Niedersachsen: Rasselisten weg? Hundeführerschein für alle?

Andreas

HAZ:
Brauchen Hundehalter künftig Führerschein?

Bartels will Gefährlichkeit unabhängig von der Rasse prüfen lassen. Das Gesetz soll im Dezember verabschiedet werden.

Hannover. Jeder Hundehalter muss möglicherweise künftig nachweisen, dass er geeignet ist, einen Hund zu halten. Unabhängig von der Rasse müsse geprüft werden, welcher Hund im Einzelfall als gefährlich gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden darf. Das seien wesentliche Eckpunkte für die neue Gesetzesvorlage, sagte Landwirtschaftsminister Uwe Bartels am Montag dieser Zeitung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang Juli Teile der niedersächsischen Gefahrtierverordnung gekippt. Deshalb will das Land die wesentlichen Regelungen als Gesetz verabschieden lassen.

Bartels schlägt vor, dass jeder Hundehalter einen „Sachkundenachweis“ erbringen müsse. Dieser Nachweis könne beispielsweise in Hundeklubs erworben werden, indem der Halter mit seinem Tier einige Stunden Hundeerziehung belege. Für jemanden, der seit Jahren ein Tier hat ohne damit aufzufallen, könnte diese Regelung allerdings ausgesetzt werden, betonte Bartels. Es könne die Aufgabe der Kommunen sein, die Hundehalter ausfindig zu machen.

Eine Liste mit bestimmten Hunderassen in der Kategorie 2, zu denen bislang weniger gefährliche Hunde gehörten, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Vielmehr müsse im Einzelfall entschieden werden, welcher Hund – gleich welcher Rasse – als gefährlich gilt. In den Kommunen soll es dafür eine so genannte Sachverständigenstelle geben. „Vertreter der Hunde- oder Tierschutzverbände könnten diese Aufgabe übernehmen“, sagte Bartels. Wird ein Hund – ob Rottweiler, Dobermann oder Schäferhund – von einem Amtstierarzt als gefährlich eingestuft, muss auch dieses Tier zum Wesenstest und darf nur mit einem von der Behörde ausgestellten „Hundeführerschein“ gehalten werden.

In die Kategorie 1 der bisherigen Verordnung soll der Staffordshire-Bullterrier aufgenommen werden. Zu dieser Gruppe gehören auch der Bullterrier, der American-Staffordshire-Terrier sowie der Pitbull-Terrier und Kreuzungen mit Hunden dieser Art. Sie alle dürfen nur mit einer amtlichen Erlaubnis gehalten werden.

Voraussetzung dafür sei ein bestandener Wesenstest des Tieres. Außerdem müsse der Halter mindestens 18 Jahre alt sein. „Es muss auch das polizeiliche Führungszeugnis des Besitzers und das soziale Umfeld geprüft werden“, sagte Bartels. Seien alle Voraussetzungen erfüllt, müssen diese Hunde ein für jeden Bürger sichtbares Kennzeichen tragen. Hat das Tier den Wesenstest nicht bestanden, müsse es getötet werden.

Das Land will zur Pflicht machen, dass jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für sein Tier haben muss. „Damit wäre sichergestellt, dass jeder Geschädigte einen zahlungsfähigen Ansprechpartner hat“, erläutert Bartels.

Einen entsprechenden Vorschlag für den Gesetzesentwurf will der Minister Anfang nächsten Monats der SPD-Landtagsfraktion vorlegen. Spätestens im Dezember sollte nach Meinung von Bartels das Gesetz verabschiedet werden.

mbu

Veröffentlicht 26.08.2002 19:02 Uhr
Zuletzt aktualisiert 26.08.2002 19:04 Uhr


Etwas anders gewichtet ist die Wiedergabe der selben Fakten bei der Neuen Presse:
Hunde: Bartels plant Führerschein

Mit einem Hunde-Führerschein will Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) vor gefährlichen Hunden schützen.

American-Staffordshire-Terrier, Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie alle Kreuzungen dürften danach künftig nur mit behördlicher Genehmigung gehalten und nur an der Leine ausgeführt werden. Die Besitzer müssen 18 Jahre alt sein, Sachkunde und Eignung nachweisen – auch mit einem polizeilichen Führungszeugnis.

Für die vier Rassen soll ein Wesenstest Pflicht werden. „Hunde, die den Test bestehen, werden eine Markierung tragen, damit Fußgänger schon von weitem erkennen, da müssen sie keine Angst haben”, so der Minister gestern zur NP. Hunde, die durchfallen, würden getötet.

Test, Markierungspflicht und Leinenzwang gelte auch für auffällige Tiere. Beispiel: „Ein kräftiger Hund, der bei jedem Passanten zähnefletschend am Grundstückszaun hin und her rennt.” Die bisherige Regelung mit einer Rasseliste war vom Bundesverwaltungsgericht gekippt worden.

