Moinsen,
vielleicht kennt sich hier der ein oder andere aus:
Ich habe zum 28.02. gekündigt (schon ein paat Jahre angestellt gewesen).
Jahresurlaub 28 Tage, anteilig für 2011: 28/12 x2= 4,67 Tage, aufzurunden auf 5 Tage nach §5 Abs. 3 BUurlG
Mein Chef war natürlich angepisst dass ich gekündigt habe. Jetzt hat er schon durchsickern lassen, dass er mir den Urlaub nicht geben will sondern auszahlen. Da hab ich natürlich keinen Bock drauf.
Frage ist nun, darf er das überhaupt? Ist Mitarbeitermangel ein wichtiger betrieblicher Grund um mir die Urlaubsgewährung zu verweigern?
vielleicht kennt sich hier der ein oder andere aus:
Ich habe zum 28.02. gekündigt (schon ein paat Jahre angestellt gewesen).
Jahresurlaub 28 Tage, anteilig für 2011: 28/12 x2= 4,67 Tage, aufzurunden auf 5 Tage nach §5 Abs. 3 BUurlG
Code:
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)
für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)
wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
([B]2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.[/B]
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Frage ist nun, darf er das überhaupt? Ist Mitarbeitermangel ein wichtiger betrieblicher Grund um mir die Urlaubsgewährung zu verweigern?