Das sagt die Gebührenordnung zum Steigerungsfaktor:
Bei der Bemessung der Gebühr innerhalb des Rahmens vom einfachen bis zum dreifachen Satz können also nur noch die besonderen Umstände des einzelnen Falles herangezogen werden:
–
Schwierigkeit der Leistungen: z. B. Komplikationen, Besonderheiten
einer seltenen Tierart
–
Zeitaufwand: Liquidiert werden kann nur zusätzlicher, über das normale
Maß hinausgehender Zeitaufwand. Dies ist einerseits möglich im Rahmen
der Bemessung der Gebührenhöhe zwischen dem einfachen und dem dreifachen
Satz. Andererseits durch eine zusätzliche Zeitgebühr gemäß den
Vorbemerkungen zum Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen.
–
Wert des Tieres: Ein geringer Wert des Patienten rechtfertigt keine Unterschreitung
des Einfachsatzes. Der besonders hohe Wert eines Patienten
erfordert zusätzlichen Aufwand für besondere Sorgfalt und Haftpflichtversicherung.
–
Örtliche Verhältnisse: Die Liquidation des Tierarztes ist ebenfalls geprägt
durch die regionalen Gepflogenheiten, also den Markt. .
Weitere Kriterien sind z. B. auch
– der Zeitpunkt der Erbringung der Leistung (Nachtzeit, Wochenenden
außerhalb der Sprechzeiten, Sonn- oder Feiertag)
– eine erhebliche Störung des Praxisablaufs, z. B. durch extrem aggressives Tier.
Je höher der Satz, um so besser. Allerdings würde ich bei einem 4,5 jährigen Hund erst einmal freundlich bei der Agila anfragen. Summer war auch schon etwas über 4 (noch nicht 5) als wir sie versichert haben!