Übernahme Anlage 1 Hund

Staffmama

Hallo zusammen,

da meine letzte Übernahme eines Anlage 1 Hundes nun schon 9 Jahre her ist, bin ich gar nicht mehr so auf dem Laufenden wie die Abfolge einer Übernahme laufen muss.

Die Voraussetzungen für eine Haltung eines Anlage 1 Hundes habe ich ja logischerweise bereits alle erfüllt. Wenn ich mich jetzt für einen Hund aus einem Tierschutzverein interessiere und diesen übernehmen möchte, muss ich dann VOR Übernahme mit dem OA sprechen und die setzen sich dann mit dem Verein in Verbindung oder wie läuft das?

Muss ich irgendwelche Voraussetzungen erneut erfüllen? Sachkundenachweis, Führungszeugnis etc.?

Helft mir bitte mal auf die Sprünge!
 
  • 29. März 2024
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Hi Staffmama ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich würde auf jedenfall vor der Übernahme mit dem OA sprechen, die können dir dann auch sagen welche Unterlagen sie von dir brauchen. Für die neue Haltererlaubnis wird ein aktuelles Führungszeugnis nötig sein, Sachkundenachweis hast du ja schon erbracht.
Unser OA wollte dann ein Schreiben vom TSV das der Hund wirklich von denen kommt, denen reichte der nachgreichte Schutzvertrag. Falls du in einer Mietwohnung wohnst, solltes du ein Schreiben vom Vermieter über die Erlaubnis eines Kat. 1 Hundes in der Wohnung haben um es dem OA vorlegen. Bei Eigentum natürlich nicht nötig.
 
also bei mir war das Führungszeugnis beim zweiten und dritten Hund nicht mehr nötig, und die Erlaubnis des Vermieters war nur für den TSV wichtig, dem OA war das egal
 
also bei mir war das Führungszeugnis beim zweiten und dritten Hund nicht mehr nötig, und die Erlaubnis des Vermieters war nur für den TSV wichtig, dem OA war das egal

Hast Du einfach bei OA angerufen und gesagt, Du hättest Dir einen neuen Hund ausgesucht oder wie bist Du vorgegangen?
 
das Mülheimer OA ist total schnarchnasig, wenn es um Listenhunde geht...
Informier dich lieber bei dem Th, die wissen ja in welcher Reihenfolge du das machen mußt und dann übr falls Eigentum, es ist ein ausbruchsicheres Gelände gefordert...

holst du dir einen aus dem Mülheimer Th???

*neugierig kuckt*
 
Theoretisch ist es auch ausreichend, den HUnd nach der Anschaffung anzumelden wenn SK und VS vorliegen. Ohne Sachkunde ist ja eher keine Übernahme möglich, aber die liegt ja schon vor.

Bei uns wäre es ausreichend, kurz nach der Anschaffung den entsprechenden Antrag zu stellen und den Nachweis über Chip, VS und Herkunft (Vertrag Tierheim) vorzulegen. Je nach Gemeinde wird nochmal die ausbruchsichere Unterbringung kontrolliert.

Aber man kann natürlich auch vorher kurz beim Amt anrufen und mitteilen, dass man sich diesen oder jenen Hund ausgesucht hat und dass man um Zusendung des entsprechenden Formulares zur Erlaubniserteilung bittet. Dann ist ja alles ok.
 
ja und das ausbruchsichere Gelände kann bedeuten, dass man für eine alte Staffhündin mit Mammatumoren in den letzten Zügen einen 2.20m Zaun ziehen muß...
für meine PATENHÜNDIN aus dem Th hat der Interessent das zum Glück getan...er hatte NUR einen 2m Zaun und nach der Kontrolle mußte er noch 20cm anflicken...

ich hoffe du hast kein Eigentum...
 
Ich würde einfach zum OA gehen und nachfragen, was genau sie an Unterlagen haben wollen.
Vieles liegt ja im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.

