Magdeburg/MZ. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat die Kamphunde-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt aufgehoben. Damit wurde die Einstufung der vier Rassen American Staffordshire Terrier, Americen Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier als gefährliche Hunde für nichtig erklärt.
"Aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse allein lässt sich nach dem Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht ableiten, dass von bestimmten Hunden Gefahren ausgehen", heißt es in der Urteilsbegründung, die sich auf einen gleichlautenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes bezieht. Betont werden dagegen der Stellenwert der Erziehung und Ausbildung eines Hundes sowie die Sachkunde und Eignung des Halters. Deshalb bleibt die Regelung unangetastet, die die Zuverlässigkeit eines Hundehalters fordert.
Alle anderen Vorschriften, die das Handeln mit den als gefährlich eingestuften Hunden sowie deren Zucht und Haltung verbieten, sind dagegen aufgehoben. So gilt auch der generelle Leinen- und Maulkorbzwang nicht mehr sowie das Verbot des Besuchs öffentlicher Veranstaltungen und Einrichtungen mit diesen Tieren. Die von den Kommunen erhobenen höheren Steuern auf diese Hunderassen sind von dem neuen Gerichtsurteil allerdings nicht betroffen und können weiter verlangt werden.
Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) reagierte am Dienstag mit einem sofortigen Erlass, der die Ordnungsbehörden auf ihre weiter bestehenden Handlungsmöglichkeiten hinweist. "Natürlich kann und muss weiterhin bei jeder konkreten Gefahr durch Hunde eingegriffen werden", betonte der Minister. "Wir prüfen jetzt, ob wir die Hunderassen-Regelung der Vorgängerregierung brauchen und wenn ja, wie sie auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden kann."
Ex-Innenminister Manfred Püchel (SPD) verteidigte die Verordnung als "tragbare Lösung, die moderater war als in anderen Ländern". Leider habe er vergebens für eine bundeseinheitliche Regelung gekämpft.
Quelle:
"Aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse allein lässt sich nach dem Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht ableiten, dass von bestimmten Hunden Gefahren ausgehen", heißt es in der Urteilsbegründung, die sich auf einen gleichlautenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes bezieht. Betont werden dagegen der Stellenwert der Erziehung und Ausbildung eines Hundes sowie die Sachkunde und Eignung des Halters. Deshalb bleibt die Regelung unangetastet, die die Zuverlässigkeit eines Hundehalters fordert.
Alle anderen Vorschriften, die das Handeln mit den als gefährlich eingestuften Hunden sowie deren Zucht und Haltung verbieten, sind dagegen aufgehoben. So gilt auch der generelle Leinen- und Maulkorbzwang nicht mehr sowie das Verbot des Besuchs öffentlicher Veranstaltungen und Einrichtungen mit diesen Tieren. Die von den Kommunen erhobenen höheren Steuern auf diese Hunderassen sind von dem neuen Gerichtsurteil allerdings nicht betroffen und können weiter verlangt werden.
Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) reagierte am Dienstag mit einem sofortigen Erlass, der die Ordnungsbehörden auf ihre weiter bestehenden Handlungsmöglichkeiten hinweist. "Natürlich kann und muss weiterhin bei jeder konkreten Gefahr durch Hunde eingegriffen werden", betonte der Minister. "Wir prüfen jetzt, ob wir die Hunderassen-Regelung der Vorgängerregierung brauchen und wenn ja, wie sie auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden kann."
Ex-Innenminister Manfred Püchel (SPD) verteidigte die Verordnung als "tragbare Lösung, die moderater war als in anderen Ländern". Leider habe er vergebens für eine bundeseinheitliche Regelung gekämpft.
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