Leipzig: Polizisten erschießen am Torgauer Platz aggressiven Hund

Hier steht doch eigentlich schon alles drin!

........

Kinder unter 14 Jahren sind i.d.R. als ungeeignet zum Führen großer Hunde anzusehen – hier kann unter Umständen eine Beanstandung in Form einer Verwarnung durch die Polizei erfolgen.................
 
  • 29. April 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich will und brauch hier keine Linie durch ziehen.
Du brauchst dir doch nur die Vorfälle anschauen und du weißt die Antwort selber.

Das ein Erwachsener schneller und effektiver reagieren könnte, halte ich schon für richtig, aber nicht unbedingt, dass er es auch macht!

Hier sehe ich auch oft kleinere Kinder, die mit einem Hund, wenn auch nicht einem von dem Kaliber, spazieren gehen - und?
Wenn der Hund von einem anderen angegriffen wird spielt die Größe des Hundes, den das Kind an der Leine hat nur eine untergeordnete Rolle.

Aber insgesamt sind mir da zu viele "Was wäre wenn" um da eindeutig zu sagen - ich finde es gut oder nicht gut.
Es gibt da doch sehr viele Faktoren, die bestimmen, ob ich ein kleineres Kind mit meinem Hund laufen lassen kann oder nicht.

ok - sinnlos :lol:


wie so man muss nur wollen;)
 

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Hier steht doch eigentlich schon alles drin!

........

Kinder unter 14 Jahren sind i.d.R. als ungeeignet zum Führen großer Hunde anzusehen – hier kann unter Umständen eine Beanstandung in Form einer Verwarnung durch die Polizei erfolgen.................
Für mich wäre das kein Problem des Gesetzes, sondern eines der Verantwortung meinem Kind gegenüber.
 
Hier steht doch eigentlich schon alles drin!

........

Kinder unter 14 Jahren sind i.d.R. als ungeeignet zum Führen großer Hunde anzusehen – hier kann unter Umständen eine Beanstandung in Form einer Verwarnung durch die Polizei erfolgen.................
Für mich wäre das kein Problem des Gesetzes, sondern eines der Verantwortung meinem Kind gegenüber.

Deshalb ist die Formulierung in dem Gesetzestext ja auch offen (I.d.R.) gehalten!
 
@ wellblechdach

Der gelähmte Sohn einer Freundin lässt sich auch oft von deren Hund, in seinem Sportrolli, durch die Gegend ziehen.
Der Hund ist ein Molossermix und den ein oder anderen Sturz hat er auch schon hinter sich.
Ach ja, als er damit anfing war er auch noch keine 14 Jahre alt.
 
Hier steht doch eigentlich schon alles drin!
Für mich wäre das kein Problem des Gesetzes, sondern eines der Verantwortung meinem Kind gegenüber.

Deshalb ist die Formulierung in dem Gesetzestext ja auch offen (I.d.R.) gehalten!
Um das zu wissen, brauche ich kein Gesetz und es ist mir auch relativ egal, was da steht.
Für mich und mein Kind bin ich in erster Linie selbst verantwortlich und nicht irgendeine Versicherung oder ein Gesetz.
 
Podifan; @ Yannik Wie sieht es denn aus schrieb:
Dann zahlt sie auch nicht immer, steht auch im kleingedruckten ;)

Hast du die falsche Versicherung!;):p
Gibt ja auch welche (günstige) die zahlen auch nicht, wenn der Hund nicht angeleint ist.

Aber irgendwann bin ich dann an dem Punkt wo ich mich frage wofür ich sie dann noch brauche!

Zumindest kann man nicht pauschal sagen, dass die Hundehaftpflichtversicherung nicht zahlt, wenn ein 7 jähriger einen Hund ausführt und etwas passiert!
 
nee, hab ne relativ teure (Züricher) aber das tut nichts zur Sache, man sollte bei den Versicherungen schon darauf achten wann sie bezahlen und wann nicht. Gerade bei Hunden hat sich die letzten Jahre viel geändert.
 
Torgauer Platz-üble Gegend,Millieu,Drogenhandel...usw.
Fragt man sich,welches 7jährige Kind führt dort einen Mastiff aus.
Da wird wohl keine Versicherung zahlen!
 
Da das Kind vermutlich nicht kilometerweit mit dem Hund gelaufen ist, könnte man jetzt so böse sein und Rückschlüsse auf die Eltern ziehen...wenn das eine so heftige Gegend ist.
 
Es gibt da doch sehr viele Faktoren, die bestimmen, ob ich ein kleineres Kind mit meinem Hund laufen lassen kann oder nicht.

