Im Anhang der Entwurf, so wie er mir heute übermittelt wurde.Ich habe mitlerweile viel gelesen gehöhrt und gesehen über das neue Gesetzt.
Vieles deckt sich nicht mit dem Entwurf, den ich vor einiger Zeit bekommen hab, bzw. ist falsch dar gestellt.
Zum Glück: Rasselisten kommen darin nicht vor. Es bleibt bei "gefährlichen Hunden", die auffällig geworden sind (so wie bisher).
Weniger gut: Ein unendlicher Verwaltungsapparat, der daran hängen wird. Angefangen bei der Chip-Registrierung, der Halterprüfung, bis hin zum Wesenstest (für die Hunde).
Die Kosten dafür werden letztendlich sicher beim Halter landen.
Und auch nicht eindeutig definiert: Wie und ab wann fällt ein Hund als "gefährlich" auf?
Reicht schon ein ängstlicher Nachbar?
Trifft es auch einen Terrier, der meine Katze jagt?
Für mich ebenso unverständlich: Warum sollen Leute mit gewerblicher Hundehandelgenehmigung, die die Erlaubnis nach §11 haben, von einer Sachkundeprüfung ausgenommen werden? Gerade die hätten es doch oft bitter nötig.
Grüße Klaus