Kompetenz auf dem Prüfstand - Unqualifizierte SK an Prüfern v. Anlage 2 Hunden

merlin

20 Jahre Mitglied
Pressemeldung 02.03.2001
Rh- Verlag
Bitzer- Weg 2
45697 Lohmar

(IN)Kompetenz auf dem Prüfstand
Wo bleiben die echten Fachexperten im Ministerium?
Von Jürgen Arndt

rhnet / Düsseldorf: Mit zwei selbsternannten Fachexperten des VDH´s,
der Tierärztekammer, einer Buchautorin, einem Tierarzt und einem
Amtstierarzt wurde heute durch das Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine unqualifizierte
Sachkundeprüfung an den Personen durchgeführt, die zukünftig
Wesensteste an den sog. Anlage 2 Hunden durchführen sollen. So wurden
u.a. Videosequenzen gezeigt, die völlig aus dem Zusammenhang gerissen
waren und eine eindeutige differenzierte Aussage zu einem hundlichen
Verhalten unmöglich machten. Zum einen, wegen der fehlenden
Vorgeschichte oder dem Gesundheitszustand der gezeigten Tieres. Die
Prüflinge sollten aus diesen mehreren kurzen Videosequenzen das
jeweilige hundliche Verhalten erklärend beschreiben. Bei solch einem
Vorgehen ist es nicht möglich, die Motivation eines Verhaltens
objektiv zu analysieren und zu beschreiben.

Nach den Videosequenzen wurde dann ein Sachkundetest mit 50 teilweise
dilettantischen Fragestellungen durchgeführt. So war zum Beispiel eine
Frage über eine Schilddrüsenerkrankung gestellt worden, und wie diese
sich auf das Verhalten des Hundes auswirke. Eine genauere
differenzierte Fragestellung, ob das Tier nun eine Über- oder eine
Unterfunktion hat, war aus dieser Frage nicht zu entnehmen. Beide
Funktionen haben jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf das
Verhalten des Tieres. Durch solche Prüfungsfragen wurde der
willkürlichen Interpretation von Prüfungsantworten Tor und Tür
geöffnet. Viele Fragen, die gestellt wurden, haben sich
wissenschaftlich als Nonsens herausgestellt. Soll hier eine ganz
bestimmte Beeinflussung zu Gunsten des VDH´s erfolgen? Oder waren
wirklich Dilettanten am Werk?

Es dürfte mittlerweile ja weithin bekannt sein, dass 18 VDH-Verbände
Wesensteste durchführen, ohne sich je einer ministeriellen Überprüfung
unterzogen zu haben. Die generelle Annahme, dass hier von einer
Fachkompetenz ausgegangen werden kann, ist ein Trugschluß, wie es
diese Prüfung zeigte. Wo bitte schön wird bei einem solchen Vorgehen
dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen? Dem VDH gibt man einen
Freibrief und die Hundeschulen müssen sich solch einem Nonsens
unterziehen. Das Bild, was das Ministerium mal wieder abgegeben hat in
der Hundefrage, ist stabil desolat.

Wesentliche Elemente zur Überprüfung von Fachkompetenz und zur
Befähigung, Verhaltensprüfungen durchführen zu können, haben bei
dieser Prüfung gefehlt.

So zum Beispiel: Einfluss von Umweltbedingungen des Hundes,
altersabhängige Stress-Empfindlichkeiten, altersbedingte
Gedächnisstörungen und Störungen der Sinnesleistungen, die das sog.
Normalverhalten beeinträchtigen. Fragen zur Fähigkeit der
systematischen Problemanalysen haben genauso gefehlt wie auch Fragen
zu reduzierten, rassespezifischen Ausdruckssignalen. Diese Liste kann
um vieles erweitert werden. Fakt ist, dass diese Prüfung nicht
ausreicht, die Prüflinge so auf ihre Fähigkeiten, inadäquates
Aggressionsverhalten festzustellen, zu überprüfen. Die Gefahr, dass
aggressive Tiere weiter auf der Straße sind und den Menschen gefährden
können, ist damit nicht ausgeschlossen.

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Tel. 02247/918360

Was ist ein Wesenstest in NRW wert ?

