Neu Bundesgesetz ab April 01 in Kraft

KsBora

20 Jahre Mitglied
Nach verlaesslichen Aussagen aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium wird das neue Bundesgesetz (Einfuhr-, Zucht- und Handelsverbot) Ende Maerz veröffentlicht und tritt ab Anfang April 01 in Kraft.
Übrigens, falls jemand von Euch dann mit seinem Hund (ich meine die 4 hypergefaehrlichen!!!! Rassen) Deutschland mal zu Besuchs-oder Urlaubszwecken verlässt dann dürft Ihr anschliessend mit diesem Hund nicht mehr nach Deutschland zurück, denn das ist strafbar!!!! Ausnahmen gibt es nicht!! Vielleicht mal spaeter
Es gibt noch einige solcher Irrsinnigkeiten
Unglaeubige Gruesse

Bora
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Also,das glaube ich nicht.Habe die Sachkundepruefung
bestanden und fahre mit meinem Hund jede Woche
nach Belgienund zurueck.Wenn dem wirklich so waere,
wuerde ich sofort den Gerichtsweg beschreiten.

Das Ein-und Ausreisen ist doch keine Einfuhr......
 
Lieber Wilfrie Hoffmann, erstens gilt dieses Gesetz -wie gesagt- ja erst ab April; zweitens ist leider das Verbringen in der Begründung des Gesetzes so definiert, dass jeder die Grenze überschreitende Vorgang bereits Verbringung ist. Leider, aber das ist so!!! Daher muss unbedingt eine Ausnahmeregelung für Reiseverkehr etc. her, sage ich ja!!!

Bora
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Neues bundesgesetz
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Kann man den Hund dann gar nicht mehr mit in den urlaub nehmen? oder wie:0

Grüße aus schleswig-holstein von Sabine+Brenda+Macho:)
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Na super !!!!!
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Dann sind wir ab 01.04.01 also sozusagen Gefangene in unserem eigenen Land. Urlaub ist gestrichen, selbst in andere BL kann man kaum noch fahren.
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KsBora,
hast Du eine Bezugsquelle im Internet bezüglich der Aussage ?



Bis dann
Sylvia & Kira
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Es ist soweit, die Mauern in Deutschland werden wieder aufgebaut und zwar für alle Halter der vier betroffenen Rassen.
Mit Inkrafttreten des Importverbots wird es uns nicht mehr möglich sein, Urlaub mit Hund außerhalb des eigenen Landes zu machen.
Armes Deutschland...

Traurige Grüße,
Beate & Sina
 
Straw:
Gesetzestexte unter Bundesdrucksache 14/4451 +14/4920 +14/5052 (man muss vor allem die formale Gestzesbegründung lesen), ansonsten habe ich mit der zuständigen Mitarbeiterin im Bundesverbraucherministerium gesprochen (verlässliche Quelle)

Bora
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Beate, nein nicht einfach aufgeben und schimpfen, sondern Bundesinnenministerium mit Anfragen nach Ausnahmen für den Reiseverkehr etc. bombadieren bitte

Bora
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KsBora,

danke für den Link, den werd ich mir gleich mal speichern. So einfach, hätte ich auch selbst drauf kommen können.
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Aber die Drucksachen sind schon etwas älter, ne ? Das Neueste war vom 04.01.01. Naja, ich hab sie erst mal gespeichert. Danke nochmals.

Bis dann
Sylvia & Kira
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Also, wenn dem wirklich so ist, wie Bora sagt dann sollte der deutsche Bundestag vielleicht seinen "Eingangssatz" ändern der wie folgt lautet (kopiert:(
ZITAT
"Die Demokratie ist unser wertvollstes Gut. Sie zu erhalten, ist Aufgabe und Verpflichtung zugleich. Das bedeutet ein ständiges, entschiedenes, selbstbewusstes Auseinandersetzen, Anstrengung und Mühen um Kompromisse und dauerhaften Konsens. Dies sind Grundbedingungen der einzigen politischen Ordnung, die Freiheit garantieren kann." ZITAT ENDE


Macht es publik, ich werde mir die Texte speichern, durchlesen und entsprechende Flyer für die Demo schreiben..... LEUTE WIR WERDEN EINGESPERRT....!!!!!

