Hi!
Ich habe nun endlich (nach 2 Monaten) die Halteerlaubnis für meine Hund von meinem Vermieter bzw. dem zuständigen Hausverwalter bekommen und mich würde mal interessieren, ob diese überhaupt einen rechtlichen Bestand hätte, sollte sich doch mal jemand über Hundegebell beschweren oder behaupten, er/sie oder die Kinder hätte Angst vor den Hunden? (Ich wohne in einem Mietshaus mit 2 Wohnungen und habe einen separaten Eingang, auf dem gesamten Grundstück sind ca. 12 - 15 Wohnungen inkl, der des Besitzers/Vermieters.)
Text der Genehmigung:
Betrifft: Einzelgenehmigung Hundehaltung
Sehr geehrte Frau H....
hiermit bestätigen wird Ihnen, in Einzelgenehmigung, Ihre zwei Hunde in Ihrer Wohnung halten zu dürfen.
Bitte beachten Sie, das dies eine vorübergehende Vollmacht ist, die mit dem Ableben einer der Hunde endet.
Für den Fall, das sie sich dann erneut ein Haustier (Hund oder Katze) zulegen möchten, müssten Sie bei uns wieder eine erneute Genehmigung einholen.
Mfg
...
Ein bißchen gestutzt habe ich bei Satz 2 - die Erlaubnis wird ja für den überlebenden Hund weiterhin gelten und nur für den verstorbenen erlöschen, oder?
Ich habe nun endlich (nach 2 Monaten) die Halteerlaubnis für meine Hund von meinem Vermieter bzw. dem zuständigen Hausverwalter bekommen und mich würde mal interessieren, ob diese überhaupt einen rechtlichen Bestand hätte, sollte sich doch mal jemand über Hundegebell beschweren oder behaupten, er/sie oder die Kinder hätte Angst vor den Hunden? (Ich wohne in einem Mietshaus mit 2 Wohnungen und habe einen separaten Eingang, auf dem gesamten Grundstück sind ca. 12 - 15 Wohnungen inkl, der des Besitzers/Vermieters.)
Text der Genehmigung:
Betrifft: Einzelgenehmigung Hundehaltung
Sehr geehrte Frau H....
hiermit bestätigen wird Ihnen, in Einzelgenehmigung, Ihre zwei Hunde in Ihrer Wohnung halten zu dürfen.
Bitte beachten Sie, das dies eine vorübergehende Vollmacht ist, die mit dem Ableben einer der Hunde endet.
Für den Fall, das sie sich dann erneut ein Haustier (Hund oder Katze) zulegen möchten, müssten Sie bei uns wieder eine erneute Genehmigung einholen.
Mfg
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Ein bißchen gestutzt habe ich bei Satz 2 - die Erlaubnis wird ja für den überlebenden Hund weiterhin gelten und nur für den verstorbenen erlöschen, oder?