[B-W] Verordnung für Kampfhunde erneut auf Prüfstand

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Colonel Kurtz

... wurde gelöscht.
Mannheim (dpa/lsw) - Die landesweite Kampfhundeverordnung steht erneut auf dem Prüfstand. In der kommenden Woche (26. März) befasst sich der Verwaltungsgerichtshof...

Quelle & Text:
 
  • 29. April 2024
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Hi Colonel Kurtz ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ändert sich ja wahrscheinlich eh nichts und der Schwachsinn läuft so weiter... :unsicher:
 
habs auch gelesen...
bin mal gespannt, der VGH Mannheim hat immerhin schon die mannheimer StadtVO gekippt...
 
Ändert sich ja wahrscheinlich eh nichts und der Schwachsinn läuft so weiter... :unsicher:

Wäre aber schon schön, wenn du dich irrst. Oder?

Es wäre schon seltsam, aber leider nicht unmöglich, wenn das Gericht einfach die bisherige Entwicklung und die Erkenntnisse in Sachen SoKa´s ignoriert.
 
Oh ja Hoffnung stirbt ja bekanntlich zum Schluß.

Klar wäre es schön wenn ich mich irre, aber ich glaub es leider kaum.
 
Falls sich wirklich etwas in eine bessere Richtung bewegen würde, für welche Bundesländer wäre es dann gültig?

Viele Grüße. Sundance
 
Also, wenn die das echt zum guten ändern, wäre das ja super. Aber ich glaube es nicht!!!
 
Baden Würtemberg: Mannheim: "Kampfhunde" beschäftigen erneut Verwaltungsgerichtshof

Die landesweite Kampfhundeverordnung beschäftigt mal wieder die Justiz. An diesem Donnerstag (26. März) befasst sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH)ein weiteres Mal mit der umstrittenen Einstufung bestimmter Hunderassen.



Direkt kommentierbar.
 
Na, toi, toi, toi!
Vielleicht bringt "Ungehorsam" im kleinen doch grosse Wirkung!?
 
habs auch gelesen...
bin mal gespannt, der VGH Mannheim hat immerhin schon die mannheimer StadtVO gekippt...
...aber auch im Jahr 2001 die aktuelle Landeshundeverordung bestätigt und damals die Kläger abgewiesen... :(

Stimmt , aber laut Urteil des BVG von 2004 wurden die Länder verpflichtet Statistiken zu führen:

Das Einfuhr- und Verbringungsverbot in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 ist, soweit es sich auf Hunde der darin genannten Rassen bezieht, mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber hat allerdings die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Norm zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen.

Quelle:

Und soweit ich informiert bin, führt das Land BaWü keine Statistiken, und das wäre der Hebel an dem angesetzt werden kann.
 
ich mache mir da keine großen hoffnungen, dass sich für halter von sokas etwas zum positiven wendet.

im gegenteil, es wird wieder die population einer bestimmten rasse als alibi verwendet werden um alles beim alten zu belassen.

es ist doch auch viel einfacher und hat sich in seit jahr und tag bewährt, dass man lieber die großen laufen läßt und die kleinen aufhängt.
 
Gericht entscheidet über Kampfhundesteuer

Laichingens einziger Kampfhund und mit ihm die landesweite Polizeiverordnung stehen am Donnerstag wieder vor Gericht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wird entscheiden....

Quelle & Text:
 
Ne es gibt doch auch noch eine gernerelle Überprüfung der LHV die in 2009 ausläuft. Ob sie rechtmäßig ist.

So hatte ich das verstanden.

Weil die Richter in Sigmaringen die Grundlage der Hundesteuersatzung kritisierten, steht nun beim VGH auch die landesweite Kampfhundeverordnung und ihre Rasseliste erneut auf dem Prüfstand
 
Anwalt Schenek geht dagegen davon aus, dass ein so genanntes Qualzuchtgutachten von 1999, das vom Bundeslandwirtschaftsministerium in Auftrag gegeben wurde und die höhere Gefährlichkeit bestimmter Rassen beweise, nach wie vor gültig sei.

Na, das müsste dann ja bei Menschen auch zu funktionieren!

Zumindest wäre eine, glücklicherweise schon verstorbene Person, deren Nachname mit H und Vorname mit A anfing, glücklich gewesen, wenn das so funktioniert!
 
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