Von Jürgen Arndt

rhnet / Lohmar:

Die Beißattacke eines Vierbeiners, der von Amts wegen als ungefährlich
eingestuft wurde, zeigt die trügerische Sicherheit der "Wesensteste".
die von den Personen durchgeführt werden die sich durch eine
Überprüfung im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz in NRW unterzogen haben.

Doch wie trügerisch diese amtlich bescheinigte Sicherheit sein kann,
hat jetzt eine 64-jährige Frau schmerzlich erfahren müssen wie die NRZ
berichtet. Dieser Vorfall ist kein Einzelfall wie sich bereits jetzt
heraus stellt.

So sieht sich die Stadt Essen nach diesem Beißvorfall mit einem
amtlicherseits als "ungefährlich" getesteten Hund nicht in der
Haftung. Da muß man sich Fragen wer hat den Hund auf das inadäquate
Aggressionsverhalten denn überhaupt getestet?

Hat diese fachkundige Person eine ANERKENNUNG (durch das Ministerium
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in
NRW) durch Frau Dr. Landeck erhalten? Tendenzen zum inadäquaten
Aggressionsverhalten lassen sich im Vorfeld bereits erkennen, und
somit auch bei einem qualifizierten Wesenstest feststellen. Die
Halterin dagegen muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung
verantworten, obwohl sie nach dieser amtlichen Bescheinigung darauf
hoffen durfte, daß von Ihrem Tier kein inadäquates
Aggressionsverhalten ausgehen wird.

Es drängt sich die Frage auf, wer hat die Sachverständigen geprüft,
die die sog.Sachverständigen geprüft haben, die heute Wesensteste
durchführen können auf ministeriellen Geheiß hin. Das viele der
sog.Sachverständigen nicht qualifiziert sind, inadäquates
Aggressionsverhalten zu erkennen, belegen eine Vielzahl von
Videoaufzeichnungen.

Insbesondere bei Tieren mit reduziertem Ausdrucksverhalten versagen
die meisten völlig.

Man sollte sich darüber im klaren sein das die Halter von Hunden,
durch eine Landeshundeverordnung unter Androhung eines Bußgeldes ihrem
Tier Leiden zu führen müssen in Form durch das generelle Tragen eines
Maulkorbs oder dem generellen Leinenzwang. Und durch gut Glück, diese
wieder vom Leiden befreit werden können, wenn sie sich durch
unqualifizierte Personen einer Wesensprozedur unterziehen müssen. D

ie Anforderungen an die Personen die Wesensteste durchführen sind
enorm, da reicht das Wissen einer Hundeschule oder eines VDH´s-
Vereines bei weitem nicht aus.

Die Krux liegt wie immer im Detail!

Mit dieser Verordnung werden die Ordnungsbehörden und Veterinärämter
im Zuge der Umsetzung der LHV-NRW dazu verpflichtet, ihren Bürgern
zuzumuten das sie gegen die §§ 1 und 2 des Bundes Tierschutzgesetzes
(Tierhalternorm) verstoßen. Durch eine nicht artgerechte Haltung (hier
durch den generellen Maulkorbzwang und Leinenzwang). Dieses ist eine
Aufforderung zur einer strafbaren Handlung.

Keinem Bürger ist zuzumuten das er sich strafbar macht.

Sind doch gerade die Ordnungsbehörden und Veterinärämter verpflichtet
als Vollstreckungsbehörde dem Tierschutzgesetz Rechnung zu tragen.
Schon alleine an diesem Zustand kann man erkennen das die Verfasser
dieser LHV-NRW absolut überfordert waren.

Dieses ist umso schlimmer da Fachexperten für hundliches
Ausdrucksverhalten gar nicht angehört wurden. Diese stabile Resistenz,
Fachkompetenz überhaupt anzuerkennen, zeigt sich daran das
Fachexperten für hundliches Ausdrucksverhalten, wenn sie Wesensteste
in NRW durchführen keine autonome Anerkennung durch das Ministerium
erhalten. Stattdessen verlangt Frau Dr. Landeck (MUNLV) das diese
Experten sich einem unqualifiziertem Test über sich ergehen lassen
müssen, wenn ihre Verhaltensteste anerkannt werden sollen. Dieses ist
bemerkenswert. Einige der Fachexperten weigern sich, solch eine
Prozedur über sich ergehen zu lassen, würden sie damit doch diesen
unzureichenden Test anerkennen. Die Glaubwürdigkeit wäre dahin.
 
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