Wenn Du schon weißt, welchen Hund Du aufnehmen möchtest, kannst Du dann direkt den Antrag auf Erteilung der Haltungserlaubnis stellen.
 
hier in Köln hatte ich noch nie Probleme,
bei meinem letzten Hund hatte ich erst einen Pflegevertrag, den habe ich dem OA geschickt ,kurz darauf wurde ich angerufen ob meine Hündin noch leben würde und ob der Rüde Zweithund wäre.
er ist Zweithund und die Dame vom OA fand das toll und sie würde mir die Genehmigung fertig machen,
das wars
 
Ne, einen konkreten Hund gibt es noch nicht. Aber wir denken drüber nach. Wollte mich halt rechtzeitig informieren, falls mein Traumhund auf einmal vor mir stehen sollte... ;)

Die Ortsbegehung hat ja längst stattgefunden aufgrund meiner vorhandenen Listenhunde. Von daher brauche ich eigentlich nur die Erlaubnis zur Haltung des neuen Hundes. Mir ist halt nur noch schleierhaft, ob ich den Hund NACH oder VOR Einzug anmelden muss. Die Voraussetzung zur Haltung gefährlicher Hunde sind ja alle erfüllt und gegeben.
 
Auf jeden Fall VOR Einzug beim OA vorstellig werden, Hund benennen, Chip-Nr. etc. angeben, Haftpflicht vorlegen - halt den ganzen Klimbim.
Manche OÄ werden stinkig, wenn man dies erst macht, wenn der Hund da ist.

Bei allen Hunden, die ich bisher nach NRW vermittelt hatte, musste vorab alles mit dem OA geklärt und die Haltegenehmigung ausgestellt sein.
 
Wenn du dort schon als zuverlässig bekannt bist, geht das normalerweise auch alles wesentlich unkomplizierter.
Dann reicht es meistens schon, vorab alles zu klären, Hund zieht ein und du kriegst dann die Genehmigung, wenn der Hund bereits eingezogen ist.
Aber das ist Ermessenssache des Sachbearbeiters und keinesfall gängige Praxis.
 
Geh um Gottes Willen zum OA bevor der Hund kommt, daß sind Beamte die wollen gefragt werden. Wir als Verein machen es meistens sogar so, daß wir direkt mit dem OA Kontakt aufnehmen und bitten, zu prüfen ob die Übernahme in Ordnung ist, bislang haben wir dann nie Probleme gehabt.
 
Geh um Gottes Willen zum OA bevor der Hund kommt, daß sind Beamte die wollen gefragt werden. Wir als Verein machen es meistens sogar so, daß wir direkt mit dem OA Kontakt aufnehmen und bitten, zu prüfen ob die Übernahme in Ordnung ist, bislang haben wir dann nie Probleme gehabt.

Ja, so mach ich das auch immer....
 
Theoretisch ist es auch ausreichend, den HUnd nach der Anschaffung anzumelden wenn SK und VS vorliegen. Ohne Sachkunde ist ja eher keine Übernahme möglich, aber die liegt ja schon vor.

Das polizeiliche Führungszeugnis muss aber auch aktuell sein, wenn man einen neuen Hund aufnehmen will. Wenn man aus unserem Städtischen TH einen Liste1- Hund übernehmen will, muss die behördliche Erlaubnis des O-Amtes bereits vorliegen, sonst geht der Hund gar nicht raus. Da hier die Stadt selbst eben auch Betreiber des Tierheims ist, ist der Austausch aber idR sehr problemlos und die Ansprechpartner für die Erlaubnis sowie die Vorgehensweise bei der Übernahme werden den Interessenten auch gleich mitgeteilt.
Aber mal ganz davon abgesehen, allein schon rein logisch betrachtet muss man eine Erlaubnis, die man laut LHG NRW zur Haltung eines solchen Hundes braucht, doch VOR einer Handlung einholen.
 
