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Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof!

Bis gestern war ich der Meinung, dass ich keinen Listie nach Thüringen vermitteln darf. Dann rief mich eine ältere Dame aus Thüringen an, die 20 Jahre ein TH geleitet hat und ganz evtl Interesse an einem alten Listie von uns hätte.

Sie sagte mir, dass sie mit Führunszeugnis, Anmeldung, Wesenstest etc sehr wohl einen übernehmen dürfte!
 
  • 25. Mai 2024
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Normal geht keine Neuanmeldung, es muss berechtigtes Interesse vorliegen genau wie in BY bei Kat.I

Um was für einen Listi geht es denn , in Thüringen sind "nur"die 4 und deren Mixe betroffen.
 
Nach dem Gesetz ist es eigentlich genauso "gut", bzw schlecht, möglich wie in BY.
Aber auch in BY gibt es ja Gemeinden, die eine Haltung eines Kat1 im Einzelfall hergeben.
Dazu kommt, dass viele Gemeinden in Thüringen nur noch Bahnhof verstehen und selber nicht durchblicken in dem neuen Gesetz, genauso wie es ja nach wie vor Probleme in der Durchführbarkeit des Gesetzes gibt. Dh einige Gemeinden sagen einem auf Anfrage hin, immernoch die Erlaubniss zur Haltung eines Kat1 zu.
Wenn man darauf eingeht, muß man aber damit rechnen, dass auch dort irgendwann vielleicht den Gemeinden noch ein Licht aufgeht, bzw sie von höherer Stelle evtl aufgeklärt werden und ihre anfängliche Zusage widerrufen müssen.
 
Es ginge um einen 13jährigen Staffmix, also Kat 1

Ist also mehr oder weniger russisches Roulette.

Nun ja, da der Anruf eh ganz unverbindlich war, kann es gut sein, dass da eh nix zur Debatte steht. Ansonsten, falls doch, würde ich dort einfach mal die Gemeinde anrufen

Auf jeden Fall war in dem Fall das thüringische TH der Meinung (die "Interessentin" war von einem), dass eine Aufnahme eines Kat 1 Hundes mit Auflagen möglich ist.
 
Ich kannte bisher nämlich auch durch Unterhaltung mit Hundebesitzern von Nicht-Listis die Version, dass man einen Listi noch aufnehmen darf, wenn Wesenstest, Sachkundenachweis und Führungszeugnis vorgelegt werden. Darum hab ich ja auch so "schockiert" gesagt, dass ich dachte, es kommt nicht ganz so heftig Denn selbst gelesen hab ich das Gesetz vollständig erst letzte Woche in die Hände bekommen.
 
Hast Du ein beruflich oder ein wissenschaftlich begründetes besonderes Interesse an der Haltung des Hundes, das nicht durch andere Rassen gedeckt werden kann?
Bei Anschaffung des Staff bitte die Erlaubnis schriftlich geben lassen und auch schauen, ob und wie sie widerrufen werden kann. Es gab mal einen Fall, wo der Widerruf einer irrtümlich erteilten Erlaubnis durch einen Richter gekippt wurde, aber darauf würde ich mich nicht verlassen.
 
Nee, woanders. Irgendwie ist mir wie Hessen, aber nur so ein Gefühl. Ging um nen Pitbull, der ewig die (unbegründete) Erlaubnis hatte und die dann nach Jahren entzogen werden sollte. Der Richter sah das anders
 
Hessen? Brauch man keine Genehmigung, bzw Begründung. Nur SKN und WT...und selbst ohne WT ist die Haltung in Hessen noch möglich, wenn auch mit Aufwand.

Also...man braucht natürlich in Hessen noch mehr, war jetzt direkt auf den Hund bezogen.
 
Es war ein älteres Urteil. Brauchte man früher evtl. ne Genehmigung? Ansonsten war es halt woannersch.
 
Woannersch... Kann eigtl nur BY gewesen sein...so nen Mist gibts, bzw gibts seit längerem, nur hier...
 
Hallo,

das würde mich auch interessieren, welches TH das sein soll. Wir dürfen nicht mal die Listis, die in Thüringen im TH sitzen in Thüringen vermitteln. Bitte nenne mir das TH, denn dann frage ich dort nach, wie sowas funktioniert.


LG Mia
 
Ich versteh nicht, warum es nicht so gemacht wurde, dass man die 4 Hunderassen halten darf, ABER nur mit Sachkundenachweis, Wesenstest und blitzeblankem polizeilichem Führungszeugnis und sowas.
 
Weil man die 4 Rassen in Thüringen in rund 10 - 12 Jahren nicht mehr haben will.
Hat Dein damaliger Innenminister im MDR gesagt, als die Listen in Vorbereitung waren.
Der Trend ist nicht neu, in Frankreich hat man das schon lange so formuliert und auch das Gesetz in Dänemark ist nichts anderes, als das Verschwindenlassen bestimmter Rassen. Nur das es dort noch wesentlich mehr erwischt hat.
 

Seit wann gibt es diese ähnliche Regelung in Brandenburg?
Merkwürdigerweise geht die Rechnung überhaupt nicht auf.
 
Ausserdem mal wieder nicht korrekt: mit französischen Zuchtpapieren bzw. in F anerkannten beglaubigten Abschriften von Ahnentafeln/Abstammungsnachweisen anderer Länder sind die Hunde in F durchaus zugelassen -> Kategorie 2
 

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