Nur ein Anlage-Hund (Listi) pro Person

Dogfriend

Hallo zusammen,

ich war letzte Woche im Tierheim, weil ich einen Zweithund gesucht hab oder immernoch suche. Eigendlich sollte es eine französische Bulldogge sein, aber die sind im Tierheim nunmal selten (was ja nicht schlecht ist). Ich hatte mir also einen anderen ausgeguckt und bin zu einem Pfleger gegangen um mich näher über den Hund zu informieren. Es war ein Dogo Argentino American Bulldog Mix glaub ich. Ist ja auch nicht ganz so wichtig, jedenfalls war es ein Anlage-Hund (Listi). Der Pfleger hat mir auch alles gesagt was ich so wissen wollte und meinte dann, wer dann mit den Hunden raus geht. Das wäre natürlich ich. Da krieg ich gesagt, daß man pro Person nur einen Anlage-Hund ausführen darf, bei zwei Hunden müssen dann auch zwei Leute gehen, beide müssen natürlich auch den Sachkundenachweis haben. Das man diesen Sachkundenachweis braucht wußte ich, aber das man als einzelne Person nur einen Anlage-Hund ausführen darf, das wußte ich bis dahin noch nicht. Ich hab mich auch bei der Stadt erkundigt und die haben es bestätigt. Da gibt es auch keinerlei Ausnahmen oder Sonderregelungen. Nichts zu machen.:heul: Das ist nicht fair, zumahl ich vielleicht einmal höchstens zweimal am Tag alleine mit den Hunden raus gehen müßte.
Da will man so ein armes Wesen aus dem Tierheim holen, ihm ein schönes neues zu Hause geben und dann werden einem wieder Steine in den Weg gelegt. Und dann wundern sich alle, wieso die Tierheime so voll sind, vorallem mit 'bestimmten Rassen'?!:( Mir fällt dazu nichts mehr ein, ich finde das einfach nicht fair. Wozu haben die denn den Wesenstest und den Sachkundenachweis eingeführt, wenn man dann letzendlich trotzdem immer nur einen Hund ausführen darf?:verwirrt:
Das gilt natürlich mal wieder nur für Anlage-Hunde. Hunde anderer Rassen darf man ausführen soviele man will. In meinen Augen ist das Schwachsinn! Wenn man mehrere Hunde einer anderen Rasse (z.B. Schäferhunde, Labrador, Dalmatiner, Cocker, Dackel und wie sie alle heißen) ausführt, kann auch eine Rauferei mal eskalieren, oder ein Kind fällt mit dem Fahrrad hin, weil es sich vor einem bellenden Hund erschrocken hat.
Das ist für mich also kein wirklich gut durchdachtes Argument, aber es ist halt so beschlossen worden und man muß sich dran halten sonst darf man am Ende gar keinen Hund mehr halten.:sauer: Was für eine Horrorvorstellung!


Nachdenkliche und enttäuschte Grüße

Sabrina
u. Gara
(die jetzt wohl erstmal Einzelhund bleiben muß:((
 
  • 4. Mai 2024
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Hi Dogfriend ... hast du hier schon mal geguckt?
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In NRW (und Mettmann gehört ja dazu) sind §3 und §10- Hunde auf Grund ihrer Rassezugehörigkeit gefährlich. Nach dem LHundG ist es nunmal so das mehrere Gefährliche Hunde nicht gleichzeitig durch eine Person geführt werden dürfen. Das gilt übrigens auch wenn beide Hunde von Leine und Maulkorb befreit und demgemäß ungefährlich sind.
Ungefährliche gefährliche Hunde sind eben dennoch gefährlich.
 
Bürste schrieb:
Ungefährliche gefährliche Hunde sind eben dennoch gefährlich.
Jepp, wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Lachen...

Wir haben das selbe Problem - wir sind zwar zu zweit, meine Freund ist aber die Woche über oft auf Montage und auch sonst sehr viel unterwegs. Haben aber dennoch einen zweiten Listie dazu geholt - gehe ich eben doppelt. Das geht schon...