Bartels will zudem eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde vorschreiben. Das Gesetz könnte schon Anfang 2003 gültig werden.

VON DIRK RACKE


Im Gegensatz zu der HAZ-Überschrift scheint es weiter eine Rasseliste zu geben, die nun "Gruppe" genannt wird.
Die Rasselisten 1 und 2 werden zusammengelegt, wodurch der StaffBull schlechter gestellt wird als vorher. Dafür fallen ein Haufen Hunderassen raus, die vorher auf Liste 2 waren.

Listenhunde (oder muß man nun "Gruppenhunde" sagen?) dürfen nur an der Leine ausgeführt werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird diese Vorschrift aufgrund ihrer Tierschutzrelevanz zu einem Gerichtsverfahren führen. Auch die Aufnahme des StaffBull ist durch gar nichts zu begründen, nicht einmal im (ohnehin umstrittenen) "Qualzuchtgutachten" steht er drin.

Sehr durcheinander ist die Wiedergabe der geplanten Regelung der "sonstigen gefährlichen Hunde".

Ein nicht gelisteter, "zähnefletschender kräftiger Hund" soll Markierungszwang, Test und Leinenpflicht bekommen. Das wäre beispielsweise ein Schäferhund.
Weiter oben steht, dass Hunde, die beim Test durchfallen, getötet werden müssen. Was soll dann die Leinenpflicht?
Ich befürchte, dass dies so verstanden werden muß:
- ein unauffälliger AmStaff, der (warum auch immer) beim Wesenstest durchfällt, wird getötet.
- ein auffälliger Schäferhund, der beim Wesenstest durchfällt, bekommt Leinenpflicht?

Die Regelung mit der individuell feststellbaren Gefährlichkeit ist ja nichts neues, auch wenn es so dargestellt wird. Derzeit gilt keinerlei "Gefahrtierverordnung" oder ähnliches. Selbstverständlich können trotzdem auch derzeit Hunde, die tatsächlich individuell gefährlich sind, durch das Gefahrenabwehrrecht reglementiert werden.
Das gibt ausreichend Möglichkeiten her, wie ja auch im Urteil des BVerwG ausgeführt wurde:
- Leinen-/Maulkorbpflicht,
- Sicherstellung/Beschlagnahmung.

Hundeführerschein für alle und Haftpflichtversicherungszwang wären zwei gute Ansätze des ansonsten untauglichen Gesetzentwurfs.

Gut ist, dass der Sachkundeschein durch praktische Prüfung auf einem Hundeplatz gemacht werden muß statt der bescheuerten theoretischen Prüfung (mit Fragen à la "wie lange dauert die Trächtigkeit" für Halter, deren Hunde alle zwangskastiert werden mußten).

Das Umtaufen der Rasseliste in "Hundegruppenliste mit Unterscheidungskriterium Rasse" ist lächerlich, und durchsichtig.

(8:39 die vergessenen Quellverweise eingefügt.)

<small>[ 27. August 2002, 08:40: Beitrag editiert von: Andreas ]</small>
 
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Fazit: „alle Hundehalter“ und „unabhängig von der Rasse“ hört sich gut an. Wozu dann aber noch eine Kategorie 1 ? Hier wird die vom Bundesverwaltungsgericht gekippte Rasseliste durch die Hintertür wieder eingeführt. Offenbar soll lediglich die Kategorie 2 mit den „guten“ deutschen Diensthunderassen aufgelöst werden, die Kat. 1 mit den „gefährlichen“ ausländischen „Kampfhunden“ jedoch bleiben.

Wenn ein gefährlicher Hund unabhängig von der Rasse nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden darf, ein Kat. 1 Hund jedoch bei nicht bestandenem Wesenstest getötet werden soll ist dies genau die Ungleichbehandlung die vom Bundesverwaltungsgericht beanstandet worden ist. Außerdem ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Wenn genau die Hundeclubs auf deren „Hundeplätzen“ Hunde scharf gemacht und Haltern der falsche Umgang mit ihren Tieren antrainiert wird nun auch noch selbst den Sachkundenachweis ausstellen sollen wird der Bock zum Gärtner gemacht

So nicht Herr Bartels !

Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, wir bleiben dran.

Arbeitskreis Tierschutz
Der SPD, Bezirk Hannover
 
Und was soll dann der vorläufig von Bartels herausgegebene und im Moment geltende Erlass, nach dem der AmStaff ganz heraus ist? Ich könnte mich totlachen, wenn es nicht so krank wäre, aber der große, schwere Rotti kommt von Liste 2 runter und der winzige Staffi als Bauernopfer mit drauf. Erst dachte ich, Bartels will sich an der Bundesgesetzgebung orientieren, das ergibt aber auch keinen Sinn, weil es da auch Liste 2 noch gibt. Soll mein Staff ab jetzt gefährlicher sein als vor 2 Jahren? Ich begreife das alles nicht mehr.
 
