Kündigung und Resturlaub

Raskal

10 Jahre Mitglied
Moinsen,

vielleicht kennt sich hier der ein oder andere aus:

Ich habe zum 28.02. gekündigt (schon ein paat Jahre angestellt gewesen).

Jahresurlaub 28 Tage, anteilig für 2011: 28/12 x2= 4,67 Tage, aufzurunden auf 5 Tage nach §5 Abs. 3 BUurlG
Code:
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a)
 für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)
    wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)
    wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

([B]2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.[/B]
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Mein Chef war natürlich angepisst dass ich gekündigt habe. Jetzt hat er schon durchsickern lassen, dass er mir den Urlaub nicht geben will sondern auszahlen. Da hab ich natürlich keinen Bock drauf.

Frage ist nun, darf er das überhaupt? Ist Mitarbeitermangel ein wichtiger betrieblicher Grund um mir die Urlaubsgewährung zu verweigern?
 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi Raskal ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 27 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
guckst Du

Bei dringenden betrieblichen Gründen handelt es sich um solche Umstände, die “in der betrieblichen Organisation, dem technischen Arbeitsablauf, der Auftragslage und ähnlichen Umständen” ihren Grund haben und die es im Hinblick auf einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf zwar nicht zwingend erforderlich, aber doch dringlich geboten erscheinen lassen, Urlaub nicht (mehr) im ablaufenden Kalenderjahr zu gewähren (vgl. BAG DB 1981, 2621; Dersch/Neumann, § 7, Rn. 81). In Frage kommen insbesondere die Notwendigkeit fristgerechter Auftragserfüllung, personelle Engpässe in Saison- und Kampagnebetrieben, plötzlich auftretende Produktionsnachfragen, Jahresabschlussarbeiten, aber auch krankheitsbedingte personelle Ausfälle oder die rechtswirksame Einführung von Betriebsferien (vgl. Lepke, DB, Beilage 10/88; MüHB/Leinemann, § 89, Rn. 47). Auch die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, denen unter sozialen Gesichtspunkten der Vorrang gebührt können hier relevant werden. Wichtig ist stets das Element zeitlicher Unaufschiebbarkeit von betrieblichen Maßnahmen, für deren Durchführung der um Urlaub nachsuchende Arbeitnehmer unabkömmlich ist. Das hängt nicht zuletzt von der Art der Tätigkeit und dem Grad von Verantwortung ab, die der Arbeitnehmer trägt. Stets ist eine Abwägung aller Gesamtumstände erforderlich.
Quelle:
 
Ja, das darf er.
Ich kenn das allerdings meist andersrum.
Gleich freistellen, bzw. den Urlaub gewähren lassen, da die Mitarbeiter eh nichts mehr tun oder ggf. sogar eine Krankmeldung einreichen.
Da erspart man sich den Stress. ;)
 
nicht mein Spezi hier... der ist richtig beleidigt dass ich gekündigt habe...
 
Wenn du eine gute Arbeitskraft für ihn bist, wird er sich sicherlich ärgern. ;)
 
Um den Urlaub wirklich verwehren zu können musst du schon eine sehr wichtige Funktion inne haben und es dem Arbeitgeber nicht möglich sein, dich "kurzfristig" zu ersetzen!
Wie sähe es z.B. aus, wenn du krank würdest?
Durch deine, ich denke, fristgerechte Kündigung müsste dein Chef Zeit genug haben, Ersatz zu besorgen oder durch kurzfristige Umorganisation für Abhilfe zu sorgen.
Letzendlich ist es natürlich immer eine Einzelfallentscheindung und nicht schlecht, wenn man eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat (oder Gewerkschaftsmitglied ist) um den Anspruch gerichtlich geltend zu machen, bzw. es zumindest anzudrohen!
 
Er meinte, ich hätte ja erst zwischen Weihnachten/neujahr Urlaub gehabt und müsse mich jetzt nicht erholen (angesehen davon. war ich genau diese Woche krank, das weiß er auch). Er meinte auch zu mir, die Kündigung passe ihm nicht in den kram....

Er ist so einer, der den ganzen Tag in seinem Büro nichts macht und privaten Mist macht...

Das wissen wir alle hier (sind mit mir 2,5 Angestellte)...

Alle regen sich über sein Verhalten aus und raten mir krank zu machen, wenn ich meinen Urlaub nicht kriege...

Bislang hat er das bei allen Ex-Mitarbeitern versucht, aber nie druchgezogen... Da ich ihn allerdings persönlich kenne, glaube ich, dass er es bei mir zurchziehen zu versuchen wird... (er ist ja auch sauer/Beleidigt) er hat ja schließlich keine Lust selber die Arbeit zu machen, obwohl er es könnte...
 
Er meinte, ich hätte ja erst zwischen Weihnachten/neujahr Urlaub gehabt und müsse mich jetzt nicht erholen (angesehen davon. war ich genau diese Woche krank, das weiß er auch). Er meinte auch zu mir, die Kündigung passe ihm nicht in den kram....

Würde er dir das schriftlich geben, oder hat er es vor Zeugen, als Grund, angegeben hat er schon verloren.
Wann und wie oft du dich erholst, bzw. erholt fühlst ist deine Sache!

Bislang hat er das bei allen Ex-Mitarbeitern versucht, aber nie druchgezogen... Da ich ihn allerdings persönlich kenne, glaube ich, dass er es bei mir zurchziehen zu versuchen wird... (er ist ja auch sauer/Beleidigt) er hat ja schließlich keine Lust selber die Arbeit zu machen, obwohl er es könnte...

Die Alternative ist dann nur noch ein Gerichtsverfahren, um es zu klären.
Das könnte er verlieren und würde ihn Geld kosten.
Oder du bleibst zu Hause und er kündigt dich, im Zweifelsfall, fristlos!
 
Ob du die 5 Tage nun krank machst, oder hingehst, das ist Einstellungssache und mußt du selbst wissen.

Ob er als Chef was tut in seinem Laden oder nicht, ist ganz allein seine Sache. ;)
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Kündigung und Resturlaub“ in der Kategorie „Off-Topic“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

I
Im Mietrecht ist es leider mit dem “Gewohnheitsrecht“ nicht so weit her.
Antworten
32
Aufrufe
3K
embrujo
Nadine81
Es kann auch folgendes gemeint sein; Dein Vertrag hat ja eine gewisse Vertragslaufzeit, du kannst den nur zu gewissen Zeitpunkten kündigen. Hat der Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht, bspw. wegen des Zahlungsverzugs, kündigt er mit sofortiger Wirkung und macht bis Ende der...
Antworten
3
Aufrufe
999
Lana
Podifan
Bei so dämlichen Hundehaltern wundert mich nicht, dass so viele etwas gegen Hundehalter haben...
Antworten
1
Aufrufe
620
IgorAndersen
IgorAndersen
chiquita
Danke euch! Das war mal wieder eine dieser Entscheidungen bei denen mir noch die letzten 5 % Überzeugung gefehlt haben! Also ich werde nicht drauf reagieren und mal googeln!:hallo:
Antworten
5
Aufrufe
776
chiquita
chiquita
angy1983
Drücke die Daumen das du schnelll ne neue Arbeit findest. Manche Chefs/Vorgesetzte sind einfach zum k.... .:)
Antworten
12
Aufrufe
2K
JoJoy
JoJoy
Zurück
Oben Unten