Es musste aber eine ältere Dame sein (sie ist 9) deren Bewegungsbedürfnis nicht mehr so extrem ist. Unsere andere ist 8, d.h. das ist ganz gut zu bewältigen, da je beide nicht 3 Stunden am Tag raus müssen, sondern mit 1 - 1 1/2 Stunden unter der Woche (wenn mein Freund weg ist) auch zufrieden sind. Am WE wenn wir zu zweit sind, gibts dann dafür lange Ausflüge. Und unter der Woche gibts halt Übungen in der Wohnung oder Tollen und Ballwerfen im Garten meiner Mutter.

2 junge Staff-Mixe würde ich allein auch nicht ausgelastet bekommen, das schafft man ja zeitlich kaum, wenn man einzeln laufen muss...

Ich hoffe, dass diese hirnrissigen Rasselisten endlich gekippt werden. Überarbeitet werden soll das ganze ja.

LG

Natalie
 
Hallo nochmal

Ich hoffe auch sehr, dass das alles nochmal in Ruhe überdacht wird und dann eine vernünftige Regelung gefunden wird. Aber ich glaube viel würde sich da nicht ändern. Es gibt absolut keine Ausnahmen bei diesem Gesetz. Nichtmal Tierpsychologen oder ähnliche (z.B. Tierpfleger im Tierheim) dürften zwei dieser Hunde gleichzeitig ausführen.:sauer:
Klar können auch als ungefährlich eingestufte Hunde gefählich sein oder werden, aber Hunde anderer Rassen können genauso gut mal zubeißen oder ähnliches. Nur weil sowas nicht in den Medien breitgetreten wird, gelten die als ungefährlich. Das ist einfach nicht korrekt!:sauer:


Gruß

Sabrina
 
Totaler Blödsinn,wenn ich die körperliche Kraft besitze kann ich auch zwei Hunde halten. Manche Hundesitter gehen mit bis zu zehn Hunden Gassi:sauer:
 
Dogfriend schrieb:
Hallo nochmal

Ich hoffe auch sehr, dass das alles nochmal in Ruhe überdacht wird und dann eine vernünftige Regelung gefunden wird. Aber ich glaube viel würde sich da nicht ändern. Es gibt absolut keine Ausnahmen bei diesem Gesetz. Nichtmal Tierpsychologen oder ähnliche (z.B. Tierpfleger im Tierheim) dürften zwei dieser Hunde gleichzeitig ausführen.:sauer:
Klar können auch als ungefährlich eingestufte Hunde gefählich sein oder werden, aber Hunde anderer Rassen können genauso gut mal zubeißen oder ähnliches. Nur weil sowas nicht in den Medien breitgetreten wird, gelten die als ungefährlich. Das ist einfach nicht korrekt!:sauer:

So schnell wird sich da aber nichts ändern. Es wird auch nichts überdacht, sondern alles bleibt wie es ist.
Und auch "Nicht-Listen-Hunde" sind davon betroffen und zwar genau dann, wenn ordnungsbehördlich auffallen. Beißt ein großer Hund zu, gilt auch er als gefährlich und zwar lebenslang mit allen Konsequenzen (Leine, Maulkorb) ohne Rehabilitationsmöglichkeit. Wir mit unseren SoKas können wenigstens das Leid durch Leine und Maulkorb von unseren Hunden nehmen.
 
Erst einmal finde ich es ganz toll, daß du dir Gedanken darüber machst, auch einem zweiten Listenhund ein tolles Zuhause geben zu können. Aber...da es ja nun mal gesetzlich nicht möglich ist und du dir sicherlich keine grauen Haare über diesen Zirkus wachsen lassen möchtest, überlege dir doch einfach mal, dass es viele andere Hunde gibt, die schon seit Jahren in Tierheimen sitzen, die schwer zu vermitteln sind, wie z. B. ältere Hunde oder die, die recht unscheinbar aussehen. Vielleicht kannst du so doch einem anderen Hund, als Zweithund bei dir einen schönen Lebensabend bieten!! Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück beim Aussuchen und Finden!!
 
