Obdachloser mit Hund

Mein Stand ist: Wer keine Postadresse hat, bekommt kein Geld. Hat der Mensch eine, ist er auch im Programm zu erfassen und bundesweit abrufbar, zumindest im Zahlprogramm.

Eine Postadresse ist aber nicht identisch mit einem Wohnsitz. Wer keinen Wohnsitz, aber eine Postadresse hat, bekommt Geld. Aber nicht als Monatszahlung, sondern i.d.R. täglich. Vielleicht war meine Begründung falsch, dass es dabei darum geht, Doppel- oder Mehrfachbezug zu verhindern. Dann kenne ich die richtige Begründung nicht. Die Praxis ist aber definitiv so: tägliche Auszahlung eines Tagessatzes.
 
  • 29. März 2024
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Hi snowflake ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also ich kann nur von Bremen reden und hier ist das nicht so. Ich habe einige Leute, die nur Postadressen haben und ja, in einem Fall erinnere ich mich an wöchentliche Auszahlungen, sonst 14tägig oder sogar monatlich.

Kann natürlich sein, dass die Menschen die Auflage haben, sich regelmäßig bei dem Arbeitsvermittler oder vermutlich eher Fallmanager einzufinden und dann die Zahlungen entsprechend angepasst werden. Aber täglich, daran erinnere ich mich jetzt nicht...

Hm, vielleicht wird das unterschiedlich gehandhabt?

LG
Sina
 
... wobei ich einschränkend sagen muss, dass ich natürlich nur die eine Seite kenne und die gegnerischen Schriftsätze nicht gelesen habe. Oft wundert man sich, wenn man erst mal hört, was die Gegenseite vorträgt.

Habe eben in Idar-Oberstein angerufen. Mann und Hund sind gestern angekommen und geblieben. Der Mann sei schon in die WG integriert und hätte Kontakt mit den anderen Bewohnern und der Hund habe den allerbesten ersten Eindruck hinterlassen.

Das ist ja toll - da kann er ja froh sein das er dich getroffen hat:hallo:
 
Also ich kann nur von Bremen reden und hier ist das nicht so. Ich habe einige Leute, die nur Postadressen haben und ja, in einem Fall erinnere ich mich an wöchentliche Auszahlungen, sonst 14tägig oder sogar monatlich.

Kann natürlich sein, dass die Menschen die Auflage haben, sich regelmäßig bei dem Arbeitsvermittler oder vermutlich eher Fallmanager einzufinden und dann die Zahlungen entsprechend angepasst werden. Aber täglich, daran erinnere ich mich jetzt nicht...

Hm, vielleicht wird das unterschiedlich gehandhabt?

LG
Sina

Offensichtlich wird es dann unterschiedlich gehandhabt. Wobei das was du von Bremen erzählst eher die Ausnahme sein dürfte.

Ich kenne es von Speyer. Und sie müssen nicht täglich beim Fallmanager vorsprechen, sondern direkt beim Leistungssachbearbeiter, der die Auszahlung tätigt.
Ich weiß, dass in einem Fall als besonderes Entgegenkommen der Mann nur zwei Mal die Woche antanzen musste und dann jeweils entsprechend mehrere Tagessätze ausgezahlt bekam, weil sein "Unterschlupf" so weit weg war, dass man ein Einsehen hatte, ihn nicht tgl. antanzen zu lassen.

Ich hab jetzt was Grundsätzliches dazu gefunden:
Mittellose, nicht sesshafte Menschen (Durchreisende, Landfahrer, Personen ohne festen Wohnsitz) erhalten bei der jeweils zuständigen Leistungsstelle (z.B. Sozialamt, Optionskommune, Jobcenter, Sozialdienst) einen so genannten Tagessatz. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag, der sich an den des Arbeitslosengeldes II bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt orientiert und für einen Tag oder für mehrere Tage bemessen ist.
Die Geldleistung zum Lebensunterhalt wird jeweils nur für kurze Zeiträume gezahlt, da im Regelfalle davon auszugehen ist, dass die Antragsteller weiter wandern und zeitnah bei anderen Leistungsträgern Tagessätze erhalten können.

 
Hallo Filou,

also ich habe ihm lediglich geholfen da hin zu kommen - die Zusage hatte er schon!

Das erste Mal verlor er übrigens seine Wohnung, weil er mehr Hunde hielt, als vom VM (Wohnbau) erlaubt. Da er sie nicht abschaffte, bekam er die Kündigung. Das liegt aber lange zurück.
Nun verlor er die Wohnung, weil Damen mit kleinen Hunden in der unmittelbaren Nachbarschaft sich wegen der Haltung seines Schäferhundes beschwerten. Ich gehe davon aus, dass er da gar keine Erlaubnis zum Halten eines Hundes hatte.

