Ja, das weiß einer, (natürlich in wahren Leben hier im Forum viele), und ich schreibe, was ich vergessen habe zu erwähnen, von Recht und Rechtssprechung in DE.
Hinsichtlich der fahrlässigen Körperverletzung kannst du ja mal zu §§ 223, 230 StGB etwas tiefer nachlesen.
Und übrigens, einen derartigen Fall, bei dem die Person meiner Erinnerung nach sogar trotz Hinweis auf den Hund das Grundstück betreten hatte, haben wir hier schon mal diskutiert.
(Was Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldforderungen angeht, macht die Gefährdungshaftung des § 833 BGB solche Sachverhalte nicht einfacher. )
Hinsichtlich der fahrlässigen Körperverletzung kannst du ja mal zu §§ 223, 230 StGB etwas tiefer nachlesen.
Und übrigens, einen derartigen Fall, bei dem die Person meiner Erinnerung nach sogar trotz Hinweis auf den Hund das Grundstück betreten hatte, haben wir hier schon mal diskutiert.
(Was Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldforderungen angeht, macht die Gefährdungshaftung des § 833 BGB solche Sachverhalte nicht einfacher. )