PJ-Arbeit schrieb:Was soll ich da sagen??
In einem Dreieck mit 10 km Kantenlänge ist Aiko „kein Kampfhund, kann erst nach individueller Auffälligkeit zum Kampfhund erklärt werden“ (Baden-Württemberg) über „widerlegbar gefährlich“ (Hessen, MK Befreiung durchs h. Innenministerium 2002) bis „unwiderlegbar gefährlich“ (Rheinland Pfalz, MK Befreiung erst im Okt. 06)
Und alles mit dem gleichen Hund…
Das ist einfach nur noch irre - geh nur nicht auf fremden Wegen wandern...