Niedersachsen: Das ENDE DER RASSELISTEN ist greifbar nahe!

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  • 27. April 2024
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Hi Alex-Puh ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das Gesetz ist sicherlich nicht "außer Kraft" gesetzt.
Ich bin grundsätzlich vorsichtig... eine telefonische Mitteilung kann auch eine falsche Mitteilung sein.

Ich hoffe es natürlich auch, aber ich warte, bis es gedruckt zu lesen steht.

Da die telefonische Mitteilung auch eine falsche Aussage enthält, nämlich "Gesetz außer Kraft", obwohl nur ca. 2% des Gesetzes geändert werden sollten, bin ich hier kritisch und vorsichtig.
 
Sorry Andreas ,
ich denke , wenn das schon in den NDR Radio Niedersachsen Nachrichten kommt , wird es stimmen !
 
Jo!!
Ich hab's gefunden, allerdings so kurz und "kleingedruckt"...
Landtag kippt Hunde-Rasseliste
HANNOVER/DPA - Für so genannte Kampfhunde spezieller Rassen brauchen Halter in Niedersachsen künftig nicht mehr grundsätzlich eine behördliche Genehmigung. Das beschloss der Landtag in Hannover. Eine Rasseliste über bestimmte Hundetypen und deren Aggressivität sei wissenschaftlich umstritten.
 
neue presse von heute

hallo andreas,

ich habe auch etwas gefunden und zwar in der np von heute

Rassenliste vom Tisch
Kampfhundegesetz geändert

HANNOVER. Für Kampfhunde spezieller Rassen brauchen Halter künftig nicht mehr grundsätzlich eine Genehmigung. Das beschloss der Landtag gestern mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen. Damit ist die bislang geltende Rassenliste vom Tisch, da es wissenschaftlich umstritten ist, ob bestimmte Hundetypen besonders aggressiv sind. „Das Problem liegt am oberen Ende der Leine, beim Halter“, so Ilse Hansen (CDU).



Man hat mir bei der Gemeinde in Uetze zugesagt, dass dann die 600 Euro Hundesteuer pro Jahr für Gina entfallen. Schaun wir mal ......

schönen tag für alle

regina
mit gina und uno
 
*hüpf* *freu* *jubel*
jetzt kann ich auch mal wieder lächeln :)
 
Ist das jetzt wirklich wahr?

Ist das wirkllich wahr?

So richtig wirklich???

00000705.gif
 
Was können wir tun,damit dieses Gesetz nicht nur in Niedersachsen verabschiedet wird?
 
hundesteuer

hallo,
habe doch vorhin noch daran geglaubt, dass die gemeinde Uetze nun die Kampfhundsteuer von 600 Euro streicht. ....... nachstehende nachricht habe ich eben bekommen:

.."vielen Dank für dir Übersendung des Artikels!!

Auf der heutigen Tagung der Steueramtsleiter in Gifhorn wurde die Thematik,
auch unter dem gestern gefassten Beschluß, besprochen.

Demnach bezieht sich die Gesetzesänderung auf das NHundG (über das
ordnungsrechtliche Halten der Hunde). Die Änderung wirkt sich daher leider
(noch) nich zwingend auf die Änderung der Hundesteuersatzungen der Gemeinden
aus. Da hierbei ja ein gewisser Lenkungseffekt erzielt werden soll.

Über eine Zulässigkeit der sog. "Rasselisten" berät gerade der 13. Senat des
OVG Lüneburg, dessen Entscheidung über die Besteuerung sog. "gefährlicher
Hunde" maßgebend sein wird. Nach diesem Entscheid kann letztlich gesagt
werden, ob eine solche Besteurung zulässig ist oder nich.

Aufgrund der neugewonnen Kenntnisse desheutigen Tages, werde ich in den
nächsten Tagen mit meinen Vorgesetzten darüber reden wie in Zukunft in der
Gemeinde Uetze mit der Besteuerung fortgefahren werden soll. Eine Änderung
der Satzung käme somit zum 01.01.2004 in frage, was bedeutet das Sie zum
15.11.03 leider noch einmal den erhöhten Steuersatz zuzahlen hätten..."

bin stinkesauer..... Wer kennt einen guten Anwalt, der sich mit solchen Dingen auskennt ?????????

Danke

Regina
mit Gina und Uno
 
Regina, ich würde wenn nur unter Vorbehalt zahlen, so daß Du das Geld evtl. später zurückfordern kannst.

Wie ist es denn in der Hundesteuersatzung Deiner Gemeinde formuliert? Sind die Rassen explizit aufgelistet oder gibt es einen Satz wie "gilt für die im NHundG genannten Rassen"?

Im letzteren Fall gäbe es dann ja keine Grundlage mehr für die höhere Besteuerung...
 
hi marion,

da muss ich einmal nachsehen wie das genau formuliert ist.-Ah ja, also: der American Staffordshire Terrier wird als "gefährlicher Hund" (sog. kampfhund) veranlagt...ALso muss ich wohl mal die Hundesteuersatzung der Gemeinde einsehen, woll ???

Man hat mir auch schon empfohlen (und ich denke, dass wäre ein guter Weg), gegen den Hundesteuerbescheid Widerspruch einzulegen, da sich die Grundlage für diese Strafbesteuerung ja jetzt geändert hat. Und Grundlage für die hohen Hundesteuern waren ja die Rasselisten. Da haben die Gemeinden sich erstmal ordentlich bedient. - Das ganze muss ich mir dann mal ins beamtendeutsch übersetzen lassen, damit es gut rüberkommt.

