Dann ist das so und dann trinke ich halt was anderes, ich kann ja nur sagen wie ich es momentan hand habe.Es gibt definitiv Hunde die ein Problem mit alkoholisierten Leuten haben.
Hab nur die Gesetzeslage hier in BW geschildert und bezweifle dass diese in NRW netter ist.
Da reichen auch schon drei Radler, Alkohol ist Alkohol. Gesetz ist Gesetz.
Wenn man sich nicht an die Verordnung hält baded es im schlimmsten Fall der Hund aus und dafür reicht dann schon dass die einer ans Bein p*issen will (und dafür sorgt dass du kontrolliert wirst.)
Durch corona bin ich da momentan eh komplett raus und werde nur in absolute notfälle gerufen.Es ist trotzdem nicht das gelbe vom Ei. Du gehst da ja nicht hin um Quality time für deinen Hund zu haben. Dein Fokus liegt auf was anderem, Punkt. Sonst würdest du da ja nicht hingehen.
Es gibt Hunde, die finden sowas klasse. Gibt aber auch welche, die finden es doof und welche, mit denen ist das Charakterlich nicht so einfach oder es muss erstmal viel Erziehungsarbeit geleistet werden, damit der Hund da nicht andere Leute belästigt usw.
Zumal es bei 10 -11 Stunden auch nicht einfach ist z.B. eine HuTa zu finden, die so früh, bzw so spät noch geöffnet hat.Bei 10-11Std außer Haus würde ich mir die Anschaffung eines eigenenes Hundes überlegen.
Weißt du was ein Hundesitter nimmt, der deinen Hund täglich beschäftigt? Was schätzt du?
Das hab ich mir auch mal vorgenommen.Ich werde so oder so dafür sorgen das der hund sehr gut erzogen und möglichst sozialisiert ist(soviel wie es eben geht).
Ja ich weiss und ich weiss auch wo meine grenzen sind bzw. ich weiss wie ich wann reagieren kann, dafür kenne ich mein körper sehr gut und du kannst mir glauben das ich nicht angetrunken mit einen hund rum laufen werde.Ach und noch was, wenn es doch ein Hund mit einer Portion wach und Schutztrieb sein sollte, solltest du immer in der Lage sein zu reagieren bevor dein Hund reagiert. Alkohol und Drogen verlängern die Reaktionszeit.
In einer lauten kneipe würde ich auch kein hund mit nehmen, ich kenne die kneipe und weiss das es dort ruhiger als im restaurant oder biergarten ist wenn wir dort sind.1-2 h Biergarten oder Restaurant waren jetzt für meine beiden Dobermänner kein Problem. Gut in die laute Kneipe habe ich sie nicht mitgenommen. Und mit einem profesionellen Gassigeher oder Hundepension hatten beide auch kein Problem. Nur sollte da die Bezugsperson nicht ständig wechseln. Ich denke in Deinem Fall würde ich auf einen verträglichen Hund (Menschen und Hunden gegenüber freundlich gesonnen) besonderen Wert legen. Dann bist Du bzgl. Betreuung viel besser aufgestellt. Wie wäre es mit einem Junghund, der schon ein Zuhause hatte und entsprechend sozialisiert wurde? Ich hatte mal eine super freundliche Dobermann Hündin kennengelernt. Sie war ein Abgabehund, aber leider war sie mir damals zu alt. Die war im grössten Trubel draußen so relaxt und zu jedem freundlich. Aber leider ist sowas auch ziemlich selten bei der Rasse. Ich würde Dir wirklich raten erst einmal soviele Hunde/Rasse wie möglich kennenzulernen, bevor Du Dir nen eigenen Hund zulegst. Und am Ende wirds ja vielleicht ne ganz andere Rasse, als Du jetzt im Kopf hast.
Dafür habe ich ja noch genug zeit, ich fange ja nicht umsonst an so etwas zu planen und vielleicht hat sich das bis dahin ja schon erledigt, man weiss ja nicht was in zukunft passiert(zb. thema bürohund).Zumal es bei 10 -11 Stunden auch nicht einfach ist z.B. eine HuTa zu finden, die so früh, bzw so spät noch geöffnet hat.
Ich sitze im büro und muss abends so oder so noch was machen, ob ich jetzt so irgendwie sport mache oder mit hund ist doch erstmal für mich egal und schlechtes wetter liebe ich um ehrlich zu seinUnd manchmal muss man sich nach einem so langen Arbeitstag dann auch verdammt aufraffen, um mit dem Hund noch was zu machen. Zumal bei Schei...wetter.
