OLG Koblenz: Anleinpflicht und Maulkorbzwang für aggressiven Schäferhund

Hovi

KSG-Trollwegsprüherin™
15 Jahre Mitglied
.... auch ohne Schadensfall rechtmäßig. Ich weiß nicht, wie ich das finden soll, ich befürchte eine Anzeigewelle wegen *angeblich* gefährlicher Hunde.

 
  • 28. April 2024
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Hi Hovi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Oh nein bitte nicht, ich kann mir auch gut vorstellen das da viele Anzeigen eingehen werden... :(
 
Mir fällt das hier auf und deswegen frage ich mich, ob die Einstufung nicht doch einen Sinn macht

Der Hund der Antragstellerin habe sich mehrfach bellend und mit gefletschten Zähnen auf Artgenossen gestürzt und diese angegriffen, ohne dazu besonders herausgefordert worden zu sein. Dies zeige eine überdurchschnittlich ausgeprägte extreme Kampfbereitschaft.

Also muss ja schon einige Male was passiert sein. Klar, kann das überspitzt sein, aber wieso bitte passiert so etwas mehrfach?

Und ja, da hätte ich als Gegenüber, dessen Hund schon unter die Räder kam (wenn scheinbar auch ohne Verletzungen) dann auch gerne, dass so ein Hund von gesetzeswegen gesichert wird, wenn es die Halterin schon versäumt.
 
Naja, in Deutschland fragt man zurecht oft "Muss denn immer erst was passieren?" - es ist im Grunde gar nicht verkehrt, wenn man bei tatsächlich aggressiven Hunden im Vorfeld etwas tun kann.

Die Frage ist halt nur, wie will man Missbrauch / Denunziation verhindern?
 
Wir wurden kürzlich kontaktiert, ob wir einen Hund aufnehmen können, der als gefährlich eingestuft ist und exakt die gleichen Auflagen hat wie Pit/Staff. Mit dem Hund hat es bereits 4 Beißvorfälle gegeben.
Da wir einen guten Tag hatten, haben wir zugesagt :rolleyes::p, da die umliegenden Tierheime abgelehnt hatten (war irgendwo Nähe Koblenz, noch in RLP).

Da hat der auferlegte Maulkorbzwang allerdings keinen Wert gehabt, da der Hund wieder alleine im Dorf unterwegs war und einen Menschen gebissen hat :(

Also drohte da auch die Beschlagnahme des Hundes, die erst mal durch eine Abgabe in eine Hundepension vertagt wurde. Von dort übernahmen wir den Hund.

Der Leidtragende ist jetzt das Tier, welches sich übrigens derzeit bei uns ziemlich unauffällig zeigt. Aber auch wirklich NUR mit Maulkorb ausgeführt wird. Ich bin grad noch mit dem Amt am Verhandeln, den Hund zu Tierheimzeiten auszustufen zu können, denn wie will man so einen Hund vermitteln :(
 
Was regt Ihr euch denn auf? Ist doch OK. Ist doch so gerechter als Rasselisten.
 
Naja, in Deutschland fragt man zurecht oft "Muss denn immer erst was passieren?" - es ist im Grunde gar nicht verkehrt, wenn man bei tatsächlich aggressiven Hunden im Vorfeld etwas tun kann.

Die Frage ist halt nur, wie will man Missbrauch / Denunziation verhindern?

Naja, eine Lösung könnte es sein, dass der Hund nach einer Anzeige eben vorgeführt und berurteilt wird.
Ich sage bewusst könnte, da auch das dann wieder sehr willkürlich und prüferabhängig ausfallen wird:rolleyes:
ich muss da ja immer an den Kinderschreck meines Vaters denken, der nach dem Angriff auf ein Kind auf dem Amt lieb, nett und plüschig (ist glaub ich, nicht unerheblich) war und keinerlei Konsequenzen folgten, während hier nach Angriffen auf (nur?) Hunde dann direkt MK und Leinenzwang verhängt wird...