Ich muss sagen, dass er auch mir gegenüber da wenig Einsicht zeigte, was Mietverträge angeht. Wer einen Mietvertrag unterzeichnet, muss sich aber in der Regel (unwirksame Klauseln ausgenommen) dran halten. Tierhaltung ist eben leider sehr oft unerwünscht und bekanntlich ist das zumindest in Bezug auf Hunde dann auch rechtwirksam.

@ snowflake

Das mit dem Abholen der Tagessätze hört sich extrem aufwendig an. Darf denn wenigstens da dann der Hund mit rein?
 
Nein, keine Hunde im Gebäude erlaubt. Jedenfalls nicht in den JobCentern, die ich kenne.
Potenzielle Bedrohung der Sachbearbeiter, du verstehst? :eg:
 
Meine ganz persönlichen Erfahrungen als Wohnsitzloser mit Hund
http://forum.ksgemeinde.de/allgemeines/50514-hundehaltung-voraussetzung.html
In Nürnberg war das (damals) so, das ich täglich auf der Obdachlosenstelle meinen Schein abholen musste und bei der Stadtkasse einlösen konnte (einmal quer durch die Stadt)
Tagessatz 1993 für Wohnsitzlose : 3 deutsche Mark...
...und wenn der Sachbearbeiter schlechte Laune, oder keine Lust hatte, wurde man kurz noch mal zum Arbeitsamt geschickt, - das dauert bis Mittag, ergo an dem Tag kein Geld... :unsicher:
Gottseidank gibt es mittlerweile in den meisten grösseren Städten sogenannte "Wärmestuben", wo Wohnsitzlose sich tagsüber aufhalten können, warmes Mittagessen für wenig Geld (hier zwei Euro) und auch Sozialarbeiter vor Ort sind, die bei Behördengängen und/oder Wohnungs-und Arbeitsplatzbeschaffung behilflich sind.
Ich wünsche dem unbekannten Mensch mit Hund alles Gute weiterhin !
und freue mich, das es immer noch Menschen gibt, die etwas weiter als den Tellerrand schauen. :)
Danke, Nicole, das du nicht den "Penner" sondern den Menschen siehst :fuerdich:
 
Ich überlege gerade hin und her.

Wenn der mann aus Bremen kommt, kann ich mich darum bemühen, ihm eine Gartenlaube zu verschaffen, bis er eine geeignete Wohnung findet.

Wenn du das willst, schreib mich an
 
Hi LittleSam,

Mann und Hund sind doch aus Mainz und sitzen schon in der warmen Stube, inklusive drei Mahlzeiten am Tag. Da mir persönlich das Essen immer besonders wichtig ist ;), hatte ich das vorab telefonisch erfragt.

Sein Schäferhund hatte übrigens schon 4 Vorbesitzer und ich bin sehr froh, dass er ihn nicht ins TH gegeben hat. Wie die Vermittlungschancen eines mind. 7 Jahre alten, nicht uneingeschränkt verträglichen Schäferhundes sind, wissen wir ja :(.

Gestern fragte ich auch mal bei der Stadt nach, ob dort bekannt ist, wo die ganzen Obdachlosen mit ihren Hunden nachts hingehen, die nun schon wieder seit Monaten am Bahnhof lagern. Es ist eine große Gruppe Leute mit sicher an die 10 großen Hunden. Die Leute scheinen ständig betrunken zu sein und schon mehrfach sah ich die Polizei eingreifen. Die MVG Mainz hat nun an die dortigen Bänke Aufkleber angebracht, dass dort nur Kunden der MVG Mainz sitzen dürfen, die Obdachlosen also nicht mehr. Die sitzen nun auf dem Boden. Tja, ob und wo die unterkommen, konnte ich nicht heraus kriegen.
Ich finde es nur noch schlimm, am Bahnhof zu sein: Menschen und Hunde in der Kälte, bettelnde Frauen (Roma?) mit kleinen Kindern, hungrige Stadttauben....
 
ich hatte irgendwo gelesen, dass er aus Bremen kommt. Hab ich wohl falsch verstanden.

Na denn, ist ja alles gut
 
Na denn, ist ja alles gut

Für dieses Mensch/Hund Duo ist es gut. Es gibt aber überall ähnliche Fälle, selbst Jugendliche die mit Hunden lieber auf der Straße leben.

Wie oft ist der schnell "gespendete" Euro nur zur Beruhigung des eigenen Gewissens?

Unsere Welt wäre um einiges wärmer, wenn man kurz überlegen würde und wie hier Hilfe anbietet.

Respekt Sheila2006, nicht jeder fährt einen unbekannten Mann mit großen event. unproblematischen Hund von A nach B. Danke für dein Engagement.