Staffi-Assi schrieb:
Erst einmal finde ich es ganz toll, daß du dir Gedanken darüber machst, auch einem zweiten Listenhund ein tolles Zuhause geben zu können. Aber...da es ja nun mal gesetzlich nicht möglich ist und du dir sicherlich keine grauen Haare über diesen Zirkus wachsen lassen möchtest, überlege dir doch einfach mal, dass es viele andere Hunde gibt, die schon seit Jahren in Tierheimen sitzen, die schwer zu vermitteln sind, wie z. B. ältere Hunde oder die, die recht unscheinbar aussehen. Vielleicht kannst du so doch einem anderen Hund, als Zweithund bei dir einen schönen Lebensabend bieten!! Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück beim Aussuchen und Finden!!


Da liegtst du etwas falsch.
Du darfst soviele SoKas haben wie du möchtest. Es ist eben in NRW nur nicht möglich mit Mehreren gleichzeitig zu gehen. Wenn du also 5 Staffs hast, musst du eben fünf mal rausgehen. ;)
 
Wir haben auch 2 Listies, und bei uns ist es ähnlich wie bei Natalie. Allerding s bin ich auch viel mit beiden allein unterwegs ( wo kein Kläger da kein Richter)
Und ansonsten ist mir hier jemand bekannt der 2 Staffs hält -er hat mit beiden gleichzeitig den VT abgelegt- und er darf sehr wohl mit beiden gehen!
Und wir gehören auch zum Kreis Mettmann
Wie man sieht gibt s da schon ausnahmen.
 
Thai schrieb:
Und ansonsten ist mir hier jemand bekannt der 2 Staffs hält -er hat mit beiden gleichzeitig den VT abgelegt- und er darf sehr wohl mit beiden gehen!

Das möchte ich gerne schwarz auf weiß sehen. Ich habe verschiedene Gerichtsurteile die eben die Version des Verbotes mit mehreren gefährlichen Hunden zu gehen.
Im LHundG kannst du das auch unter §5 Abs. 4 letzter Satz i.V.m. VV zu LHundG II.5.4.4 nachlesen.
Also entweder hat dir da jemand einen Bären aufgebunden oder gegen die Verfahrensweisen der Ordnungsbehörden im Bezug auf das LHundG stehen wieder Klagen an.
 
Bürste schrieb:
Das möchte ich gerne schwarz auf weiß sehen. Ich habe verschiedene Gerichtsurteile die eben die Version des Verbotes mit mehreren gefährlichen Hunden zu gehen.
Im LHundG kannst du das auch unter §5 Abs. 4 letzter Satz i.V.m. VV zu LHundG II.5.4.4 nachlesen.
Also entweder hat dir da jemand einen Bären aufgebunden oder gegen die Verfahrensweisen der Ordnungsbehörden im Bezug auf das LHundG stehen wieder Klagen an.

Dann mußt hier vorbei kommen -:p dann kannst Du Dich gern mit Ihm unterhalten.
Er hat eine s.g Sondergenehmigung.
 
Bürste, es liegt aber nach meinen Infos im Ermessen der zuständigen Behörde - also OA - eine Ausnahme von der Regel zu erteilen (Sondegenehmigung bzw. Einzelfallentscheid!)

Und da sind auch mir 2 Fälle bekannt. In einem Fall, weil die Hundehalterin selbst Trainerin in einer Hundeschule ist (sie darf darum mit 2 Rottis gehen, ich glaube in Bottrop - bin nicht ganz sicher) und in einem Fall, weil die Hunde schon sehr alt sind (10 Jahre, 2 Staffs).

In Bayern z.B. ist es auch laut Landeshundegesetzt prizipiell kaum möglich als Privatperson die Haltung eines Pitbulls genehmigt zu bekommen. Einzelne Gemeinden machen da aber sehr wohl Ausnahmen - oft eben auch, wenn die Hunde sehr alt sind.

