293 499 ist Verhandlungssache
grundsätzlich ist Jagdrecht und damit das aneignungsrecht für wild an den Grundbesitz gekoppelt, also hat erstmal der Grundstückseigentümer (bzw. bei kleinen Grundstücken wird's zusammen gefasst) die jagdgenossenschaft das eigentumsrecht
die verpachten das Jagdrecht und damit geht's an den Pächter über, ähnlich wie bei nem verpachteten acker...
und wie beim verpachteten acker die kartoffel dem Bauern und nicht dem Erntehelfer gehört ists beim Jagdrecht auch der Pächter, dem das erlegte wild gehört.....
allerdings ists ne Verhandlungssache, wie man sein begehungsschein aushandelt
staatliche Forstämter bieten ihren begehungsseininhabern meist n vergünstigtes Vorkaufsrecht an,
bei mir ist so, das ein reh und eine Wildsau pro Jagdjahr mir gehört, was ich mehr erlege geht an den Pächter....