Vielleicht hat der ein oder andere einen Schlafsack im Keller, auf den Dachboden der nicht mehr benötigt wird. Wer Berührungsängste hat, die direkt jemanden zu überlassen kann diese auch an Obdachlosenhilfestellen oder z.B. der Bahnhofsmission abgeben.
 
Respekt Sheila 2006 - ich finde Deine Aktion absolut toll.

Und bin froh, daß der Mann und sein Hund jetzt nicht mehr frieren müssen und zusammenbleiben können.

Ich finde es extrem schlimm, daß Menschen mit einem Haustier (was ganz oft ja der einzige Freund/Anker ist, den sie noch haben) so radikal durchs Raster fallen. :(:(:(:(:(

Ob es die alte Omi ist, die ihren kleinen Hund oder ihre Katze nicht mit ins Altersheim oder Pflegeheim nehmen darf oder ob es ein Obdachloser ist, der sich dann zwischen Bett und Hund entscheiden muss.

Es ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft, daß da nicht Möglichkeiten geschaffen werden, solche Menschen MIT einem Tier (es geht ja nicht um Elefanten oder giftige Schlangen) ordentlich unterzubringen.

Ein weiterer (haben wir schon x-fach erlebt) Punkt sind die Vormünde, neudeutsch Betreuer. Sie schauen sehr häufig tatenlos zu, wenn psychisch erkrankte Menschen sich Haustiere anschaffen und unternehmen auch dann nichts, wenn die Tiere unter der Haltung dann leiden, weil die Versorgung mit Futter / Med., die Hygiene o.ä. sehr zu wünschen übrig lassen und erst dann, wenn der Betreute z.B. eine Weile stationär behandelt werden muss, dann rufen diese Betreuer dann beim TSV an "Hund oder Katze von dem Betreuten müssen mal eben für x Wochen versorgt werden, machen Sie das ?" oder "Tiere müssen sofort weg, da der Betreute nicht wiederkommt / erst nach Monaten wiederkommt"

Hier erleben wir sehr oft schlimme Dinge bzgl. der Tiere. Weil die Betreuer die gerichtlich festgelegten Betreuungsbelange regeln, für die sie also zuständig sind / bezahlt werden, den Rest (auch wenn es sich um Lebenwesen handelt), aber nicht selten "unter den Tisch fallen lassen".

:(:(:(
 
Ich wollte auch die Frage stellen, ob der Obdachlose kein Geld von dem Amt bekommt(??????)

Ich war vor meiner jetzigen Selbstständigkeit ebenso kurzzeitig Hartz 4 "Empfänger" und habe eine 100 %ige Sanktion bekommen und hätte dadurch theoretisch meine Wohnung verloren Der Grund:

Ich hatte Streit mit der Sachbearbeiterin und bin auch mehrmals nicht mehr zu den terminen gegangen, habe 1 Euro Jobs nicht angenommen und mich nicht an diese komischen "Vereinbarungen" gehalten.

War mir aber auch Wurst.

Es geht realtiv fix, dass man trotz Hartz 4 seine Bezüge und auch die Wohnung verliert. Es gibt einen Haufen Hartz 4 Empfänger, die auf der Strasse landen, wenn sie nicht dem "Jobcenter" oder wie das auch immer heißt, nachkommen.

Der Mann kann allerdings zum Stadtamt gehen und sich dort Hilfe holen. Es gibt so eine Art Wohnungshilfe.

Das geht auch mit Hund, da man als solcher sowieso nur Dreckslöcher als Wohnungen bezahlt bekommt.

Vorwürfe will ich keine Machen, aber zumindest eine Wohnung könnte sich der gute Mann beschaffen, auch, wenn es ein Drecksloch ist

die wohnungshilfe (stadtamt? gibts hier nur aufm sozialamt) sagt hier nur ohne hund!
vllt. einfach mal einräumen, dass es überall anders ist

hier werden auch nich nur 10 % gestrichen sondern sofort 30 % (@wellblechdach). und auch da sagt s amt ohne hund.
 
Also ich kann nur von Bremen reden und hier ist das nicht so. Ich habe einige Leute, die nur Postadressen haben und ja, in einem Fall erinnere ich mich an wöchentliche Auszahlungen, sonst 14tägig oder sogar monatlich.

Kann natürlich sein, dass die Menschen die Auflage haben, sich regelmäßig bei dem Arbeitsvermittler oder vermutlich eher Fallmanager einzufinden und dann die Zahlungen entsprechend angepasst werden. Aber täglich, daran erinnere ich mich jetzt nicht...

Hm, vielleicht wird das unterschiedlich gehandhabt?

LG
Sina

Offensichtlich wird es dann unterschiedlich gehandhabt. Wobei das was du von Bremen erzählst eher die Ausnahme sein dürfte.