Hallo Kersti,

Original erstellt von Kersti:
Und was soll dann der vorläufig von Bartels herausgegebene und im Moment geltende Erlass, nach dem der AmStaff ganz heraus ist?
Das ist schon logisch, denn das ist nur die vorläufige Anweisung aufgrund des verlorenen Prozesses vor dem BVerwG. Dieses hat ja der Klage eines AmStaff-Besitzer in vollem Umfang Recht gegeben, dass der AmStaff nicht wegen der Rasse als gefährlich anzusehen ist. Daher fällt der AmStaff aus der Rasseliste der GefTVO raus. Leider hatte ja nur ein einziger AmStaff-Halter so viel Mut und Ausdauer, diese Klage bis zum BVerwG durchzuziehen. Es hat kein Pitbull- und kein Bullterrier-Halter mitgemacht. Daher gibt es kein Urteil zu Bullterriern und Pitbulls. Natürlich gilt das Prinzip, welches das Gericht festgesetllt hat "keine Gefährlichekeitsvermutung nur aufgrund der Rasse" auch für die anderen Liste1-Rassen. Aber da keiner geklagt hate, steht im Urteil nur der AmStaff ausdrücklich drin. Es gilt hier der Spruch "wo kein Kläger, da kein Richter". Allerdings haben die Richter in einem Brief klargestellt, dass die Gründe für alle Rassen gelten. Nur urteilen dürfen sie darüber nicht, solange keiner klagt. Wenn einer klagen würde, bekäme er Recht. Vor diesem Hintergrund ist die Aufrechterhaltung der geschmälerten Rasseliste durch Minister Bartels eine Farce und eine schlechte Vorstellung.

Ich könnte mich totlachen, wenn es nicht so krank wäre, aber der große, schwere Rotti kommt von Liste 2 runter und der winzige Staffi als Bauernopfer mit drauf.
Nicht nur aufgrund des Gewichts - es gibt schon einige Dackel, vor denen ich Angst haben könnte - aber vor allem wegen der Statistik. Der letzte Todesfall in Deutschland war durch Rottweiler und das war nicht der einzige Todesfall durch Rottis. Vom Staff-Bull ist mir zumindest keiner bekannt.

Soll mein Staff ab jetzt gefährlicher sein als vor 2 Jahren? Ich begreife das alles nicht mehr.
Du hast jetzt noch die Möglichkeit, schnell in eine gute Rechtsschutzversicherung einzusteigen (vorher fragen, wie lange die Wartezeiten für Verwaltungsrechtstreite ist) und dann für deinen Hund zu klagen.

Gerade für den StaffBull gibt es überhaupt keine Gründe, eine genetische Gefährlichkeit zu vermuten.
 
Unter dem Artikel der HAZ gibt es einen Link zum Lesermeinungsforum. Mal sehen ob die meinen Kommentar da rein stellen:
Hundehalterführerschein und Hundehaftpflicht ist ja ok.Aber die Annahme, dass "einige Stunden Hundeerziehung" in einem Hundverein ausreichen, ist schlichtweg falsch:Wenn der Hundehalter das Erlernte mit seinem Hund nicht immer wieder vertieft und dem Hund somit klar ist wer das Sagen hat,nützt das Konzept nichts.
Und dass mehrjährige Hundehundehaltung suggerieren soll dass der Halter seinen Hund unter Kontrolle hat,ist das Letzte.Jeder Hundehalter (excl. unser Minister)sieht jeden Tag "hört-nix" "tut-nix" und "das hat er/sie ja noch nie gemacht" Hunde.Ausnahmen vom Hundeführeschein kann es m. E. nur für Besitzer von Hunden geben die den Nachweis durch Wesenstest,Begleithund, Teamtest o.ä. schon erbracht haben.
Die Tötungsanordnung von Hunden ist lt. BVerwG rechtswidrig,da Leinen- und Maulkorbzwang genug Schutz bieten.
Ausseredem sind die meisten "durchgefallenen "Hunde,nach über zwei Jahren Wesenstesterfahrung,und Meinung der Tester,therapierbar! Das zu begreifen ist unser Minister aber nicht in der Lage.
Folge:Er würde beim Sachkundetest durchfallen.
Jetzt schon zum dritten Mal!
 
Ich habe das so verstanden, daß (bisherige) Liste 1 Hunde, die durch den WT fallen, getötet werden sollen (das verstößt eindeutig gegen das Tierschutzgesetz!) und die die bestehen, dem Leinenzwang unterliegen.

watson
 
Hat der noch nie was von Revierverhalten gehört?

