Niedersachsen: Das ENDE DER RASSELISTEN ist greifbar nahe!

Original geschrieben von gina_uno
hallo wolfgang,
kann es sein, dass es noch eine neuere fassung der hundesteuersatzung gibt. - ich meine der mensch von der hundesteuerstelle hätte mir gesagt, dass im frühjahr dieses jahres eine neue satzung herausgekommen wäre.--
Sorry, übersehen. Wenn sie 'ne neue Satzung erlassen haben, sollten sie auf ihrer HP die alte langsam mal durch die Neufassung ersetzen. Aber Frühjahr ist ja noch nicht so lange her :D . Weise den Herrn doch mal darauf hin und lass dir erklären, was denn geändert wurde.


Original geschrieben von Newton
also, jetzt nochmal ganz langsam zum mitschreiben.

Was ist denn nun genau geändert worden?

So wie ich es verstehe, ist doch nur das Erlaubnisverfahren gekippt worden, nicht jedoch die Rasseliste.

Nein, es gibt keine Rasseliste mehr.
 
  • 23. April 2024
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Nein, es gibt keine Rasseliste mehr.

Geht aber aus der bisherigen Veröffentlichung nicht eindeutig hervor.

@Wolfgang,
Wenn es denn so ist
00000705.gif


Hoffentlich wissen das auch unsere Gesetzesvertreter.


Gruß Newton
 
Hallo zusammen,

zunächst einmal Riesenfreude - was die Steuer angeht aber Unverständnis. Ich kapier das mit dem "Lenkeffekt" usw. nicht. Kann mir das noch einmal jemand in "nicht-amtsdeutsch" erläutern?
Andreas schrieb:
"Die Hundesteuer wird nicht nach Bundesländern unterschiedlich erhoben, sondern je nach Gemeinde.
Sofern eine örtliche Hundesteuersatzung auf die angebliche gefährlichkeit nach dem NHundG Bezug nimmt, entfällt die Strafsteuer. Sofern die örtliche Hundesteuersatzung eine eigene Rasseliste enthält, ändert sich durch die Novellierung des NHundG nichts.
Nichtsdestrotrotz steigt der politische Druck auf kommunale Entscheidungsträger, wenn sogar die Landesregierung Rasseliste als unsinnig erkannt hat. Nach der Entscheidung des BVerfG gegen die Rasseliste, die noch in diesem Jahr erwartet wird, wird es noch enger für die sturköpfigen Dorfbürgermeister."

Also: Wenn die Rasseliste nicht mehr existiert, es also nur noch "Hunde" und nicht mehr "solche und solche" gibt, wie können dann die Gemeinden trotzdem völlig willkürlich an der erhöhten Steuer für bestimmte Rassen festhalten? Das ist doch dann absolut nicht mehr mit dem geänderten Gesetz konform???:verwirrt:

Vielen Dank für Eure Antworten... und natürlich beste Grüße
 
Hallo,

...noch vergessen...:
Den Inhalt von Andreas Beitrag hab`ich wohl verstanden, nicht aber die behördliche/gesetzliche Umsetzung, bzw. wie das so gehen kann. Ich müsste mir also die örtliche Hundesteuersatzung zu Gemüte führen um festzustellen, ob sie eine Rasseliste enthält und die erhöhte Steuer in unserer Gemeinde offiziell rechtens ist oder nicht?
Am Telefon war der Amtsfuzzi auf jeden Fall knallhart ("die erhöhte Steuer müssen Sie auch jetzt noch bezahlen..."), fragte aber vorher, welcher Rasse der Hund angehört.

Grüße
 
@ Newton:
Schau mal hier:
Diese Beschlußempfehlung wurde abgestimmt und angenommen.

Die Mitteilung auf dem Landwirtschaftsministeriums-Server ist unvollständig. Es wurden alle Bezüge auf irgendwelche Rassen gestrichen.

Kurzbericht über Verhandlungspunkte und Beschlüsse der 15. Sitzung des Niedersächsischen Landtages der 15. Wahlperiode am 29. Oktober 2003
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden


Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/245
Beschlussempfehlung AfRELuV - Drs 15/458
Der Gesetzentwurf wurde in einziger (abschließender) Beratung behandelt.
Er wurde mit Änderungen angenommen.
 