Liebe Grüße


Sunny & Staff-Bull Darius
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Sunny73@t-online.de


P.S. Wer kann mir die Texte bitte komplett mit allen Infos zusenden??? E-Mail siehe oben
 
Zum Thema Protestbrief:

Fettgedrucktest habe ich selber zu dem "Protestbrief" hinzugefügt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Bundesgesetz gegen "gefährliche" HundeRASSEN, so wurde vom Bundestag mitgeteilt, daß es STRAFBAR ist, die Deutsche Grenze (auch nach einem Urlaub im Ausland) mit seinem EIGENEN Hund zu überschreiten!!!! Sehr geehrte Damen und Herren vom Sie sollten den Eingangssatz Ihrer Homepage ändern, der (nur zur Info), wie folgt lautet:
ZITAT "Die Demokratie ist unser wertvollstes Gut. Sie zu erhalten, ist Aufgabe und Verpflichtung zugleich. Das bedeutet ein ständiges, entschiedenes, selbstbewusstes Auseinandersetzen, Anstrengung und Mühen um Kompromisse und dauerhaften Konsens. Dies sind Grundbedingungen der einzigen politischen Ordnung, die Freiheit garantieren kann." ZITAT ENDE

Von Freiheit kann in diesem Land wohl keine Rede mehr sein!!!!!!!!!!!!!


Ich habe kein Verständnis für Ihre nicht nachvollziehbare Politik in Sachen
Hundeverordnungen.
Ahnden Sie Einzelfälle und verändern Sie nicht durch anscheinend populistische Entscheidungen
unsere Kultur. Der Hund war immer treuer Begleiter des Menschen.
Hunde sind das, was der Mensch aus ihnen gemacht hat.
Sie haben es nicht verdient, politische Bauernopfer zu werden.

Hochachtungsvoll
xxxxxx

Sunny & Staff-Bull Darius
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Mail to: Sunny73@t-online.de
 
Sunny73, ich schicke Dir mal mein ausführliches Schreiben an das Bundesinninministerium in dieser Sach, auf das ich natürlich keinerlei Antwort erhalten habe ok???

Bora
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hallo alle zusammen,

ich war am samstag mal wieder auf einem ausbildertreffen und da war unter anderem das thema "kampfhunde".
ich hab dann gleich mal nachgefragt, wie das nun ist, wenn ein kh-halter mit seinem hund in urlaub fährt, ob der den auch wieder mit nach hause bringen kann und bekam die auskunft, daß er dafür vorher von seiner gemeinde eine bescheinigung braucht, daß der hund angemeldet ist. es muß aber nachprüfbar sein, daß das wirklich dieser hund ist, also praktisch, er muß gechippt sein.

im übrigen hat der hauptvortragende, der stellvertretende vorsitzende der kreisgruppe 7 des blv, der zufälligerweise auch noch ein hundeführer der polizei ist, nochmal betont, daß er diese rasselisten für einen absoluten schwachsinn hält. die einzelnen vereine wurden angehalten auf jeden fall auch listenhunde aufzunehmen, nur muß man bei denen halt die haltungserlaubniss überprüfen. das war für mich doch etwas tröstlich. es gibt auch in hier in bezug auf diese listen vernünftige menschen
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.

ich hab dann auch noch mal wegen dem bestandsschutz nachgefragt und leider die auskunft bekommen, daß das ganz von der zuzugsgemeinde abhängt. wenn also jemand nach bayern ziehen will und einen listenhund klasse 1 hat, muß er sich vorher von der neuen gemeinde bestätigen lassen, daß er eine haltungserlaubnis bekommt. die gemeinen könne so eine erlaubnis bei klasse 1 hunde ohne angabe von gründen ablehnen
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Also irgendwie kann ich das noch nicht richtig glauben. Die EU wird doch da bestimmt einen Strich durch die Rechnung ziehen, oder net ?

