Kampfhunde-Verordnung Rheinland-Pfalz wackelt

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
28.09.2003

Kampf gegen den Maulkorb-Zwang

Kampfhunde-Verordnung des Landes wackelt: Trierer Kläger zur Revision vor Bundesverwaltungsgericht zugelassen

Von unserem Redakteur
FRIEDHELM KNOPP

TRIER/LEIPZIG. Halter von "Kampfhunden" haben dank einer Verordnung nach wie vor mit erheblichen Auflagen und Einschränkungen zu kämpfen - auch wenn ein wegen seiner Rasse als gefährlich eingestuftes Tier noch nie unangenehm aufgefallen ist. Möglicherweise hat nun ein Trierer Hundehalter mit seiner Klage den Durchbruch gegen die Verordnung geschafft.

Als sich Ende der 90er-Jahre die Unfälle mit bissigen Hunden - insbesondere mit so genannten Kampfhunden - häuften, wurde der Ruf nach dem Staat immer lauter. Dann erschütterte das tödlichen Drama auf einem Hamburger Kinderspielplatz die Republik, und die Länder erließen im Schnelldurchgang rechtlich umstrittene Verordnungen.
Angeblich willkürliche Einstufung der Rassen

Betroffene Hundehalter liefen gegen die im Juli 2000 hereinbrechende Verordnungsflut Sturm. Insbesondere kritisierten sie die ihrer Meinung nach willkürliche Einstufung bestimmter Hunderassen in die Gruppe der gefährlichen Kampfhunde. Rechtliche Schritte führten zu Teilerfolgen. So in Niedersachsen. Dort beurteilten die Richter des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg das Kriterium der Rasse für die Einstufung der Gefährlichkeit eines Hundes als ungeeignet und erklärten die Kampfhunde-Verordnung für Schleswig-Holstein in wesentlichen Teilen für nichtig. Verwaltungsrechtliche Vorstöße gegen den Maulkorb-Erlass blieben auch in Rheinland-Pfalz nicht aus. Doch vergebens - nach wie vor gelten dort alle Spezies der so genannten Kampfhunde-Rassen als gefährliche Beißer und dürfen nur unter erheblichen Auflagen und mit hohem Kostenaufwand gehalten werden.

Bissig reagierte auf diese Beschränkungen auch der Trierer Halter eines Pitbullterriers und beschritt den Klageweg. In erster Instanz vor dem Stadtrechtsausschuss scheiterte sein Widerspruch gegen die Verordnung. Gleichermaßen erging es ihm anschließend vor dem Verwaltungsgericht Trier. Dagegen legte der von ihm beauftragte Trierer Rechtsanwalt Paul Greinert Berufung beim OVG Koblenz ein. Dessen hohes Richtergremium erklärte nach Prüfung des Sachverhalts, dass die Kampfhundeverordnung des Landes nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) nicht verworfen werden könne. Eine Revision vor dem BVG Leipzig, so die Koblenzer Richter, sei deshalb nicht zulässig.

"Die größte Hürde genommen"

Anwalt Greinert beantragte daraufhin beim BVG die Zulassung der Revisions und erhielt Recht. Am vergangenen Donnerstag teilte ihm das BVG mit, dass eine Revision in Leipzig entgegen der Koblenzer Auffassung zulässig sei.

Rechtanwalt Greinert zum TV : "Die größte Hürde im Verwaltungsrecht ist immer die Zulassung einer Revision beim BVG, wenn vorher das OVG - wie hier geschehen - dies ausgeschlossen hat. Doch diese Hürde vor dem BVG ist genommen - und das ist fast schon eine Vorentscheidung." Wann genau der BVG entscheidet, steht noch nicht fest, doch der Trierer Anwalt glaubt, dass die Kampfhundeverordnung mit ihrer Gefährlichkeitseinstufung nach Rassen nun nicht mehr lange Bestand haben wird.

