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Der Hund der Antragstellerin habe sich mehrfach bellend und mit gefletschten Zähnen auf Artgenossen gestürzt und diese angegriffen, ohne dazu besonders herausgefordert worden zu sein. Dies zeige eine überdurchschnittlich ausgeprägte extreme Kampfbereitschaft.
Naja, in Deutschland fragt man zurecht oft "Muss denn immer erst was passieren?" - es ist im Grunde gar nicht verkehrt, wenn man bei tatsächlich aggressiven Hunden im Vorfeld etwas tun kann.
Die Frage ist halt nur, wie will man Missbrauch / Denunziation verhindern?
Mir persönlich reichen die Informationen aus dem Urteilsspruch nicht aus, weil darin nicht zu erkennen ist, ob der Hund tatsächlich auch von einer fachkundigen Person untersucht wurde, ...
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Wenn tatsächlich durch eine qualifizierte Person festgestellt wude, dass der Hund übersteigert aggressiv handelt, kann man dem Urteilsspruch folgen, denn wrum sollte es tatsächlich erst zu einem Vorfall kommen müssen, damit man Maßnahmen ergreift. Aber auch dann wäre zu prüfen, ob die Maßnahmen der Situation entsprechend sind oder in dem Fall nicht doch zu hart sind. Eventuell wäre die Verpflichtung, eine Hundeschule aufzusuchen mit Fristsetzung gerechter.
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Wenn keine Überprüfung durch einen Fachmann statt gefunden hat, würde ich an Stelle der Halterin dagegen vorgehen, denn ob die Beurteilung der Nachbarn und des Gerichtes den Sachverhalt richtig wiedergeben, ist fragwürdig.
Wenn ich das richtig interpretiere, ist sie ja dagegen vorgegangen, sonst gäbe es doch dieses Urteil nicht? Offensichtlich bis zum Oberlandesgericht als letzte Instanz....
Blödsinn, ein Schäferhund kann nicht aggressiver sein wie ein APBT. Ein APBT greift keine Lebewesen an, außer seine Bezugsperson wird bedroht. Ein Schäferhund ist kein Listenhund. Erfordert allerdings etwas Verständnis in der Ausbildung.
Blödsinn, ein Schäferhund kann nicht aggressiver sein wie ein APBT. Ein APBT greift keine Lebewesen an, außer seine Bezugsperson wird bedroht. Ein Schäferhund ist kein Listenhund. Erfordert allerdings etwas Verständnis in der Ausbildung.