Mit American Bully von Bangkok zurück nach Deutschland

Ich muß zugeben, ich bin jetzt leicht verwirrt ... "Eigentlich" ist ja der Am.Bully, dem Tenor hier nach, eine Qualzucht, es gibt keine Züchter mit Sinn und Verstand, das sind alles arme und kranke Kreaturen, zudem ist es ein Listenhundmix und wenn sich den jemand in Polen beim seriösen Züchter kaufen will und hier nachfragt, wird derjenige quasi enthauptet. Jetzt ist es einer aus Thailand, von der Optik von jeder halbblinden Kröte als Listenhundmix zu erkennen, und es werden Ideen diskutiert wie der halt doch irgendwie "legal" nach D verbracht werden könnte. Äh, ja, ich verstehs nicht ... wünsche jedoch das der "Plan" nicht gelingt.

Mich interessiert in erster Linie die rechtliche Seite. Und ja, irgendwie tun mir Leute leid, die nach Jahren im Ausland zurück nach Deutschland wollen und dann fest stellen müssen das das nur auf Kosten ihres Hundes möglich ist.
Manches ist wirklich typisch deutsch. Ich habe viele englische Bekannte und Freunde. Die schütteln immer mit dem Kopf wenn ich denen die Problematik versuche zu erklären.
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi Cornelia T ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 19 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Manches ist wirklich typisch deutsch. Ich habe viele englische Bekannte und Freunde. Die schütteln immer mit dem Kopf wenn ich denen die Problematik versuche zu erklären.

absolut OT

Versuch mal, das Konzept der Hundesteuer einem Amerikaner zu erklären. Die schauten mich an, als ob ich etwas Schlechtes geraucht hätte.
 
@Cornelia T, mir tun die Menschen nicht leid. Ich denke, jeder halbwegs klar denkende Mensch muß sich bewusst sein, dass sich über ein Hundeleben, ich sag jetzt mal 10 Jahre, so manches nicht kalkulierbare entwickeln kann. Ist eigentlich wie mit allem wofür man sich entscheidet und die Entscheidung trägt länger als ein paar Wochen. Wenn ich dann trotzdem die Entscheidung fälle mir einen AmBully Welpen zu kaufen, dann muß ich halt, wenn nach Jahren dadurch Probleme entstehen, diese angehen. Das "unsere" Listenhundgesetze einfach mies sind brauchen wir nicht zu diskutieren, leider auch nicht das sie existieren und ein irgendwie halbwegs "legaler" Weg ist doch bitte keine Lösung für das Problem.
 
Aber das gilt dann wirklich ebenso für jeden Hund vom Vermehrer in Polen o.Ä. Die können auch alle nichts dafür. Die Hunde.
 
Dass ich nicht verstehe, wieso sich in Thailand jemand teure Rassehunde kauft, während die Strassen quasi überquellen von Hunden, ist eine Sache. Die andere ist, dass ich verstehe, dass man seinen Hund mitnehmen möchte, wenn man umziehen muss.

Der Vergleich mit einem Welpen vom Polenmarkt hinkt in meinen Augen. Ich weiss, was ich da unterstütze, wenn ich da kaufe und weiss, dass ich das Leiden verlängere und unterstütze. Weswegen ich nicht auf einen solchen Markt gehen würde.
Hier ist aber ein Hund angeschafft worden und die Lebensumstände verändern sich.
 
Naja, die Gesetze in Deutschland sind nicht erst seit gestern da. Und das Wissen, dass der Bully ne kranke Mixtur ist, gerade noch in blau, ist im Internet frei verfügbar. Wie so oft hätte man halt bei/vor der Anschaffung mal das Hirn anschalten sollen, dann gäbs jetzt kein Geheule.

Ich sehe wenig Unterschied zu den Pfosten die sich hier in D einen kaufen und dann plärren weil er eingezogen werden soll. Allesamt selbst schuld, weil das kindische "Haben-Wollen" über den Verstand siegt.
 
Ich stimme Dir ja zu, mir geht es aber um den Hund. Und Thailand ist kein gutes Pflaster für zurückgelassene Hunde.
 
Manches ist wirklich typisch deutsch. Ich habe viele englische Bekannte und Freunde. Die schütteln immer mit dem Kopf wenn ich denen die Problematik versuche zu erklären.
Hö? Die haben die gleichen, bzw noch schärfere Gesetze diesbezüglich. APBT, Dogo Argentino, Tosa Inu und Fila Brasiliero dürfen in UK nicht einreisen, geschweige denn gehalten werden. Seit 1991. ;)
 
Hö? Die haben die gleichen, bzw noch schärfere Gesetze diesbezüglich. APBT, Dogo Argentino, Tosa Inu und Fila Brasiliero dürfen in UK nicht einreisen, geschweige denn gehalten werden. Seit 1991. ;)

Interessant! Wußte ich nicht. Ich nehme an der größte Teil meiner Bekannten wird das auch nicht wissen.
Was hier im Forum oft für Allgemeinwissen gehalten wird ist es ganz und gar nicht.
Das stelle ich auch in Deutschland immer wieder fest. Wenn man nicht direkt betroffen ist, wissen die meisten Leute über die Gesetzgebung in Bezug auf Sokas wenig oder nichts.
 
