Moinmoin,
also, zur Wohnungssuche:
Wohnungssuche mit Hund ist schwierig und ganz ehrlich, ich sage meinen Klienten auch: Wenns nicht mit Tier geht, muss es anderweitig untergebracht werden oder abgegeben werden. So ist das leider.
Wer bei einer Wohnungsbaugesellschaft rausgeklagt wurde hat, zumindest in Bremen, bei den anderen kaum Chancen. Die verständigen sich untereinander und dann wars das. Leider gibt es zu viele Interessenten für zu wenig Wohnungen und sie können wählen.
Dringlichkeitsscheine gibt es in der Form nicht, es gibt Wohnberechtigungsscheine, die bescheinigen, dass Du in einer geförderten Wohnung leben darfst (also zB weil Du zu wenig Einkommen hast, ein bestimmtes Alter erreicht hast, schwerbehindert bist).
Die meisten Wohnungen, die früher von der Stadt zugewiesen wurden, sind heute aus der Bindung raus. Der große Boom war in den 70ern.
Und Menschen, die diese Kriterien, wie oben beschrieben, erfüllen, findest Du leider zur Genüge, ohne dass sie noch eine Räumungsklage und einen Schäferhund mit sich rumschleppen.
Die Stadt Bremen hat eine Unterbringungspflicht, nach dem Obachlosenpolizeirecht, was übrigens erschreckender Weise zur Gefahrenabwehr dient, nicht die Gefahr für dne Einzelnen, draußen erfrierenden Obdachlosen, sondern für die Allgemeinheit. Äußerst fader Beigeschmach, wie ich finde.
Jedenfalls sind wir verpflichtet, Menschen unter zu bringen, heißt in Notunterkünften oder Pensionen. Wohnungsvermittlung gehört rein vom Gesetz nicht zu unseren Aufgaben...
Wir haben keine einzige Notunterbringung, die eine Aufnahme mit Hund zulässt, sehr zu meinem Leidwesen!
Ich weiß aber, dass zB Emden Hunde in der Notunterkunft erlaubt, sie dürfen sogar mit aufs Zimmer und müssen nicht im Zwinger schlafen. Vorrausetzung ist denke ich eine gewisse Zurechnungsfähigkeit bei Hund und Mensch.
Es lohnt sich vielleicht kleinere Städte in der Umgebung abzuklappern, die Unterkünfte sind kleiner und somit besteht vielleicht eine größere Chance.
Zur Arge:
Die Arge sagt gerne lapidar, dass ein Umzug grundsätzlich genehmigt werden muss, was aber so nicht richtig ist. Im Grundgesetz verankert ist das Recht auf Freizügigkeit und dies steht natürlich ohne Frage über dem SGBII.
Praktisch ist es leider so, dass Du zwar umziehen kannst, so oft Du lustig bist, die Mehrkosten aber nicht übernommen werden, dh die Miete nur bis zum vorherigen Satz (wobei es da glaube ich mal ein Urteil gab, dass die trotz allem bis zur Angemessenheitsgrenze bezahlt werden muss), kein Deponat, keine Umzugskosten. Faktisch ist ein Umziehen damit schwer möglich...
Jemand, der aber eh schon ofw ist, kann hinziehen, wo er will. Er darf nur nicht laufende Leistungen in einer anderen Stadt beziehen. Wenn bei mir jemand auftaucht, der noch Leistungen in Hamburg bezieht, bekommt er ein Ticket zurück.
Wenn derjenige aber dort bereits abgemeldet ist, besteht keine Notwendigkeit, ihn weg zu schicken, er muss sich polizeilich bzw postalisch melden und ist damit Bremer, auch wenn er hier in einer Notunterkunft schläft und hohe Kosten verursacht.
Du kannst Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen, auch wenn du obdachlos bist. Abgezogen wird der Mietanteil (klar) und der Stromanteil.
Benötigen tust Du dafür lediglich eine Postadresse, die meisten Obdachlosenunterkünfte bieten Postfächer an.
Ich habe schon Menschen kennengelernt, bei denen stand auf dem Ausweis bei der Adresse nur "Bremen".
Ich würde an Deiner Stelle, wenn Du so weit helfen möchtest, gucken welche Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe es in Deiner Stadt gibt und ihn dort hin verweisen. Die können dann auch alles Weitere mit ihm klären.
Aber wie gesagt, so traurig es ist, mit Hund (oder Katze) ist es nahezu unmöglich, eine Notunterkunft zu beziehen (in Bremen zumindest) und es läuft dann entweder auf Platte, ungesicherte Wohnverhältnisse oder eben Abgabe hinaus...
LG
Sina