Ja, daran dachte ich auch. Die Rasse ist zwar nicht FCI anerkannt, aber UKC. In NRW setzt sich momentan durch den American Bully als Listenhundmix einzuordnen. Nach NRW würde ich mit einem solchen Hund nicht unbedingt einreisen.
Aber mit UKC Papieren in ein anderes Bundesland wäre eine Option.
Schlimmstenfalls wird der Hund beschlagnahmt, besten falls passiert gar nichts. Und mal ehrlich, auch wenn eine Beschlagnahmung übel wäre, dann wäre er besser in einem deutschen Tierheim als in einem Thailändischen Tierheim (gibt es da überhaupt Tierheime?) aufgehoben.