Pressemeldung 02.03.2001
Rh- Verlag
Bitzer- Weg 2
45697 Lohmar
(IN)Kompetenz auf dem Prüfstand
Wo bleiben die echten Fachexperten im Ministerium?
Von Jürgen Arndt
rhnet / Düsseldorf: Mit zwei selbsternannten Fachexperten des VDH´s,
der Tierärztekammer, einer Buchautorin, einem Tierarzt und einem
Amtstierarzt wurde heute durch das Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine unqualifizierte
Sachkundeprüfung an den Personen durchgeführt, die zukünftig
Wesensteste an den sog. Anlage 2 Hunden durchführen sollen. So wurden
u.a. Videosequenzen gezeigt, die völlig aus dem Zusammenhang gerissen
waren und eine eindeutige differenzierte Aussage zu einem hundlichen
Verhalten unmöglich machten. Zum einen, wegen der fehlenden
Vorgeschichte oder dem Gesundheitszustand der gezeigten Tieres. Die
Prüflinge sollten aus diesen mehreren kurzen Videosequenzen das
jeweilige hundliche Verhalten erklärend beschreiben. Bei solch einem
Vorgehen ist es nicht möglich, die Motivation eines Verhaltens
objektiv zu analysieren und zu beschreiben.
Nach den Videosequenzen wurde dann ein Sachkundetest mit 50 teilweise
dilettantischen Fragestellungen durchgeführt. So war zum Beispiel eine
Frage über eine Schilddrüsenerkrankung gestellt worden, und wie diese
sich auf das Verhalten des Hundes auswirke. Eine genauere
differenzierte Fragestellung, ob das Tier nun eine Über- oder eine
Unterfunktion hat, war aus dieser Frage nicht zu entnehmen. Beide
Funktionen haben jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf das
Verhalten des Tieres. Durch solche Prüfungsfragen wurde der
willkürlichen Interpretation von Prüfungsantworten Tor und Tür
geöffnet. Viele Fragen, die gestellt wurden, haben sich
wissenschaftlich als Nonsens herausgestellt. Soll hier eine ganz
bestimmte Beeinflussung zu Gunsten des VDH´s erfolgen? Oder waren
wirklich Dilettanten am Werk?
Es dürfte mittlerweile ja weithin bekannt sein, dass 18 VDH-Verbände
Wesensteste durchführen, ohne sich je einer ministeriellen Überprüfung
unterzogen zu haben. Die generelle Annahme, dass hier von einer
Fachkompetenz ausgegangen werden kann, ist ein Trugschluß, wie es
diese Prüfung zeigte. Wo bitte schön wird bei einem solchen Vorgehen
dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen? Dem VDH gibt man einen
Freibrief und die Hundeschulen müssen sich solch einem Nonsens
unterziehen. Das Bild, was das Ministerium mal wieder abgegeben hat in
der Hundefrage, ist stabil desolat.
Wesentliche Elemente zur Überprüfung von Fachkompetenz und zur
Befähigung, Verhaltensprüfungen durchführen zu können, haben bei
dieser Prüfung gefehlt.
So zum Beispiel: Einfluss von Umweltbedingungen des Hundes,
altersabhängige Stress-Empfindlichkeiten, altersbedingte
Gedächnisstörungen und Störungen der Sinnesleistungen, die das sog.
Normalverhalten beeinträchtigen. Fragen zur Fähigkeit der
systematischen Problemanalysen haben genauso gefehlt wie auch Fragen
zu reduzierten, rassespezifischen Ausdruckssignalen. Diese Liste kann
um vieles erweitert werden. Fakt ist, dass diese Prüfung nicht
ausreicht, die Prüflinge so auf ihre Fähigkeiten, inadäquates
Aggressionsverhalten festzustellen, zu überprüfen. Die Gefahr, dass
aggressive Tiere weiter auf der Straße sind und den Menschen gefährden
können, ist damit nicht ausgeschlossen.