Eine wirklich faire Lösung gibt es scheinbar nicht... vor allem, wenn jedes Land, jede Gemeinde und jeder Beamte sein eigenes Süppchen zu kochen scheint...
(wobei ich in Niedersachsen noch ganz glücklich bin...)
 
Mir persönlich reichen die Informationen aus dem Urteilsspruch nicht aus, weil darin nicht zu erkennen ist, ob der Hund tatsächlich auch von einer fachkundigen Person untersucht wurde, die feststellen konnte, dass der Hund übersteigert aggressiv reagiert.

Den unfachmännischen Ausführungen des Gerichtes nach zu urteilen, scheint es mir fast so gewesen zu sein, dass eine Überprüfung gar nicht statt gefunden hat.

Eventuell fehlen aber nur die entsprechende Informationen im Urteil.

Wenn tatsächlich durch eine qualifizierte Person festgestellt wude, dass der Hund übersteigert aggressiv handelt, kann man dem Urteilsspruch folgen, denn wrum sollte es tatsächlich erst zu einem Vorfall kommen müssen, damit man Maßnahmen ergreift. Aber auch dann wäre zu prüfen, ob die Maßnahmen der Situation entsprechend sind oder in dem Fall nicht doch zu hart sind. Eventuell wäre die Verpflichtung, eine Hundeschule aufzusuchen mit Fristsetzung gerechter.

Wenn keine Überprüfung durch einen Fachmann statt gefunden hat, würde ich an Stelle der Halterin dagegen vorgehen, denn ob die Beurteilung der Nachbarn und des Gerichtes den Sachverhalt richtig wiedergeben, ist fragwürdig.

Zähnefletschen, Bellen und knurren sind nüchtern betrachtet kein Beweis für die Gefährlichkeit des Hundes. Der Hund droht und beißt nicht. Auch wenn die RP Verordnungen bereits bei bedrohlichem Verhalten Maßnahmen vorsieht, ist festzustellen, welche Maßnahmen angemessen sind und ob es sich bei dem Verhalten überhaupt um ein objektiv betrachtet bedrohliches Verhalten handelt.

Die Feststellung, dass der Hund 4 Mal einen Hund angegriffen hat, bedeutet bis zur fachmännischen Feststellung nicht, dass der Hund tatsächlich in "Schaden zufügender Absicht angegriffen" hat.

Übertrieben gesagt, könnte es sich um ein spielerisches oder um ein sonst wie harmloses Verhalten handeln, dass aber die nachbarn oder das Gericht nicht richtig einschätzen.
 
Gilt das dann wieder nur für große Hunde oder zur Abwechslung dann auch mal für die unerzogenen und pöbelnden Kleinhunde, die meist auch noch unangeleint oder mit ausgefahrene 8m Flexi geführt werden?
 
Hier fehlt schlicht und ergreifend die sachkundige Beurteilung des Hundes durch einen Fachmann.

Es kann IMHO nicht sein, dass ein Hund, der weder Mensch noch Tier tatsächlich verletzt hat, nur aufgrund der Aussagen von zwei, drei anderen Hundebesitzern als gefährlich eingestuft wird. Das öffnet doch der Willkür Tür und Tor! "Was, der blöde Nachbar parkt schon wieder auf meinem Parkplatz? Hat der nicht einen Hund? Den zeige ich an!"....
 
Hier ist die Courage der Hundehalterin des Schäferhundes gefragt, gegen dieses tatsächlich willkürliche Urteil vorzugehen und es sich nicht gefallen zu lassen.

Auch wenn die Verordnung in RP sehr "streng" ist und schneller Maßnahmen erlaubt, bleibt doch die grundlegende Frage, ob eine Gefahr vom Hund ausgeht und dazu bedarf es einer fachkundigen Beurteilung.

Ob der Schäferhund grundlos oder übersteigert aggressiv reagiert, sollte auch ein Fachmann beurteilen und nicht die nahbarn oder das laienhafte Gericht. Einen Fachmann oder eine Fachfrau zur Rate zu ziehen, ist doch gerade in dem Fall, bei dem es zu keinem Beißvorfall gekommen ist, zur Bestimmung der Gefährlichkeit unverzichtbar.
 