Welche :verwirrt: ?

Z.B. wo wohne ich, wie hunderfahren ist das Kind (es gibt auch da "Frühreife"), was für einen Hund habe ich (Größe etc.), was für Hund sind in der Nähe usw.!

Nicht umsonst heißt es, wohlgemerkt in der Straßenverkehrsordnung, "in der Regel", da sie es auch nicht absolut ausschließen können und wollen.
Und auch die Frage, ob eine Strafe erfolgt ist nicht abschließend formuliert.
Und die Straßenverkehrsordnung greift nicht zwangsläufig z.b. auf einem einsamen Waldweg oder Feldweg.

Würde der Gesetzgeber es absolut ausschließen wollen hätte er es anders und nicht nur hier formuliert!

Was die Versicherungen machen ist wieder eine andere Sache.
Es gibt ja auch Versicherungen, die keine SoKas versichern.
Heißt das jetzt automatisch, dass Sokas gefährlich sind?
 
Z.B. wo wohne ich, wie hunderfahren ist das Kind (es gibt auch da "Frühreife"), was für einen Hund habe ich (Größe etc.), was für Hund sind in der Nähe usw.!

Aber genau das frage ich mich die ganze zeit, wie hundeerfahren kann ein 7jahriges Kind sein :verwirrt: ?

Und das meine ich wirklich ernst, grübel da tatsächlich drüber nach ;)
 
Nicht umsonst heißt es, wohlgemerkt in der Straßenverkehrsordnung, "in der Regel", da sie es auch nicht absolut ausschließen können und wollen.

Hast Du eine andere Straßenverkehrsordnung als ich? Falls ja, heißer Tipp: Meine stimmt.

Und in der steht:

§ 28 StVO
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.

Nicht "in der Regel", nicht "meistens" oder "manchmal" oder "wenn sie erfahren genug sind", sondern IMMER!

Und selbstverständlich greift die StVO auch auf Feldwegen, sofern diese der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Und ich werde NICHT mit Dir drüber diskuitieren, ob ein 7jähriger Bub dazu in der Lage ist, ausreichend auf einen Hund in Mastiff-Größe einzuwirken.
 
Z.B. wo wohne ich, wie hunderfahren ist das Kind (es gibt auch da "Frühreife"), was für einen Hund habe ich (Größe etc.), was für Hund sind in der Nähe usw.!

Aber genau das frage ich mich die ganze zeit, wie hundeerfahren kann ein 7jahriges Kind sein :verwirrt: ?

Und das meine ich wirklich ernst, grübel da tatsächlich drüber nach ;)


Wie ich in diesem Fall dazu stehe habe ich ja anfangs schon geschrieben!
 
Nicht umsonst heißt es, wohlgemerkt in der Straßenverkehrsordnung, "in der Regel", da sie es auch nicht absolut ausschließen können und wollen.

Hast Du eine andere Straßenverkehrsordnung als ich? Falls ja, heißer Tipp: Meine stimmt.

Und in der steht:

§ 28 StVO
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.

Nicht "in der Regel", nicht "meistens" oder "manchmal" oder "wenn sie erfahren genug sind", sondern IMMER!

Und selbstverständlich greift die StVO auch auf Feldwegen, sofern diese der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Und ich werde NICHT mit Dir drüber diskuitieren, ob ein 7jähriger Bub dazu in der Lage ist, ausreichend auf einen Hund in Mastiff-Größe einzuwirken.

Tschuldigung, hab mich auf das verlassen, was Yannik zitiert hat!
Wobei der Begriff "geeignet" ein genau so weicher Begriff ist und auch nicht absolut ausschließt, dass ein, ich sage es bewußt vorsichtig, unter 14 jähriges Kind, einen Hund führen kann!

Und immer noch bezieht sich das ganze auf den Straßenverkehr!

Ich vermute mal, das von Yanni zitierte ist eine Kommentierung!

Und was den Geltungsbereich anbelangt habe ich Feldwege und Co auch nicht absolut ausgeschlossen, wenn du dir meine Formulierung noch mal ansiehst.
Aber dennoch greift sie nicht immer!
 
...................

§ 28 StVO
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.
......................

P.S.
"Auf sie einwirken" heißt übrigens nicht ausschließlich körperlich, sonst wären wir wieder bei der Frage, ob manch Erwachsener seine Hunde führen dürfte!
 
Podi, wie viel Hundeerfahrung hat den nun ein siebenjähriges Kind ? So das man es alleine mal Gassi schicken kann mit dem Zwergpudel?
 
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