HAZ:
Etwas anders gewichtet ist die Wiedergabe der selben Fakten bei der Neuen Presse:
Im Gegensatz zu der HAZ-Überschrift scheint es weiter eine Rasseliste zu geben, die nun "Gruppe" genannt wird.
Die Rasselisten 1 und 2 werden zusammengelegt, wodurch der StaffBull schlechter gestellt wird als vorher. Dafür fallen ein Haufen Hunderassen raus, die vorher auf Liste 2 waren.
Listenhunde (oder muß man nun "Gruppenhunde" sagen?) dürfen nur an der Leine ausgeführt werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird diese Vorschrift aufgrund ihrer Tierschutzrelevanz zu einem Gerichtsverfahren führen. Auch die Aufnahme des StaffBull ist durch gar nichts zu begründen, nicht einmal im (ohnehin umstrittenen) "Qualzuchtgutachten" steht er drin.
Sehr durcheinander ist die Wiedergabe der geplanten Regelung der "sonstigen gefährlichen Hunde".
Ein nicht gelisteter, "zähnefletschender kräftiger Hund" soll Markierungszwang, Test und Leinenpflicht bekommen. Das wäre beispielsweise ein Schäferhund.
Weiter oben steht, dass Hunde, die beim Test durchfallen, getötet werden müssen. Was soll dann die Leinenpflicht?
Ich befürchte, dass dies so verstanden werden muß:
- ein unauffälliger AmStaff, der (warum auch immer) beim Wesenstest durchfällt, wird getötet.
- ein auffälliger Schäferhund, der beim Wesenstest durchfällt, bekommt Leinenpflicht?
Die Regelung mit der individuell feststellbaren Gefährlichkeit ist ja nichts neues, auch wenn es so dargestellt wird. Derzeit gilt keinerlei "Gefahrtierverordnung" oder ähnliches. Selbstverständlich können trotzdem auch derzeit Hunde, die tatsächlich individuell gefährlich sind, durch das Gefahrenabwehrrecht reglementiert werden.
Das gibt ausreichend Möglichkeiten her, wie ja auch im Urteil des BVerwG ausgeführt wurde:
- Leinen-/Maulkorbpflicht,
- Sicherstellung/Beschlagnahmung.
Hundeführerschein für alle und Haftpflichtversicherungszwang wären zwei gute Ansätze des ansonsten untauglichen Gesetzentwurfs.
Gut ist, dass der Sachkundeschein durch praktische Prüfung auf einem Hundeplatz gemacht werden muß statt der bescheuerten theoretischen Prüfung (mit Fragen à la "wie lange dauert die Trächtigkeit" für Halter, deren Hunde alle zwangskastiert werden mußten).
Das Umtaufen der Rasseliste in "Hundegruppenliste mit Unterscheidungskriterium Rasse" ist lächerlich, und durchsichtig.
(8:39 die vergessenen Quellverweise eingefügt.)
<small>[ 27. August 2002, 08:40: Beitrag editiert von: Andreas ]</small>
Brauchen Hundehalter künftig Führerschein?
Bartels will Gefährlichkeit unabhängig von der Rasse prüfen lassen. Das Gesetz soll im Dezember verabschiedet werden.
Hannover. Jeder Hundehalter muss möglicherweise künftig nachweisen, dass er geeignet ist, einen Hund zu halten. Unabhängig von der Rasse müsse geprüft werden, welcher Hund im Einzelfall als gefährlich gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden darf. Das seien wesentliche Eckpunkte für die neue Gesetzesvorlage, sagte Landwirtschaftsminister Uwe Bartels am Montag dieser Zeitung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang Juli Teile der niedersächsischen Gefahrtierverordnung gekippt. Deshalb will das Land die wesentlichen Regelungen als Gesetz verabschieden lassen.
Bartels schlägt vor, dass jeder Hundehalter einen „Sachkundenachweis“ erbringen müsse. Dieser Nachweis könne beispielsweise in Hundeklubs erworben werden, indem der Halter mit seinem Tier einige Stunden Hundeerziehung belege. Für jemanden, der seit Jahren ein Tier hat ohne damit aufzufallen, könnte diese Regelung allerdings ausgesetzt werden, betonte Bartels. Es könne die Aufgabe der Kommunen sein, die Hundehalter ausfindig zu machen.
Eine Liste mit bestimmten Hunderassen in der Kategorie 2, zu denen bislang weniger gefährliche Hunde gehörten, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Vielmehr müsse im Einzelfall entschieden werden, welcher Hund – gleich welcher Rasse – als gefährlich gilt. In den Kommunen soll es dafür eine so genannte Sachverständigenstelle geben. „Vertreter der Hunde- oder Tierschutzverbände könnten diese Aufgabe übernehmen“, sagte Bartels. Wird ein Hund – ob Rottweiler, Dobermann oder Schäferhund – von einem Amtstierarzt als gefährlich eingestuft, muss auch dieses Tier zum Wesenstest und darf nur mit einem von der Behörde ausgestellten „Hundeführerschein“ gehalten werden.
In die Kategorie 1 der bisherigen Verordnung soll der Staffordshire-Bullterrier aufgenommen werden. Zu dieser Gruppe gehören auch der Bullterrier, der American-Staffordshire-Terrier sowie der Pitbull-Terrier und Kreuzungen mit Hunden dieser Art. Sie alle dürfen nur mit einer amtlichen Erlaubnis gehalten werden.