Ich habe bei unserem OA mit dem Verweis auf die oben genannten Fälle ebenfalls um erteilung einer Ausnahmeregelung gebeten, eben mit dem Grund, dass auch meine Hunde nicht mehr so jung und temperamentvoll sind und dass sie eben beide ziemlich klein und leicht sind (und es viele Hunde gibt, die alleine mehr wiegen als meine beiden zusammen, beide haben keine 50 cm SH und wiegen 21 bzw 23 kg). Bisher habe ich dazu noch keine Entscheidung bekommen - auch keine ablehnende. Ich habe vor über 2 Monaten gefragt. Wir werden sehen, auch wenn ich nicht glaube, dass ich sie bekomme...
 
Thai schrieb:
Dann mußt hier vorbei kommen -:p dann kannst Du Dich gern mit Ihm unterhalten.
Er hat eine s.g Sondergenehmigung.

Hab dir mal ne PN geschickt.
 
Hallo Dogfriend,
warum holst du dir nicht einfach einen zweiten Listi und gehst dann einfach 2xmal Gassi? Ist die Vorstellung, zeitlich, nicht zu realisieren? Ich hoffe für dich und deinen evtl. neuen Listi auf eine gemeinsame Zukinft, mit evtl, Ausnahmegenehmigungen.

P.S. Wir leben mit unserem "bösen" Hund in Niedresachsen und ich kann immer nur wieder, zum Glück, den Kopf schütteln, wie bescheuert diese Hundeverordnungen sind. Zum Glück und hoffentlich für immer bei uns in Niedersachsen nicht.:)
 
So - habe mal eine Anfrage an die Stadt Mettmann geschrieben. Mal sehen was kommt. ;)
 
Ich darf meine Shira, auch Listi, nichtmal zusammen mit meinem Jack-Russell ausführen:heul:.
In meiner Haltererlaubnis steht drin ich darf neben Shira keinen zweiten Hund gleichzeitig führen. Das heißt für mich IMMER 2 Mal Gassi. Ist schon ziemlich nervig. Im moment ist es aus erziehungstechnischen Gründen noch gar nicht so schlecht das ich mit SHira allein gehen muss (ist ja erst 8Mon.), aber sobald sie ihren Wesenstest bestanden hat, werd ich zur Stadt stiefeln und denen verklickern, dass ich sehr wohl im Stande bin zwei gut erzogene Hunde zu führen. Zumal es ja nicht üblich zu sein scheint, dass man ein Jack-Russell und AmPittBull in NRW nicht zusamen ausführen darf.

liebe Grüße
Linda
 
Hallo Linda, du hast völlig recht. Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Hier in Essen haben sie das bei einer Bekannten auch mal versucht, das dürfen die gar nicht! Frag mal Wolfgang hier aus den Forum. Der kennt sich da bestens aus...

LG

Natalie
 
mein mann wolfgang ist halter hier in lengerich /nrw von 2 listis, und ich darf sie in vertretung einzeln führen, auch gemeinsam mit einem unserer 4 möpse oder unserer mixlady.
ich habe keinen sachkundenachweis machen müssen.

...mit den 2 listis gemeinsam können nur wir 2 menschen "on tour".
l.g., gaby
 
Ich gehe auch mit beiden gleichzeitig. Habe sie immer unter Kontrolle.

Muss immer über das Gesetz lachen, wenn mir eine bei mir auf der Strasse wohnende Berner Sennenhund Züchterin entgegenkommt, die DREI erwachsene Hunde gleichzeitig ausführt. Sie hat sehr oft arge Probleme, die drei zu halten, wenn wir uns begegnen. Frage mich, wo da der Sinn ist: Ich gehe mit zwei 25 kg leichten wesensgetesteten Staffs spazieren und sie mit drei mind. 40 kg schweren Sennenhunden. Hallo? Wo ist das bitteschön sinnig???

Aber aufregen lohnt sich nicht...
 
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