Andererseits kann man ja jetzt mit "jedem" Hund problemlos umziehen ohne diese ganze An- und Abmelderei bei den Veterinärämtern. Die Stadt Langenhagen scheint sich da sehr gut zu machen, denn ich habe gehört, dass man sich dort bereits vor geraumer Zeit für die erhöhte Hundesteuer entschuldigt und deren Abschaffung nach dem neuen Nds. Hundegesetz zugesagt hat.

Trotzdem, wer kann mir einen guten Anwalt empfehlen ?????

Regina
mit Gina und Uno
 
Hurra

Hallo,

Das ist das Problem mit dem LENKEFFEKT.

Die brauchen sich nur darauf beziehen, und können dann

die kohle weiterkassieren.
Und welche gemeinde kann sich das denn Leisten??

Sonst müßte auch Hannover die "Kampfhunde"Steuer einstellen,
den die beziehen sich auch auf die alte Gefahrentierverordnung.

Robert
 
Hallo Regina,
frag doch mal bei oder bezügl. eines Anwalts nach.
Habe mir mal - für alle Fälle - folgende notiert:

Rechtsanwältin Alice. E. Kleinheidt
Kaiserswerther Str. 97, 40476 Düsseldorf
Tel.: 0211/4980303, Fax: 0211/4983321
mail: [email protected]

Rechtsanwalt Dierker c/o Praxisgemeinschaft Dr. Hörser & Partner,
Kölner Str. 2, 50226 Frechen,
Tel: 02234-18200
Speziell: LHV und Verwaltungsrecht

Rechtsanwältin Simone Lepetit,
Johann-Simon-Str. 44, 50226 Frechen,
Tel: 02234-12759, Fax: 02234-23450
Frau Lepetit engagiert sich seit langem im Tierschutz

Rechtsanwalt Lintz
Gartenstr. 38
52249 Eschweiler
Tel: 02403-790515
Besitzer eines AmStaffs und auch tätig für Bullterrier in Not

Wir drücken feste Daumen + Pfoten ...
 
Original geschrieben von gina_uno
hi marion,

da muss ich einmal nachsehen wie das genau formuliert ist.-Ah ja, also: der American Staffordshire Terrier wird als "gefährlicher Hund" (sog. kampfhund) veranlagt...ALso muss ich wohl mal die Hundesteuersatzung der Gemeinde einsehen, woll ???
Brauchste nicht ;) .

"Hundesteuersatzung der Gemeinde Uetze

Aufgrund der §§ 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der §§ 2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat der Rat der Gemeinde Uetze in seiner Sitzung am 23.08.2001 folgende Satzung beschlossen:

[...]

§ 3
Höhe der Steuer

(1) Die Steuer beträgt jährlich
a) für den ersten Hund 50,- Euro
b) für jeden weiteren Hund 75,- Euro

(2) Abweichend von Satz 1 beträgt die Steuer für Kampfhunde 600,-- Euro jährlich.

(3) Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht.

Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere:
a) American Staffordshire Terrier
b) Bullterrier
c) Pit Bull Terrier
d) Dobermann
e) Dogo Argentino
f) Fila Brasilieiro
g) Kaukasischer Owtscharka
h) Mastiff
i) Mastino Español
j) Mastino Napoletano
k) Rottweiler
l) Staffordshire Bullterrier
m) Tosa-Inu
n) Bandog
o) Bulldog
p) Dogue de Bordeaux
q) Bullmastiff
r) Auffällige Tiere anderer Rassen oder Kreuzungen von Hunden verschiedener Rassen"

Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und unter Vorbehalt zahlen!
 
hundesteuer uetze

hallo wolfgang,
kann es sein, dass es noch eine neuere fassung der hundesteuersatzung gibt. - ich meine der mensch von der hundesteuerstelle hätte mir gesagt, dass im frühjahr dieses jahres eine neue satzung herausgekommen wäre.--
da musste ich mich auch schon aufregen, weil die fast ein jahr gebraucht haben, um die anmeldung meiner hunde zu bearbeiten und das obwohl die von mir geld zu bekommen hatten...............da kann ich mir ja ausrechnen wie lange das dauert bis man geld zurückbekommt....

werde auf alle fälle einspruch einlegen und nur unter vorbehalt bezahlen ! ! ! ! !

danke +
grüsse
regina
mit gina und uno
 
also, jetzt nochmal ganz langsam zum mitschreiben.

Was ist denn nun genau geändert worden?

So wie ich es verstehe, ist doch nur das Erlaubnisverfahren gekippt worden, nicht jedoch die Rasseliste.

Das niedersächsische Landesparlament hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2003 eine Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes, das seit dem 1. März 2003 in Kraft ist, verabschiedet. Danach ist ein behördliches Erlaubnisverfahren, das an die Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse anknüpft, in Niedersachsen seit dem 1. Oktober 2003 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Betroffen hiervon sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. Der Gesetzgeber trägt mit dieser Änderung dem Umstand Rechnung, dass die Anknüpfung von Regelungen an die Zugehörigkeit zu bestimmten Hunderassen auch in Fachkreisen nach wie vor umstritten ist. Zwar besteht für bestimmte Rassen der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es ist in der Wissenschaft jedoch umstritten, welche Bedeutung diesem genbedingten Faktor - neben zahlreichen anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung des Hundes, Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflüsse - für die Auslösung von aggressivem Verhalten zukommt."

Das wäre zwar ein kleiner Schritt in die richtige Richtung aber bei weitem noch nicht ausreichend.
Dadurch kann sich nur wieder jeder Spinner so einen Hund halten!

Kann bitte jemand nochmal genau sagen was jetzt Sache ist?

MfG Newton
 
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