Bis dann
Sylvia & Kira
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AAALSO: Ich hab' heute Morgen mal den Zoll am Düsseldorfer Flughafen angerufen, und die teilten mir mit, dass wir da wohl mehr wüssten als sie (bzgl "Wiedermitbringen" eigener Hunde). Die Hunde sind ja schliesslich in der BRD gemeldet und per Chip identifizierbar. Und wenn man mit seinem Auto aus dem Urlaub nach D zurückkehrt, zahlt man ja auch keinen Einfuhrzoll ! (Hunde sind ja nun gesetzlich "Sachgüter", oder nicht ?)
Also nicht zuviel Panik, die Situation ist schon schlimm genug...
Grüsse
bones
 
Bones,
bei der Zollfahndung in Düsseldorf Flughafen gibt es auch Hundehalter, und außerdem kennen sie die (recht häufig und nachdrücklich geäußerte) Einstellung ihrer Heim- und Hofdolmetscherin ;).
Wie die anderen Beamten sind, weiß ich nicht, die kenne ich nicht.
Ich befürchte, daß beim ganzen Kladeradatsch wieder von der persönlichen Einstellung des betreffenden Beamten abhängnig ist - wie immer in dieser ganzen Geschichte, genauso wie ich bis jetzt nur einen Polizeibeamten gesprochen habe, der der Meinung war, daß diese dämliche Verordnung Sinn macht. Und der muß sich dann halt einen anderen Dolmetscher suchen, oder andere Landsleute hopps nehmen...

Josi mit Anhang
 
Hallo mal zur Klarstellung: nichts liegt mir ferner als Panikmache, aber ich habe nur den Gestzestext und seine Begründung wiedergegeben und da wird das Verbringen -entgegen jeder zollrechtlicher oder sonstiger Regelung- als, ich zitiere " jeder die Grenze überschreitende Vorgang" definiert. Hierzu gibt es bisher keinerlei geregelte Ausnahmegenehmigung. Diese Definition ist bitte nicht von mir sondern von der Bundesregierung sprich Minister Schily. Der Versuch ist strafbar!!!!
Wie auch immer ein wo auch immer daraus was selber definert, der Gesetzestext ist eindeutig. LEIDER


Bora
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Ich denke, Bones hat RECHT.
Jede andere Regelung hätte vor Gericht auch keinen
Bestand, aber man abwarten, was Schillys Behörde
schreibt.
Gruss an ALLE
 
Hallo - stellt Euch vor!!! Habe heute morgen folgende offizielle Antwort aus dem Bundesinnenministerium erhalten:

Betrifft. Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
hier: Reise- und Durchreiseverkehr

Sehr geehrte ……
Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen darf ich wie folgt Stellung nehmen:
Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde wird voraussichtlich im April in Kraft treten. Damit sich in der Praxis durch das Einfuhr- und Verbringungsverbot nicht übermäßige Beschränkungen z.B. des Reiseverkehrs ergeben, ist in Art. 1 §2 Abs. 2 des Gesetzes vorgesehen, daß die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von dem Verbot zulassen kann. Die Arbeiten zur Konzipierung einer solchen Verordnung sind bereits aufgenommen, diese wird jedoch nicht zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten können. Im Vorgriff auf die zu erlassenen Verordnung sollen bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes bestimmte Ausnahmetatbestände festgelegt werden, die gerade den von Ihnen angesprochenen Reiseverkehr (Ein –und Durchreise) mit kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland regeln werden. Diese Maßnahmen befinden sich zur Zeit in der Abstimmung mit den zuständigen Bundes-und Landesbehörden.
Die festgelegten Ausnahmetatbestände werden unter der Internet-Adresse veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüssen

Vage, aber immerhin




Bora
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Ich zitiere nur diesen einen Satz:

"..die gerade den von Ihnen angesprochenen Reiseverkehr (Ein –und Durchreise) mit kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland...

Was heißt kurzfristig? Wenn ich aus dem Urlaub wiederkomme, bleibt mein Hund ja nun mal langfristig bei mir?

Verwirrte Grüße


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Marion, Tau & Tiptoe
 
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