ähhhmmmm wieso sollte der Hund in ein deutsches TH kommen?
Wenn dem Hund am Flughafen die Einreise verboten wird, dann geht der doch postwendend wieder zurück, oder nicht?
:verwirrt:Wie kommst du denn darauf, wenn der Hund zum "Umzugsgut" der Einreisenden gehört?
 
:verwirrt:Wie kommst du denn darauf, wenn der Hund zum "Umzugsgut" der Einreisenden gehört?

Weil man keine "Kampfhunde" importieren darf. *hier bitte die Stimme Dories beim Walisch sprechen vorstellen*

Ich kann ja auch nicht mit einer Tonne Koks im Umzugscontainer aus Columbien nach Hause kommen. :rolleyes:
 
Aha, echt interessant.
Die Tonne Koks schickt DE nach Colubien zurück? Das wußte ich wirklich bisher nicht.
 
Aha, echt interessant.
Die Tonne Koks schickt DE nach Colubien zurück? Das wußte ich wirklich bisher nicht.

Außerdem droht bei Zuwiderhandlung die Einziehung des Hundes durch die Behörden (§ 7 HundVerbrEinfG) oder auch das unverzügliche Zurückbringendes Hundes an den Ort seiner Herkunft (§ 4 HundVerbrEinfVO; siehe zu dieser Verordnung noch unten; vgl. zur Rückbringung, die durch eine amtliche Bescheinigung der Zollbehörden nachgewiesen werden muss, auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. Januar 2010, AZ: 16 L 922/09, Rz. 12 ff. (zitiert nach juris)).

 
Ganz zufällig kenne ich das ganz gut;):

Außerdem droht bei Zuwiderhandlung die Einziehung des Hundes durch die Behörden (§ 7 HundVerbrEinfG) oder auch das unverzügliche Zurückbringendes Hundes an den Ort seiner Herkunft (§ 4 HundVerbrEinfVO; siehe zu dieser Verordnung noch unten; vgl. zur Rückbringung, die durch eine amtliche Bescheinigung der Zollbehörden nachgewiesen werden muss, auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. Januar 2010, AZ: 16 L 922/09, Rz. 12 ff. (zitiert nach juris)).

ODER steht da und beim Umzugsgut dürfte es wohl keinen geben, an den man den Hund zurückbringen kann..
 
Zurückbringendes Hundes an den Ort seiner Herkunft

beim Umzugsgut dürfte es wohl keinen geben, an den man den Hund zurückbringen kann..

Also wenn ich bisher umgezogen bin, gab es immer einen Ort meiner Herkunft. Und da steht nicht, dass er an jemanden zurückgegeben wird, sondern an den Ort seiner Herkunft zurück gebracht. Das wäre in dem Fall Thailand.
 
Und an wen dort willst du dort das Eigentum der TE aus dem Umzugsgut rechtmäßig übergeben?
Immerhin kann sie ja Rechtsmittel gegen die Einziehung einlegen und ggf. muss die Behörde den Hund herausgeben können.
Es war ja kein Straßenhund, den man wieder aussetzen kann. Er gehörte zum Haushalt der TE und ist damit Bestandteil ihres Umzugsguts, weil die Übersiedlung nach DE, als Vorraussetzung, wohl selbst hier nicht in Frage gestellt wird.
Du konntest ja wohl bei deinen Umzügen auch nicht das, was du nicht mehr brauchst, einfach am "Ort der Herkunft", also dem Wohnort vor dem Umzug, zurücklassen.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Mit American Bully von Bangkok zurück nach Deutschland“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

IgorAndersen
Antworten
79
Aufrufe
2K
marismeña
marismeña
Grazi
Er hat die Hündin natürlich geliebt (und nicht geleibt) ;) Und er ist leinenführig, bis er einen Hund oder eine Katze SIEHT. Uff...ich sollte spätabends nichts mehr posten. *kopf auf tischplatte sinken lass* Grüßlies, Grazi
Antworten
1
Aufrufe
277
Grazi
Grazi
Grazi
Savas hat ein Zuhause gefunden! :) Grüßlies, Grazi
Antworten
1
Aufrufe
311
Grazi
Grazi
Shiva ist endgültig vermittelt! :) Grüßlies, Grazi
Antworten
2
Aufrufe
339
Grazi
Grazi
Morty Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. American Bully XL, (noch) unkastrierter Rüde, ca. 55 cm groß, ca. 37 kg schwer, 1 Jahr alt. Standort: Tierheim Rüsselsheim Morty ist ein junger, agiler und selbstbewusster Bully-Rüde. Er ist menschenbezogen, verschmust, aber...
Antworten
0
Aufrufe
179
Grazi
Zurück
Oben Unten