Greinert, der früher selbst einen Mastino an der Leine führte und heute für die Einführung eines Hundeführerscheins plädiert: "Jeder große Hund kann zur Bestie werden, wenn der Mensch ihn dazu abrichtet." Ob ein Hund gefährlich sei oder nicht, hänge nicht von der Rasse ab, sondern von seinem Halter.

 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Wolfgang ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 33 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg das Kriterium der Rasse für die Einstufung der Gefährlichkeit eines Hundes als ungeeignet und erklärten die Kampfhunde-Verordnung für Schleswig-Holstein

richtig gewesen wäre natürlich
"die Hunderegelung in der GeftVO in Niedersachsen"

Und die Verordnung SH wurde von einem anderen Gericht gekippt - so viel Ordnung muß sein...

Aber Rheinland-Pfalz mit seiner Hauptstadt München (oder war's Leipzig?) ist ja weit weg :)
 
Ja wir haben ein durchbruch erzielt

Hallo,

ja wir haben einen Durchbruch erzielt. Bei uns in Rheinland-Pfalz sind die Gerichte leider nicht von der Politik unabhängig. Das OVG Rheinland Pfalz hatte damals am 26 Februar 2003 Revision nicht zugelassen und die Vordnung als Rechtsmäßig anerkannt. Wir sind echt froh das über unsere Nichtzulassungsbeschwerde der 6 Senat des Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. Das ist der selbe Senat der alle positive Urteile über die Kampfhunde Verordnung gefällt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem OVG ein Orfeige gegeben.

Hier der Orginal Beschluß des Bundesverwaltungsgericht als PDF Datei:



Es ist nicht nur eine Revision angenommen sonder 2.

Ich rate allen Hundenhaltern in Rheinland Pfalz die noch eine Klage oder Wiederspruch in Rheinland Pfalz habe die Beschluss zubenutzen um wenigensten die Verfahren bis zu Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung ausgesetz zubekommen.

IG Rheinland Pfalz
Bernd Schwab, Roger Boch, Michael Schäfer
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Kampfhunde-Verordnung Rheinland-Pfalz wackelt“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

C
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Einsamkeit und Langeweile im Alter. Diese Situation kennen viele Rentner. Irene W. aus Bremen hat dagegen ein Mittel gefunden, das nicht nur ihr, sondern auch anderen hilft. Die 77-Jährige kümmert sich täglich ehrenamtlich um Hunde...
Antworten
95
Aufrufe
5K
Mausili
Mausili
Lewis7
48 Einschläferungen nach Kampfhunde-Verordnung Vom 11.08.2005 MK. In Wiesbaden gibt es derzeit 191 Hunde, die unter die hessische Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde fallen. In dieser Verordnung sind insgesamt elf Hunderassen aufgelistet, deren Besitz an zahlreiche Auflagen...
Antworten
0
Aufrufe
607
Lewis7
Thai
Da bist du nicht alleine darauf reingefallen, die Presse ist gerade dabei, all die alten Kampfiartikel zu aktualisieren - so auch die Rottiangriffe, damit sie in google gleich auftauchen... :rolleyes:
Antworten
5
Aufrufe
749
K
W
Hunde-Attacke in Schruns Experten kritisieren die zu "schwammige" Kampfhunde-Verordnung. Denn die Gefährlichkeit eines Vierbeiners hänge nicht unmittelbar von der Hunderasse ab. HUNDEFÜHRERSCHEIN Soll für größere Hunde (ab 30 cm Widerrist oder 25 kg Körpergewicht) ein...
Antworten
0
Aufrufe
729
Wolfgang
W
Andreas
Hallo Andreas, na logisch bessern die ihre Verordnung nach, das steht für mich außer Frage. Aber erklär mir doch bitte mal: Wieso lärmt jemand rum, er habe Revision beantragt, gegen ein Urteil, gegen das er frühestens Revision beantragten kann, wenn er seine Verordnung nachgebessert hat, gegen...
Antworten
5
Aufrufe
554
athos.nds
A
Zurück
Oben Unten