Voraussetzung dafür sei ein bestandener Wesenstest des Tieres. Außerdem müsse der Halter mindestens 18 Jahre alt sein. „Es muss auch das polizeiliche Führungszeugnis des Besitzers und das soziale Umfeld geprüft werden“, sagte Bartels. Seien alle Voraussetzungen erfüllt, müssen diese Hunde ein für jeden Bürger sichtbares Kennzeichen tragen. Hat das Tier den Wesenstest nicht bestanden, müsse es getötet werden.
Das Land will zur Pflicht machen, dass jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für sein Tier haben muss. „Damit wäre sichergestellt, dass jeder Geschädigte einen zahlungsfähigen Ansprechpartner hat“, erläutert Bartels.
Einen entsprechenden Vorschlag für den Gesetzesentwurf will der Minister Anfang nächsten Monats der SPD-Landtagsfraktion vorlegen. Spätestens im Dezember sollte nach Meinung von Bartels das Gesetz verabschiedet werden.
mbu
Veröffentlicht 26.08.2002 19:02 Uhr
Zuletzt aktualisiert 26.08.2002 19:04 Uhr
Etwas anders gewichtet ist die Wiedergabe der selben Fakten bei der Neuen Presse:
Hunde: Bartels plant Führerschein
Mit einem Hunde-Führerschein will Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) vor gefährlichen Hunden schützen.
American-Staffordshire-Terrier, Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie alle Kreuzungen dürften danach künftig nur mit behördlicher Genehmigung gehalten und nur an der Leine ausgeführt werden. Die Besitzer müssen 18 Jahre alt sein, Sachkunde und Eignung nachweisen – auch mit einem polizeilichen Führungszeugnis.
Für die vier Rassen soll ein Wesenstest Pflicht werden. „Hunde, die den Test bestehen, werden eine Markierung tragen, damit Fußgänger schon von weitem erkennen, da müssen sie keine Angst haben”, so der Minister gestern zur NP. Hunde, die durchfallen, würden getötet.
Test, Markierungspflicht und Leinenzwang gelte auch für auffällige Tiere. Beispiel: „Ein kräftiger Hund, der bei jedem Passanten zähnefletschend am Grundstückszaun hin und her rennt.” Die bisherige Regelung mit einer Rasseliste war vom Bundesverwaltungsgericht gekippt worden.
Bartels will zudem eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde vorschreiben. Das Gesetz könnte schon Anfang 2003 gültig werden.
VON DIRK RACKE
Im Gegensatz zu der HAZ-Überschrift scheint es weiter eine Rasseliste zu geben, die nun "Gruppe" genannt wird.
Die Rasselisten 1 und 2 werden zusammengelegt, wodurch der StaffBull schlechter gestellt wird als vorher. Dafür fallen ein Haufen Hunderassen raus, die vorher auf Liste 2 waren.
Listenhunde (oder muß man nun "Gruppenhunde" sagen?) dürfen nur an der Leine ausgeführt werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird diese Vorschrift aufgrund ihrer Tierschutzrelevanz zu einem Gerichtsverfahren führen. Auch die Aufnahme des StaffBull ist durch gar nichts zu begründen, nicht einmal im (ohnehin umstrittenen) "Qualzuchtgutachten" steht er drin.
Sehr durcheinander ist die Wiedergabe der geplanten Regelung der "sonstigen gefährlichen Hunde".
Ein nicht gelisteter, "zähnefletschender kräftiger Hund" soll Markierungszwang, Test und Leinenpflicht bekommen. Das wäre beispielsweise ein Schäferhund.
Weiter oben steht, dass Hunde, die beim Test durchfallen, getötet werden müssen. Was soll dann die Leinenpflicht?
Ich befürchte, dass dies so verstanden werden muß:
- ein unauffälliger AmStaff, der (warum auch immer) beim Wesenstest durchfällt, wird getötet.
- ein auffälliger Schäferhund, der beim Wesenstest durchfällt, bekommt Leinenpflicht?
Die Regelung mit der individuell feststellbaren Gefährlichkeit ist ja nichts neues, auch wenn es so dargestellt wird. Derzeit gilt keinerlei "Gefahrtierverordnung" oder ähnliches. Selbstverständlich können trotzdem auch derzeit Hunde, die tatsächlich individuell gefährlich sind, durch das Gefahrenabwehrrecht reglementiert werden.
Das gibt ausreichend Möglichkeiten her, wie ja auch im Urteil des BVerwG ausgeführt wurde:
- Leinen-/Maulkorbpflicht,
- Sicherstellung/Beschlagnahmung.
Hundeführerschein für alle und Haftpflichtversicherungszwang wären zwei gute Ansätze des ansonsten untauglichen Gesetzentwurfs.
Gut ist, dass der Sachkundeschein durch praktische Prüfung auf einem Hundeplatz gemacht werden muß statt der bescheuerten theoretischen Prüfung (mit Fragen à la "wie lange dauert die Trächtigkeit" für Halter, deren Hunde alle zwangskastiert werden mußten).
Das Umtaufen der Rasseliste in "Hundegruppenliste mit Unterscheidungskriterium Rasse" ist lächerlich, und durchsichtig.
(8:39 die vergessenen Quellverweise eingefügt.)
<small>[ 27. August 2002, 08:40: Beitrag editiert von: Andreas ]</small>