Mir persönlich reichen die Informationen aus dem Urteilsspruch nicht aus, weil darin nicht zu erkennen ist, ob der Hund tatsächlich auch von einer fachkundigen Person untersucht wurde, ...
(...)
Wenn tatsächlich durch eine qualifizierte Person festgestellt wude, dass der Hund übersteigert aggressiv handelt, kann man dem Urteilsspruch folgen, denn wrum sollte es tatsächlich erst zu einem Vorfall kommen müssen, damit man Maßnahmen ergreift. Aber auch dann wäre zu prüfen, ob die Maßnahmen der Situation entsprechend sind oder in dem Fall nicht doch zu hart sind. Eventuell wäre die Verpflichtung, eine Hundeschule aufzusuchen mit Fristsetzung gerechter.
(...)
Wenn keine Überprüfung durch einen Fachmann statt gefunden hat, würde ich an Stelle der Halterin dagegen vorgehen, denn ob die Beurteilung der Nachbarn und des Gerichtes den Sachverhalt richtig wiedergeben, ist fragwürdig.

Stimme 100%ig zu!
 
Wenn ich das richtig interpretiere, ist sie ja dagegen vorgegangen, sonst gäbe es doch dieses Urteil nicht? Offensichtlich bis zum Oberlandesgericht als letzte Instanz....
 
auch in sachsen anhalt wurden schon hunde als gefährlich deklariert ohne vorfall,allerdings haben hier die beschuldigten die möglichkeit zum wesenstest.grundsätzlich halte ich es persöhnlich für richtig,hunde zu überprüfen, die gefahrdrohend durch die gegend laufen.allerdings ist es ein ganz schönes gummiband was gezogen wedern kann
 
Wenn ich das richtig interpretiere, ist sie ja dagegen vorgegangen, sonst gäbe es doch dieses Urteil nicht? Offensichtlich bis zum Oberlandesgericht als letzte Instanz....

Ja stimmt, haben wir übersehen. Dann bleibt nur zu hoffen, dass der Hund auf sein Wesen und die Halterin auf ihre Befähigung hin überprüft wurden und man aus objektiver Sicht zum Ergebnis kam, dass ein Maulkorb eine notwendige Vorsorgemaßnahme ist. Generell ist das nicht auszuschließen.

Wir begegnen früher gelegentlich im Wald auch einer Frau mit einem Briard, die ich oberflächlich betrachtet mit ihrem Hund auch in diese Kategorie einordnen würde. Sie konnte den Hund kaum halten und war auch vom Intellekt her sehr beschränkt, um es nett zu sagen.

Beim ersten Mal, als ich noch nicht darauf vorbereitet war, zog sie ihr Hund noch locker 5 Meter in unsere Richtung, obwohl sie das selber zu verhindern versuchte. Ihr Hund war auf 180. Seit ca. 1 Jahr sehe ich sie nicht mehr.

Wenn ich ihr in einem Wohngebiet oder in der Stadt begegnet wäre, hätte ich etwas unternommen, um andere, sie selber und ihren Hund zu schützen.
 
Wie dem auch sei, ich weiß schon warum ich keine anderen Hunde um mich brauche, heute wird auch ein Pups als gefährlich gewertet, ein Knurren der Ofen ist aus....
 
Wenn die Frau nur einen bellenden und Zähne fletschenden Hund hat und die Nachbarn nur maßlos übertreiben, finde ich das Urteil auch extrem und idiotisch.

Wenn es aber eine Halterin ist, die ihren rauflustigen Hund nicht daran hindert, andere Hunde anzugehen, kann ich das wiederum fast schon nachvollziehen.

Es scheint ja erwiesener zu sein, dass der Hund mindestens 4 Mal den Hund einer anderen Halterin, in einer Art und Weise kontaktiert hat, die den anderen Leuten nicht recht war und da stellt sich natürlich die Frage, warum das die verklagte Halterin nicht verhindert hat.

Beim ersten Mal haben die Leute wohl nichts gesagt, auch beim zweiten Mal nicht und auch nach dem dritten Mal sind keine Konsequenzen entstanden. Erst nach dem 4 Mal, ist es zu einer Anzeige bzw. zu einer Überprüfung gekommen.