©
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Rh- Verlag
Bitzer- Weg 2
45697 Lohmar
(IN)Kompetenz auf dem Prüfstand
Wo bleiben die echten Fachexperten im Ministerium?
Von Jürgen Arndt
rhnet / Düsseldorf: Mit zwei selbsternannten Fachexperten des VDH´s,
der Tierärztekammer, einer Buchautorin, einem Tierarzt und einem
Amtstierarzt wurde heute durch das Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine unqualifizierte
Sachkundeprüfung an den Personen durchgeführt, die zukünftig
Wesensteste an den sog. Anlage 2 Hunden durchführen sollen. So wurden
u.a. Videosequenzen gezeigt, die völlig aus dem Zusammenhang gerissen
waren und eine eindeutige differenzierte Aussage zu einem hundlichen
Verhalten unmöglich machten. Zum einen, wegen der fehlenden
Vorgeschichte oder dem Gesundheitszustand der gezeigten Tieres. Die
Prüflinge sollten aus diesen mehreren kurzen Videosequenzen das
jeweilige hundliche Verhalten erklärend beschreiben. Bei solch einem
Vorgehen ist es nicht möglich, die Motivation eines Verhaltens
objektiv zu analysieren und zu beschreiben.
Nach den Videosequenzen wurde dann ein Sachkundetest mit 50 teilweise
dilettantischen Fragestellungen durchgeführt. So war zum Beispiel eine
Frage über eine Schilddrüsenerkrankung gestellt worden, und wie diese
sich auf das Verhalten des Hundes auswirke. Eine genauere
differenzierte Fragestellung, ob das Tier nun eine Über- oder eine
Unterfunktion hat, war aus dieser Frage nicht zu entnehmen. Beide
Funktionen haben jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf das
Verhalten des Tieres. Durch solche Prüfungsfragen wurde der
willkürlichen Interpretation von Prüfungsantworten Tor und Tür
geöffnet. Viele Fragen, die gestellt wurden, haben sich
wissenschaftlich als Nonsens herausgestellt. Soll hier eine ganz
bestimmte Beeinflussung zu Gunsten des VDH´s erfolgen? Oder waren
wirklich Dilettanten am Werk?
Es dürfte mittlerweile ja weithin bekannt sein, dass 18 VDH-Verbände
Wesensteste durchführen, ohne sich je einer ministeriellen Überprüfung
unterzogen zu haben. Die generelle Annahme, dass hier von einer
Fachkompetenz ausgegangen werden kann, ist ein Trugschluß, wie es
diese Prüfung zeigte. Wo bitte schön wird bei einem solchen Vorgehen
dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen? Dem VDH gibt man einen
Freibrief und die Hundeschulen müssen sich solch einem Nonsens
unterziehen. Das Bild, was das Ministerium mal wieder abgegeben hat in
der Hundefrage, ist stabil desolat.
Wesentliche Elemente zur Überprüfung von Fachkompetenz und zur
Befähigung, Verhaltensprüfungen durchführen zu können, haben bei
dieser Prüfung gefehlt.
So zum Beispiel: Einfluss von Umweltbedingungen des Hundes,
altersabhängige Stress-Empfindlichkeiten, altersbedingte
Gedächnisstörungen und Störungen der Sinnesleistungen, die das sog.
Normalverhalten beeinträchtigen. Fragen zur Fähigkeit der
systematischen Problemanalysen haben genauso gefehlt wie auch Fragen
zu reduzierten, rassespezifischen Ausdruckssignalen. Diese Liste kann
um vieles erweitert werden. Fakt ist, dass diese Prüfung nicht
ausreicht, die Prüflinge so auf ihre Fähigkeiten, inadäquates
Aggressionsverhalten festzustellen, zu überprüfen. Die Gefahr, dass
aggressive Tiere weiter auf der Straße sind und den Menschen gefährden
können, ist damit nicht ausgeschlossen.
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