Im 20. Jahrhundert wurden beispielsweise in den Jahren 1904 bis 1924 in den Städten
,
und
zusammen etwa 42.400 Hunde zum Verzehr geschlachtet. In dieser Zeit unterlag die Schlachtung von Hunden in Deutschland der gesetzlichen Fleischbeschau. Eine Änderung, die mit dem Verbot von Hundeschlachtung zur Fleischgewinnung einherging, erfuhr das Gesetz erst 1986.