Bartels (Nds.): "Kampfhunde-Verordnung bleibt"

Andreas

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Kampfhunde-Verordnung bleibt
Warten aufs Bundesverwaltungsgericht
HANNOVER.
Die Kampfhunde-Verordnung des Landes Niedersachsen bleibt nach Aussage von Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) vorerst in Kraft. Zwei von vier Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gegen die Verordnung lägen ihm vor. Gegen beide habe er Revision eingelegt. Er wolle bis zu einer endgültigen Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht warten.
[/quote]
Neue Presse (Hannover) 30.8.01, S.4


ciao
Andreas
 
  • 5. Mai 2024
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wie ein kleiner Schuljunge, der trotzig auf den Boden stampft und plärrt "nein, das glaube ich nicht. ich habe Recht und was andere Leute sagen, das interessiert mich nicht."

Hier das legendäre Interview, das Hundetötungsminister Bartels am 30.5. einer Zeitung gab:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Über die Folgen des Urteils zur Kampfhunde-Verordnung sprach Michael B. Berger mit Landwirtschaftsminister Uwe Bartels.
"Wir werden verschärfen"
Muss Niedersachsens überaus scharfe Gefahrtier-Verordnung jetzt zurückgezogen werden?
Nein, wir werden nur an einigen Punkten nachbessern. Das Urteil ist überhaupt keine Niederlage, sondern bestätigt uns in wesentlichen Teilen. So wird der vorgeschriebene Wesenstest ausdrücklich gelobt und auch die Einteilung in bestimmte Rassen gebilligt.
Das Gericht bemängelte, dass Schutzhunde wie Rottweiler und Dobermann in der Verordnung aufgeführt werden, bissfreudige Schäferhunde, Doggen oder Boxer hingegen nicht.
Hier habe ich Entscheidungsspielraum. Es ist offen, ob wir Rottweiler und Dobermann ganz herausstreichen oder die anderen drei Rassen noch mit in die Verordnung gegen Kampfhunde nehmen. Ich neige eher dazu, die Liste um die drei Hunderassen zu erweitern.
Was wird sich noch ändern?
Den Maulkorbzwang werde ich für diejenigen Hunde aufheben, die den Wesenstest bestanden haben. Aber an anderen Stellen wird die Verordnung verschärft.
An welchen? Für Hunde der zweiten Gefährlichkeitskategorie wie etwa Bullmastiffs wird es möglicherweise die gleichen strengen Regeln geben wie für Hunde der Gefährlichkeitskategorie Eins. Diese Hunde sind Kampfmaschinen und eine Gefahr für den Menschen.
31.05.2001
[/quote]

Die Heraushebung durch Fettschrift erfolgte durch mich.
Die Zusagen, sich teilweise dem Urteilsspruch beugen zu wollen, insbesondere die tierquälerische Maulkorbpflicht für bewiesen freundliche Hunde aufzuheben, hat er damit widerrufen.

Bartels will weiterhin, trotz OVG-Urteil, die Hundehalter zur Tierquälerei zwingen.


ciao
Andreas
 
Revision?????? Jetzt entartet das ganze zur Provinzposse! Was Bartels da macht ist Zeit schinden.
Mittlerweile wollte eine andere Person für eine Klage gegen die Bartels-Verordnung Prozeßkostenhilfe haben.
Das (einfache) Verwaltungsgericht, das dies vorab zu entscheiden hatte stellte fest, daß Prozeßkostenhilfe nicht gewährt werden könne, weil die Verordnung nichtig sei. Begründung: Die hochbezahlten Ministerialfuzzis haben vergessen, in der Verordnung deren Geltungsbereich zu nennen!!! Ein Formfehler, der eigentlich nicht mal Anfängern passieren dürfte.
Und gegen eine Verordnung, die nichtig ist, kann nicht geklagt werden.
Verwunderlich übrigens, daß das nicht auch dem OVG Lüneburg aufgefallen ist.
Und da die VO wie gesagt nichtig ist, geht das Urteil des OVG Lüneburg ins leere, es richtet sich also gegen etwas, was gar nicht existiert. Somit wird sich auch das Bundesverwaltungsgericht wohl kaum mit Bartels Revision belasten.

Ihr könnt sagen, was ihr wollt, der Mann verar...t uns.
Ich bin gespannt, was der in Wirklichkeit ausbrütet!

Mit Rottigrüßen
Manfred
 
Hallo Andreas,
das Interviev, das Du da zitierst wurde auch auf N III (Hallo Niedersachsen) gesendet. Der Zeitungsfritze hat (wohl bewußt) einen Satz von Bartels nicht mitgeschrieben. Der stammelte mit leicht wirrem Blick nämlich an einer Stelle:"Dann töte ich eben alle!" Wörtlich!!! Das gibt mir im Hinblick auf seinen, sagen wir mal vorsichtig seelischen Zustand wie auch auf seine Absichten doch zu denken.
Gruß / Manfred
 
Hallo Manfred,
ja, das Urteil des VG Hannover steht seit einigen Wochen auf meiner Homepage.
Es ist nur aus rein formellen Gründen so entschieden worden.
Nachdem nun dem blödesten Praktikanten im Ministerium klar geworden sein müßte, daß in eine Verordnung der Geltungsbereich reingeschrieben gehört, wird man wohl früher oder später auf die Idee kommen, die VO mit diesem Vermerk neu zu beschließen.

Allerdings kommen wohl einige Schadenersatzansprüche für die Zeit davor auf das Ministrium zu.

Herr Bartels (der mit der roten Nase) sollte sich seinem eigentlichen Aufgabenfeld zuwenden, nämlich der Landwirtschaft. Dort sind Tiere "Wirtschaftsgüter", die z.B. aus wirtschaftlichen Gründen mal eben gekeult oder "vernichtet" werden - mit offensichtlich breiter Akzeptanz in der Bevölkerung. Er sollte endlich einsehen, daß Hundehalter ihre Hunde als Familienmitglieder betrachten und daß sie einen wesentlichen höheren Wert als den materiellen Kaufpreis eines Tieres haben.

Sein Problem manifestiert sich vor allem in der Aussage über die Kläger gegen seine teils nichtige Verordnung:
Der Minister hatte unter anderem wörtlich erklärt: "Der Schutz des Menschen hat Priorität. Die das ändern wollten, haben verloren."

Sogar die CDU hat den Minister aufgefordert, sich dafür zu entschuldigen:

(Weitere Treffer: )

ciao
Andreas
 
Hallo Andreas,
na logisch bessern die ihre Verordnung nach, das steht für mich außer Frage. Aber erklär mir doch bitte mal: Wieso lärmt jemand rum, er habe Revision beantragt, gegen ein Urteil, gegen das er frühestens Revision beantragten kann, wenn er seine Verordnung nachgebessert hat, gegen die sich das Urteil ja richtet.
Darüberhinaus halte ich es für möglich, daß gegen eine neue (weil veränderte) Verordnung ggf. überhaupt erstmal wieder geklagt werden müßte.
Das machen die doch nicht alles weil sie auf dem Baum schlafen, da steckt doch System dahinter???
Gruß / Manfred
 
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