Original geschrieben von solar
Ich kapier das mit dem "Lenkeffekt" usw. nicht. Kann mir das noch einmal jemand in "nicht-amtsdeutsch" erläutern?
Das ist auch so blöde, dass es schwer zu verstehen ist.

Den Dorfbürgermeistern steht das Recht auf örtliche Steuern zu.
Wenn im Dorf z.B. Sonnenblumen unerwünscht sind, kann der Anbau und der Bestand an Sonnenblumen gelenkt werden, indem Sonnenblumen örtlich Steuer kosten.

Ob das mit Sonnenblumen wirklich geht, weiß ich nicht, aber vom Prinzip her ist das so.

In Hannover gibt es z.B. eine örtliche Steuer auf Einweggeschirr und Einwegbesteck, weil zu viel Einwegmüll weggeschmissen wurde. Nun muß man am Bratwurststand Pfand auf den Kaffeebecher zahlen statt den Kaffee in einem Pappbecher mitzunehmen.

Und außer Einweggeschirr wird von vielen Dorfbürgermeistern und Stadt-OBs ein Lenkungs-Bedarf hinsichtlich der Hundeanzahl gesehen, darum kosten i.d.R. Hunde in Städten mehr als im Dorf.

Weiterhin mögen viele Bürgermeister bestimmte Hunderassen nicht, dann werden diese örtlich teurer besteuert.

Die Steuer darf keinen Erdrosselungseffekt haben, d.h. nicht den Effekt haben, dass sich keiner mehr das leisten kann. Als erlaubter Betrag ging 1995 (?) eine Jahressteuer von ca. 800 (?) DM noch durch. Bei höheren Steuern müßte mal einer eine Klage versuchen, wo die Grenze liegt.

Die Zulässigkeit einer willkürlichen Auflistung von Hunderassen ist nicht endgültig geklärt. Das Urteil, auf dass sich alle berufen, ist schon diverse JAhre her und im Urteil steht, dass ein "gewisser Zeitraum" zum Sammeln von Erkenntnissen zulässig ist. Eine absolute Anzahl Jahre oder ein Enddatum für willkürliche Steuern wurde nicht festgeschrieben.
Auszug aus der Gerichtsentscheidung:
Es sei seit jeher anerkannt, daß die Gemeinde mit der Hundesteuer auch ausserfiskalische Zwecke verfolgen darf, so etwa die allgemeine Eindämmung der Hundehaltung.
Auch der mit der Kampfhundesteuer verfolgte Lenkungszweck ist von der Steuerkompetenz der Gemeinde noch gedeckt.
Zum einen ist die Steuer mit DM 60,- pro Monat im Verhältnis zu den sonstigen Kosten der Kampfhundehaltung nicht besonders hoch, so daß die Steuer faktisch kein Verbot der Kampfhundehaltung schaffe, zum anderen kann sich die Abgrenzung der betroffenen Hunderassen auf sachliche und willkürfreie Gesichtspunkte stützen, so daß ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ausscheidet.

Schau mal diese ältere DIskussion an, da habe ich mich schon mal dazu ausgelassen :)
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?s=&threadid=20209&highlight=ro%DFlau
 
Hallo Andreas,

vielen Dank für Deine Informationen... Ich werd`mich da jetzt mal durchwurschteln.

:hallo:
 
Andreas hallo

Hallo,

@Andreas sag mal
weißt du wo ich mir das komplette Gesetzt vom 29.10 runterladen kann.

Grüße
Robert
 
Hallo Robert,

nein, ich kenne noch keine offizielle Seite, wo die aktuelle Fassung steht.

Ich habe zwar was zusammengestellt, nämlich die alte Fassung kit eingearbeiteten Änderungen gemäß den beiden Landtags-Drucksachen, aber das ist nicht offiziell. Ich gehe davon aus, dass ich die Arbeit der Änderungen korrekt durchgeführt habe, aber natürlich kann ich nichts garantieren:


Bitte beachten, wenn du das kopieren solltest, dabei gehen meistens die Formatierungen verloren, vor allem das Formatierungsattribut "durchgestrichen" wäre schon wichtig, dass es mitkopiert wird.

Ich habe mir gerade die Arbeit gemacht und eine Seite gebastelt, die m.E. die aktuellen Änderungen enthalten sollte, das ist aber ohne Gewähr:
 
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