daß sind Beamte die wollen gefragt werden
:lol:

Also erstens sind dort nicht immer Beamte, auch Angestellte und zweitens hat das persönliche Interesse der Amtsmenschen nichts mit den gesetzlichen Grundlagen zu tun. Prinzipiell hat MaHeDo Recht, es sollte VOR der Anschaffung klar sein, dass auch wirklich alle Voraussetzungen erfüllt werden können. Wenn der entsprechende Hundehalter nicht bekannt ist bisher kann das TH nur ein ok bekommen vom OA, wenn alle Unterlagen und besonders SK und FZ vorliegen.

Bei uns wird es so gehandhabt, dass es ein kurzes Fax ans Th gibt wenn gegen die Vermittlung an die Person keine Bedenken vorliegen. Es wird aber keine Haltererlaubnis vor der Anschaffung ausgestellt sondern das entsprechende Verfahren läuft dann ab Anschaffung. Das OA weiß natürlich schon gerne vorher Bescheid, denn wenn man ganz stolz mit seinem Staff Welpen durch unsere Innenstadt latscht und hat nix in der Hand, dass der Hund beim OA bekannt ist, kann das flugs eine weitere Nacht TH für den Kurzen bedeuten weil dann erst geklärt wird, woher er denn kommt und warum er noch unbekannt ist.

Aber es sichern sich nicht alle TH ab. Wir hatten schon eine Abgabe eines Staffs aus Hessen (TH) an eine Person bei uns die dort lediglich die 20/40er Sachkunde vorgelegt hat und das war dann ok, weil man natürlich die NRW Regelungen nicht im Detail kannte. Die Person hat dann auch den Hund gar nicht angemeldet und auch zu allem Überfluss noch Welpen gehabt damit.

Ein Anruf vor der Abgabe des Hundes bei unserem OA hätte all das verhindert.
 
Also, das OA in Dortmund ist in meinem Falle sehr freundlich und entgegenkommend gewesen.

Das Führungszeugnis musste natürlich neu vorgelegt werden, während alles andere (Sachkundenachweis usw) dem Amt noch vorlag -zwar uralt, aber ok. Die Haftpflichtversicherung bestand noch, denn mein voheriger Staff war erst kurz zuvor verstorben. Dann wurde nur noch eben nachgefragt, ob sich die Verhältnisse rund um "die Unterbringung des Hundes" baulich verändert hätten (ggf. Zaun oder Hecke entfernt) und das war schon alles. D.h. es kam auch niemand mehr raus, um sich die örtlichen Verhältnisse anzusehen.

Ich bekam daraufhin die Haltungserlaubnis in zweifacher Ausführung geschickt (eine davon auf meine Mutter ausgestellt) und das OA hat meine Unterlagen gleich zum Veterinäramt weitergeleitet, damit ich möglichst schnell einen Termin zum Wesenstest bekommen sollte.

Desweiteren sagte man mir, dass es leider keine vorübergehende Steuerbefreiung geben könne, da der Hund zu dem Zeitpunkt knapp über 2.5 Jahre war und dies nur bis 2.5J gehen würde. An sowas hatte ich gar nicht gedacht und fand es daher klasse, dass das OA es angesprochen hat.
 
Vielen Dank für Eure zahlreichen Infos. Ich habe am Wochenende der Sachbearbeiterin eine Email geschickt. Sie soll mich bitte informieren, wie ich vorzugehen habe, wenn es konkreter wird.

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten und meine Erfahrungen weitergeben.
 
Habe ein sehr nettes Telefonat mit dem OA geführt. Alle Auflagen sind erfüllt und behalten Ihre Gültigkeit, nur das Führungszeugnis muss ich erneut beantragen, da es schon 10 Jahre alt ist.

Ich darf den Hund sogar schon zu mir nehmen, muss ihn dann nur umgehend anmelden.

Alles ganz easy also! ;)
 
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