Wenn also ein Hund auf seinem Grundstück jemanden anbellt, der vorbeigeht, muß er gleich zum Wesenstest? Mmmh... lass mich mal nachzählen, dann müßten hier aus der unmittelbaren Umgebung 2 Schäferhunde, 1 Bernersennenhund, 3 Collies, 1 Dackel, 1 Terriermix, 3 Jack Russel und diverse Mischlinge inkl. meiner beiden zum Wesenstest - ganz klasse... *kopfschüttel*

Wobei meine ja eh hin müssen, da sie ja andere Hunde anbellen...

Interessant wäre auch, wieviele Jahre Hundehaltung für die Befreiung von der Sachkunde ausreichen - mit der GfTVO waren es bei uns in der Gemeinde bislang 3 Jahre...
 
@ Watson - mit anderen Worten : die "bösen" werden ausgerottet (endlich können die Leute wirklich sicher sein <img border="0" alt="[SoAngry]" title="" src="graemlins/soangry.gif" /> ) ,die Hunde die nachweislich keiner Fliege was zuleide tun werden ;bei bestimmter Rassenzugehörigkeit; weiter gequält durch Leine und Maulkorb ???? Herrgott ist das krank !!!

Tora
 
Nachtrag : Eine Versicherungspflicht und Sachkundenachweis (wie immer der auch aussehen mag, so wie Bartels sich das denkt ist aber sicher Müll) für alle Hundehalter finde ich einen guten Ansatz.

LG Tora
 
Mir fällt gerade noch etwas ein:

...Nachweis könne beispielsweise in Hundeklubs erworben werden, indem der Halter mit seinem Tier einige Stunden Hundeerziehung belege...
Da sollen als oprivate Klubs Bescheinigungen ausstellen dürfen - für eine staatliche Aufgabe, nämlich die Gefahrenabwehr.

Grundsätzlich gibt es sowas ja woanders schon. So müssen Kraftfahrzeuge je nach Größe und Bauart zu verschiedenen staatlich vorgeschriebenen Untersuchungen (Hauptuntersuchung, Bremssonderuntersuchung, Druckgas-Untersuchung,...)

Jedoch kann man hier nicht irgendwo hinfahren, sondern nur zu einigen wenigen ausgewählten, anerkannten Vereinen (TÜV, Dekra), deren Prüfer besonders qualifiziert sind und ihr Fach studiert haben.

Wenn jetzt jeder "Hunde-Abrichte-Klub" die Bescheinigungen für seine Mitglieder selbst ausstellen dürfte, ist dies vergleichbar damit, dass der Motorradclub "Hell's Angels" sich die TÜV-Plaketten selber an die umgebauten Motorräder kleben darf.

Was dabei rauskommen wird, kann man sich denken. Wenn Prüfung, dann von anerkannten, qualifizierten Prüfern, die ihr Fach studiert haben. Das trifft i.d.R. nicht auf Polizeihundeführer zu.

Jedoch wäre ein Wesenstest für alle niedersächsischen Hunde sowieso nicht umsetzbar. Es reicht auch aus, bei konkreten Anzeichen beim individuellen Hund einen Wesenstest zu fordern. Eine erweiterte Sachkunde, so in die Richtung Team Test oder Begleithundeprüfung wäre für alle Halter empfehlenswert, und wäre auch umsetzbar.
 
Für mich der aktuelle "Lacher" des "Landesbauernführers" Bartels :))))
Sind wir hier im Komödiantenstadl???oder gar immer noch in Niedersachsen?

Einzig guter Ansatz: Haftpflichtversicherung für alle Hunde

Liebe Gruesse
OdinNds
 
Der König ist tot, lang lebe der König! Ich dachte, das bekommen nur meine Landmänner hin, aber in Deutschland scheint man das mit Gesetzen zu machen.
Diese Sachkundenachweise für Hundehalter in Hundeclubs machen zu lassen, sehe ich persönlich als gefährlich an. Es gibt Gebiete in Deutschland, wo Hundeclubs dünn gesät sind. Meist ist es dann der "Schäferhund Verein Alte Eiche" oder so, die oftmals eine Faible für Ihre favorisierte Rasse haben und alle anderen Rasse sowieso nicht akzeptieren. Ich möchte nicht wissen, wieviel Amtsmissbrauch dann getrieben wird. Die Idee als solches ist mit Sicherheit gut, jedoch sollte man sich genau überlegen, wem man dieses Machtmittel in die Hand gibt.
Im Ansatz mit Sicherheit eine gute Idee, auch die Verpflichtung zu Haftpflichtversicherung, aber bis dabei was Anständiges rauskommt wird´s wohl noch lange dauern.

Shaz ´n Sting
 
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