Neues Tierschutzgesetz nimmt Auslandstierschutz in die Pflicht

  • 28. März 2024
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Hi grace007 ... hast du hier schon mal geguckt?
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..."muß letztlich im Einzelfall geklärt werden",...."Ermessungsspielräume"...die Vet.Ämter entscheiden also...;)Deren Engagement kennen wir ja,siehe Animal hoarder:sauer:
Davon abgesehen,woher sollen denn plötzlich die vielen sachkundigen Fachkräfte kommen? :D

Ziemlich schwammig ,das Gesetz.
 
Mmmhh - muss mir das noch mal durchlesen, wenn ich wach bin, aber ich sehe hier nichts revolutionär Neues.
Was mir aufgefallen ist, ist dieser Satz:

Somit besteht die Hoffnung, dass die Behörden nunmehr von ihrer in den letzten Jahren häufig durchgeführten strittigen Praxis abweichen, solchen Tierschutzvereinen, die der neuen Erlaubnispflicht unterliegen, nicht mehr eine Erlaubnis für einen gewerbsmäßigen Handel aufzwingen zu wollen. Dafür spricht auch, dass Behörden beim Antrag die Tätigkeit nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG nicht mehr unter "Gerwerbsmäßig" einordnen (siehe Antrag Landkreis München).

Wenn ich es richtig verstehe handelt es sich hier um die Klamotte, die das VetAmt bei Podencorosa e.V. abziehen wollte.
Auslandstierschutz (kurioserweise nur Spanien betreffend) nein, aber man könne ja mit Tieren aus Spanien handeln.
Aus Griechenland, Russland usw. war es allerdings in Ordnung weiterhin Tierschutzhunde zu holen.

Die Logik fehlt mir bis heute!
 
Ich will das Gesetz nicht schlechtreden,nur ist`s halt wieder so ein Paragraphendeutsch.Glaube nicht,dass sich dadurch groß was ändert.Schwarze Schafe werden weiterhin "illegal" Tiere einführen.
Fachkräfte mit theoretischer Sachkunde,die sich letztendlich in der Praxis nicht an "gefährliche" Hunde herangetrauen, sodass der ehrenamtliche unkundige Hundeversteher";):D eingreifen muß....wird wohl alles so bleiben wie es war.:hallo:

Vet. Ämter sind doch seit langem überfordert,denen wird jetzt noch mehr aufgebürdet.
 
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