Meine Vermietererlaubnis f. Hundehaltung

Marion

Harry Hirsch™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Hi!

Ich habe nun endlich (nach 2 Monaten) die Halteerlaubnis für meine Hund von meinem Vermieter bzw. dem zuständigen Hausverwalter bekommen und mich würde mal interessieren, ob diese überhaupt einen rechtlichen Bestand hätte, sollte sich doch mal jemand über Hundegebell beschweren oder behaupten, er/sie oder die Kinder hätte Angst vor den Hunden? (Ich wohne in einem Mietshaus mit 2 Wohnungen und habe einen separaten Eingang, auf dem gesamten Grundstück sind ca. 12 - 15 Wohnungen inkl, der des Besitzers/Vermieters.)

Text der Genehmigung:

Betrifft: Einzelgenehmigung Hundehaltung

Sehr geehrte Frau H....

hiermit bestätigen wird Ihnen, in Einzelgenehmigung, Ihre zwei Hunde in Ihrer Wohnung halten zu dürfen.
Bitte beachten Sie, das dies eine vorübergehende Vollmacht ist, die mit dem Ableben einer der Hunde endet.
Für den Fall, das sie sich dann erneut ein Haustier (Hund oder Katze) zulegen möchten, müssten Sie bei uns wieder eine erneute Genehmigung einholen.

Mfg
...


Ein bißchen gestutzt habe ich bei Satz 2 - die Erlaubnis wird ja für den überlebenden Hund weiterhin gelten und nur für den verstorbenen erlöschen, oder?
 
  • 3. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 29 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Original geschrieben von Marion
Hi!

Ich habe nun endlich (nach 2 Monaten) die Halteerlaubnis für meine Hund von meinem Vermieter bzw. dem zuständigen Hausverwalter bekommen und mich würde mal interessieren, ob diese überhaupt einen rechtlichen Bestand hätte, sollte sich doch mal jemand über Hundegebell beschweren oder behaupten, er/sie oder die Kinder hätte Angst vor den Hunden? (Ich wohne in einem Mietshaus mit 2 Wohnungen und habe einen separaten Eingang, auf dem gesamten Grundstück sind ca. 12 - 15 Wohnungen inkl, der des Besitzers/Vermieters.)

Wenn nachweisbar gravierende Belästigungen bzw. eine Gefährdung von deinen Hunden ausgehen, kann die Zustimmung widerrufen werden. Das kann dann sogar ein Mitmieter durchsetzen. Aber du hast ja liebe, wohlerzogene Höllenhunde ;) .



Ein bißchen gestutzt habe ich bei Satz 2 - die Erlaubnis wird ja für den überlebenden Hund weiterhin gelten und nur für den verstorbenen erlöschen, oder?
Das ist richtig.
 
So hatte ich mir das schon fast gedacht... Ich finde die Erlaubnis nur irgendwie ein wenig "nichtssagend"...

Danke Dir. ;)
 
Hallo Marion,

Frage bist du erst in die Wohnung gezogen ??
Hat es dein Vermieter vor dem Einzug gewusst ??
Oder haste dir einfach die Hunde geholt ohne Erlaubnis ??
 
Ne ne, daß ich Hunde habe, war vor dem Einzug bzw. vor Unterschreiben des Mietvertrages klar.

Nur daß ich die Genehmigung schriftlich haben wollte, hat meinen Vermieter bzw. die Hausverwaltung ziemlich gewundert...
 
Hallo Marion,

dann verstehe ich nicht so richtig warum du noch mal in der Suppe Rührst.
Aber duch das Rühren haste wenigstens eine Grenze gezogen
und zwar die deiner eigenen.

Gruß gasko
 
Hi Marion,

ich arbeite in der Wohnungsverwaltung und kann Dir dazu folgendes sagen: Ein Genehmigung zur Haltung eines Hundes ist immer auf das im Haushalt lebende Tier(e) bezogen und kann jederzeit widerrufen werden. Sofern sich einer der Nachbarn (auch einer, der nicht in Deinem Haus lebt) durch den/die Hund (e) gestört fühlt, kann Dir die Genehmigung wieder entzogen werden und Du müßtest den/die Hund(e) abschaffen, oder Dich nach einem neuen Domizil umsehen. Genauso verhält es sich in einer Eigentümergemeischaft. Sollte diese ein generelles (Kampf)Hundehaltungsverbot auf der Tagesordnung haben und mit einfacher Mehrheit beschließen, hat man den/die Hund (e) abzuschaffen, bzw. darf seine Hütte verkaufen. Ich hoffe, daß ich Dir weiterhelfen konnte, wenn Du noch Fragen hast, kannste mir ja mailen.

Gruß Bine
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Meine Vermietererlaubnis f. Hundehaltung“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

M
Danke für eure Glückwünsche. Bin sehr glücklich. :D Und natürlich kommen auch Fotos, sobald die 2 hier sind. @Milu: Die Erlaubnis ist auf die zwei Individuen beschränkt. Ist vielleicht nicht optimal, aber in meiner Situation für mich völlig in Ordnung. Habe mir einige Gedanken dazu gemacht...
Antworten
26
Aufrufe
8K
Ms.Abernathy
M
Podencofreund
Ach Gott :herzen: Ich hatte es da gar nicht dazu geschrieben, ich war gar nicht da als die runter gefallen sind. Und trotzdem - ich hätte es ihm gegönnt sie alle auf zu essen :D :love:
Antworten
71
Aufrufe
4K
Y
Caro-BX
Die Geräusche der Kampfjets stören Lisa nicht. Es ist mehr das Knallen von Schüssen.
Antworten
22
Aufrufe
2K
Caro-BX
Caro-BX
G
Ich finde man muss Hunde gerecht werden, ich hätte gerne mehrere Hunde, aber meine Möglichkeit ist begrenzt, so habe ich nur eine. Beides ist schön. Bei mehrere Hunde muss man genügend Platz haben. Da ich schon älter bin und ich nicht mehr in der Lage wäre Hund zu versorgen, muss mein Sohn Hund...
Antworten
151
Aufrufe
10K
M
procten
Tut mir leid, dass ich dieses Thema überhaupt eröffnet habe, da es eigentlich eine Schnapsidee ist, weil Unkel mir dann doch einwenig zu ruhig ist und ich da zudem auch niemanden habe. Das Thema kann daher gerne gelöscht werden. Sorry, hätte ich mir auch früher überlegen können.
Antworten
1
Aufrufe
776
procten
procten
Zurück
Oben Unten