Ich kenne es von Speyer. Und sie müssen nicht täglich beim Fallmanager vorsprechen, sondern direkt beim Leistungssachbearbeiter, der die Auszahlung tätigt.
Ich weiß, dass in einem Fall als besonderes Entgegenkommen der Mann nur zwei Mal die Woche antanzen musste und dann jeweils entsprechend mehrere Tagessätze ausgezahlt bekam, weil sein "Unterschlupf" so weit weg war, dass man ein Einsehen hatte, ihn nicht tgl. antanzen zu lassen.

Ich hab jetzt was Grundsätzliches dazu gefunden:
Mittellose, nicht sesshafte Menschen (Durchreisende, Landfahrer, Personen ohne festen Wohnsitz) erhalten bei der jeweils zuständigen Leistungsstelle (z.B. Sozialamt, Optionskommune, Jobcenter, Sozialdienst) einen so genannten Tagessatz. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag, der sich an den des Arbeitslosengeldes II bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt orientiert und für einen Tag oder für mehrere Tage bemessen ist.
Die Geldleistung zum Lebensunterhalt wird jeweils nur für kurze Zeiträume gezahlt, da im Regelfalle davon auszugehen ist, dass die Antragsteller weiter wandern und zeitnah bei anderen Leistungsträgern Tagessätze erhalten können.

Hallo Snowflake,

es war hier ein langer Weg, bis die Postfächer akzeptiert wurden und die Menschen Leistungen bekamen. Auf der von Dir verlinkten Seite verstehe ich es aber so, dass es um Durchreisende geht, die sich nur jeweils für ein paar Tage irgendwo aufhalten, also die ursprünglichen Landstreicher bzw Stadtstreicher. Sie brauchen ja auch eine Abmeldebescheinigung...
Bei mir handelt es sich meist um Menschen, die lange in Bremen sesshaft waren, bzw hier in Notunterkünften untergebracht und dann aus irgendeinem Grund auf der Straße landeten.

Die kommunale Zuständigkeit der Jobcenter ergibt sich aus dem gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn aber jemand umherreist, hat er keinen GA und ist somit auch nicht leistungsberechtigt. Das ist mein Stand. Da tritt/trat dann das SGBXII ein.

Du hast mich jetzt ehrlich gesagt ein wenig verunsichert *g*
Ich hab bei der BAG W nochmal geguckt, finde da aber nur Positionspapiere, die eine monatliche Auszahlung fordern und fordern, dass der GA auch durch eine Postadresse belegt werden kann (die Definition des GA verlangte ja eh nie eine Meldebescheinigung, früher jedenfalls). Diese Papiere sind aber allesamt älter...an fachlichen Weisungen oder so habe ich jetzt nichts gefunden...

Ich werd Montag auf der Arbeit nochmal nachschauen, das lässt mich jetzt nicht ganz in Ruhe *g*

LG
Sina
 
es war hier ein langer Weg, bis die Postfächer akzeptiert wurden und die Menschen Leistungen bekamen. Auf der von Dir verlinkten Seite verstehe ich es aber so, dass es um Durchreisende geht, die sich nur jeweils für ein paar Tage irgendwo aufhalten, also die ursprünglichen Landstreicher bzw Stadtstreicher. Sie brauchen ja auch eine Abmeldebescheinigung...
Bei mir handelt es sich meist um Menschen, die lange in Bremen sesshaft waren, bzw hier in Notunterkünften untergebracht und dann aus irgendeinem Grund auf der Straße landeten.

Die kommunale Zuständigkeit der Jobcenter ergibt sich aus dem gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn aber jemand umherreist, hat er keinen GA und ist somit auch nicht leistungsberechtigt. Das ist mein Stand. Da tritt/trat dann das SGBXII ein.

Hallo Sina,

ich kenne es halt so - und so verstehe ich auch den verlinkten Artikel - , dass Wohnsitzlose "amtlicherseits" mit Durchreisenden erst mal gleichgestellt werden.
Wird ja auch so dargestellt:
nicht sesshafte Menschen (Durchreisende, Landfahrer, Personen ohne festen Wohnsitz)
Bei euch und vllt. auch anderswo mag das anders geregelt sein, wenn es sich um anerkanntermaßen ortsansässige Leute handelt, bei denen mit "Wegzug" auch nicht zu rechnen ist.
Ich kenne nur Fälle, wo Leute zwar beabsichtigten, in der Stadt zu bleiben, aber wie in dem zitierten Artikel ebenso wie Durchreisende behandelt wurden, solange sie eben ofW waren.
 
Hallo,

also Mann und Hund sind schon seit zwei Wochen wieder in Mainz; es hätte in Idar-Oberstein nicht geklappt, es hätte ihm da auch nicht gefallen.
Er kommt nun mal hier und mal da unter.

Schade - aber ich muss sagen, als ich so lange nichts mehr hörte, hatte ich schon ein schlechtes Gefühl :(.

Nicole
 
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