Nimm es dir nicht zu sehr zu Herzen. Viele Unterbringungen in betreuten Wohneinrichtungen scheitern. Dort sind immer Regeln einzuhalten und das funktioniert nicht immer. Du hast ja selber schon berichtet, dass du zum Beispiel nicht den Eindruck hattest, dass sich dieser Mann unbedingt an die Regeln eines neuen Mietvertrages halten würde. Und wer länger auf der Straße gelebt hat, ist oft (zwangsläufig) ziemlich autonom (geworden), da kann es wirklich schwierig werden, wenn man auf einmal eine Hausordnung einhalten und Rücksicht auf Andere nehmen soll oder Dritte entscheiden, wie und wann bestimmte Dinge zu tun sind (und welche). Dass dann in der Begründung die Anderen "schuld" sind (die Unterkunft, die nicht zumutbar war, die Mitbewohner, mit denen man nicht klarkam, die Mitarbeiter, die die unmöglichsten Sachen gefordert haben, die Ämter, die einem nur Steine in den Weg legten) ist logisch - es ist schlicht und ergreifend einfacher, als ein eigenes Scheitern in Erwägung zu ziehen.
Zum den vielgescholtenen Jobcentern/ ARGEn: Ihre Aufgabe sind die Leistungsgewährung und die Ausgestaltung und Umsetzung der Wiedereingliederungsvereinbarung, mit denen erreicht werden soll, dass sich die betroffenen Personen irgendwann wieder aus eigenen Mitteln helfen können (und ja, ich weiss, dass die häufig eine farce sind...). Dabei ist es ihnen vollkommen egal, ob der Hilfesuchende einen Hund hat - allerdings führt der Hund umgekehrt eben auch nicht dazu, dass es "besondere Privilegien" gibt. Er bleibt ganz einfach unberücksichtigt.
(Eigene) Aufgabe des Jobcenters ist nicht die Wohnraumbeschaffung. Die kann zwar in die Wiedereingliederungsvereinnbarung als ein Ziel aufgenommen werden, die Umsetzung erfolgt dann aber mit Hilfe Anderer: Fachstellen für Wohnungsnotfälle, Kommunale Wohnungsämter, Beratungsstellen... je nach kommunaler Ausgestaltung. Auch hier gilt: Der Hund bleibt quasi unberücksichtigt. Niemand wird einem Hilfesuchenden verbieten, einen Hund zu halten, aber der Hilfesuchende kann sich eben auch nicht drauf berufen, dass er wegen des Hundes besondere Unterstützungen erhält.
Wer keine Unterkunft hat, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, von der Kommune untergebracht zu werden. Das kann in einer Notschlafstelle sein, im Obdach, einer Pension oder in eigenem Wohnraum, die Konzepte der Kommunen sind da sehr unterschiedlich. Auch hier wieder: Er wird untergebracht, der Hund nicht. Wird ihm also z.B. eine Übernachtungsmöglichkeit im Obdach angeboten und er nimmt sich nicht wahr (kann sie nicht wahrnehmen) wegen des Hundes, hat die Stadt ihre Schuldigkeit getan. Sie hat ihm ja eine Unterkunft besorgt...
ALG II wird unabhängig von einer eigenen Wohnung gezahlt. Wer keine Wohnung hat, bekommt natürlich die Mietkosten nicht erstattet und auch die Stromkosten werden vom Regelsatz abgezogen. Diese Kosten hat er ja nicht. Einige Kommunen ziehen außerdem den Betrag ab, der für die Neuanschaffung von Hausrat anzusparen ist, hierzu gibt es zur Rechtmäßigkeit unterschiedliche Gerichtsurteile.
ALG II bekommt, wer mittellos ist, wer arbeitsfähig ist (wer in der Lage ist, täglich drei Stunden zu arbeiten - ist ein Hilfesuchender dazu nicht in der Lage, bekommt er Sozialgeld), wer (werk)täglich postalisch und persönlich erreichbar ist (hierzu reicht eine Meldeadresse in einer Beratungsstelle aus, wenn sich der Hilfesuchende dort regelmäßig aufhält - mit der postalischen Adresse besteht auch der Anspruch auf Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge), wer sich aktiv um Arbeit bemüht, im Rahmen der Wiedereingliederungsvereinbarungen mitarbeitet (Termine wahrnimmt, Maßnahmen antritt, zumutbare Arbeit (auch 1€ Jobs annimmt usw.) - wer hiergegen verstößt kann sanktioniert werden: Kürzungen bis hin zur Streichung) und wer wirtschaftlich haushaltet (was bei einem Wohnungslosen kaum überprüfbar (und eigentlich auch kaum machbar....) sein dürfte).
In der Regel wird das Geld monatlich gezahlt, bei Wohnungslosen häufig per Verrechnungsscheck an die postalische Adresse (weil oft auch kein Konto mehr vorhanden ist). Die tägliche Auszahlung ist eher die Ausnahme und gilt für Durchreisende oder andere Personen ohne postalische Meldeadresse. Auch zu Beginn des Leistungsverhältnisses, wenn ALG II beantragt aber der Antrag noch nicht abschließend bearbeitet wurde, kann er erst einmal zu einer täglichen oder wöchentlichen Auszahlung kommen. Aber ansonsten wird eigentlich in jeder Kommune monatlich gezahlt. Der Verwaltungsaufwand wäre ja auch ansonsten riesig...
Gruß
Struppel