Das bezieht sich ausschließlich auf die Notfallgebühr von 50 Euro, nicht auf die Möglichkeit der Abrechung bis zum vierfachen Satz."..kann im begründeten Einzelfall abgesehen werden." Keine Ahnung, wie man das begründen muss (und wer, der TA oder der Tierhalter ?), aber besonders viele "Einzelfälle" wird sich wohl kein TA auf Dauer erlauben können.
Die Versicherungen feiern schon mal.