Hilft aber nix und auch das muss einem klar sein...
Daher habe ich extra "möglichst" geschrieben, wenn es dann nicht klappt ist es auch nicht schlimm, mit etwas glück klappt das mit den ein oder anderen doch und wenn nicht muss ich mich dadrauf einstellen.Das hab ich mir auch mal vorgenommen.
Und nun sitze ich hier mit einem Hund, der jeden Artgenossen am liebsten Schreddern will.
Dementsprechend, und wegen ihrer Krankheiten, gebe ich sie nicht in Betreuung.
Sie wohin mitnehmen, außer natürlich Gassi, wo auch andere Hunde sind ist aber auch quasi unmöglich. Stresst uns alle.
Manchmal kommt es anders, als man denkt.
Junghund halte ich wegen der eventuell Unverträglichkeit eher für ungeeignet, weil sich sowas ja meist erst später zeigt.
Das stimmt natürlich. Aber je nach Rasse ist die Disposition zu Unverträglichkeit auch mehr der weniger stark ausgeprägt. Ich würde dem TE erst mal raten, sich nicht so fest auf eine bestimmte Rasse festzulegen. Hat er einen unverträglichen und vielleicht fremden Menschen eher abgeneigten Hund, würde er wahrscheinlich ein sehr einsames Leben führen und sich sehr einschränken müssen.Junghund halte ich wegen der eventuell Unverträglichkeit eher für ungeeignet, weil sich sowas ja meist erst später zeigt.
Dann würden aber alleine hier im Forum ettliche Hunde immernoch im TH oder auf ihrer PS sitzen, Zabaione incl.Müsste ich meine Hunde so viele Stunden in fremde Hände geben, hätte ich keine.
Natürlich stirbt kein Hund durch Fremdbetreuung und wird es überleben. Das ist aber nicht das, was ich mir unter Hundehaltung vorstelle.
Ja ich weiss und ich weiss auch wo meine grenzen sind bzw. ich weiss wie ich wann reagieren kann, dafür kenne ich mein körper sehr gut und du kannst mir glauben das ich nicht angetrunken mit einen hund rum laufen werde.
Drogen ist bei mir eigentlich so oder so kein thema, genauere infos gebe ich aber öffentlich nicht
Das ist mir bewusst, weshalb mein arzt schon dran ist das es statt drogen, medikamente sind die ich legal nehmen darf. Aber wir kennen ja deutschland wo alles ein wenig länger dauert.Du hast jetzt zwei Mal Drogen angesprochen. Wenn Du einen Listenhund hast und mit Drogen auffällig wirst, ist die Haltungserlaubnis schneller weg als Du gucken kannst und der Hund landet im Tierheim, weil Du Dich als Halter als unzuverlässig gezeigt hast.
Icvh schreibe dir pnSelbst mit Substitution hast Du dann aber die Diagnose "suchtkrank". Bist Du Dir sicher, dass Du mit dieser Diagnose überhaupt eine Haltungserlaubnis bekommen würdest? In Luxemburg wäre das ein Ausschlusskriterium gewesen, allerdings kenne ich mich mit den deutschen Bestimmungen nicht aus.
§ 7 (Fn )
Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen
1. vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
2. einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
3. einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz
rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere
1. gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Hundeverbringungs- und
-einfuhrbeschränkungsgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes verstoßen haben,
2. wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben,
3. auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind oder
4. trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind.
(3) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen. Unberührt bleibt die Befugnis der zuständigen Behörde, die nach dem Bundeszentralregistergesetz zuständige Registerbehörde um Erteilung eines Führungszeugnisses auch der Belegart R zu ersuchen. In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 3 und 4 kann von der Halterin oder dem Halter die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens verlangt werden.
Genau darum geht es, in deutschland musst du aber erstmal alles andere durchtesten um evtl. bei den harten sachen was zu finden bevor man etwas weniger schädliches bekommt und leichteres bekommt.Ok.
Geht es um Medikamente auf BTM-Rezept?
Die sind nicht grundsätzlich ein Problem.
UU brauchst du ein Fachärztliches Gutachten.
Ich versuche mal, zu zitieren:
Du musst mir aber nicht erklären, was du hast oder nicht hast, das geht mich nichts an und ich muss es nicht wissen.