Ich stelle mir vor, wir wären selber betroffen und müssten mit einem Nachbarn auskommen, der es entweder nicht zu verhindern weiß, oder keine Anstrengungen unternimmt, seinen Hund von uns fern zu halten. Was würden wir da selber machen?

Ich würde es zuerst auf die friedliche Art versuchen und dann eventuell irgendwann auch zum Hörer greifen, was ich noch nie bisher getan habe, aber eventuell machen würde, da ich auf meinen Spaziergängen einen Dackel mit dabei habe, um den ich Angst hätte, wenn der andere Hund ein Radaubruder ist.

Ich denke, dass es den Nachbarn hier eventuell gar nicht darum ging, jemanden dafür zu bestrafen, dass sein Hund einen anderen Hund angesprungen oder angeknurrt hat, sondern die Leute tatsächlich Angst hatten, weil die verklagte Halterin nicht dafür sorgte, dass ihr Hund den anderen fern bleibt.

Meine Hunde sind auch schon von anderen Hunden gebissen worden oder sonstwie angegangen worden, weil Halter ihre Hunde nicht ordentlich gesichert haben, während meine angeleint waren und das dort auch vorgeschrieben war. Es war dann aber trotzdem immer damit erledigt, dass man sich danach friedlich getrennt hat, nachdem die anderen sich entschuldigten und in der Folge dann auch aufpassten. Wäre davon aber jemand dabei gewesen, der immer wieder seinen Hund auf meine loslässt, ohne das zu verhindern, würde ich irgendwann auch komisch werden, egal ob meine Hinde dabei verletzt worden wären, oder nicht und auch unabhängig davon, was das für eine Rasse wäre.

Wir hätten hier auch einen Italiener, der eine Am.Staff Hündin hatte, mit der sich Elvis gut verstand. Als Gustav dazu kam, war es mit der Freundschaft zu ende, weil die Hündin der Meinung war, Gustav sehr grob angehen zu müssen. Außer einem Kratzer und einem verschreckten Dackelwelpen hätte das zwar nichts zur Folge, aber nachdem wir ihm dann später nochmal begegneten und seine Hündin Gustav wie ein Kaninchen jagen wollte, und das nur durch mein Eingreifen verhindert wurde, habe ich ihm auch klar zu verstehen gegeben, wie ich mir unsere zukünftigen Begegnungen vorstelle. Hätte er das nicht respektiert, hätte ich auch Maßnahmen ergreifen müssen, statt abzuwarten, um zu sehen ob seine Hündin irgendwann zupackt oder sich doch mit Gustavs Gegenwart anfreundet.

Die Hündin hat sich übrigens irgendwann an Gustav gewöhnt, aber das geschah dann unter kontrollierten Bedingungen.
 
Blödsinn, ein Schäferhund kann nicht aggressiver sein wie ein APBT. Ein APBT greift keine Lebewesen an, außer seine Bezugsperson wird bedroht. Ein Schäferhund ist kein Listenhund. Erfordert allerdings etwas Verständnis in der Ausbildung.
 
Blödsinn, ein Schäferhund kann nicht aggressiver sein wie ein APBT. Ein APBT greift keine Lebewesen an, außer seine Bezugsperson wird bedroht. Ein Schäferhund ist kein Listenhund. Erfordert allerdings etwas Verständnis in der Ausbildung.


Dann frag ich mich ja, warum der Schäferhund sehr gern als Diensthund für Wachen und Streifen eingesetzt wird.

Der Herorisierung deines Hundchens nervt langsam.
Scheint ja gottähnlich zu sein. Einer von den bösen Göttern.
Und nur DU kannst ihn halten...:rolleyes:
 
Blödsinn, ein Schäferhund kann nicht aggressiver sein wie ein APBT. Ein APBT greift keine Lebewesen an, außer seine Bezugsperson wird bedroht. Ein Schäferhund ist kein Listenhund. Erfordert allerdings etwas Verständnis in der Ausbildung.

 
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