sting123
15 Jahre Mitglied
Hallo liebe Kampfschmuser,
am 13.06.02 habe ich mit meinem engl. Staffordshire-Bullterrier(Kat.2)Sting, den Wesenstest bestanden und habe vor ca. 2 Wochen das Gutachten von der Tierärztlichen Hochschule aus Hannover erhalten.
Muss ich jetzt nachdem Urteil trotzdem das Gutachen einreichen um eine Maulkorb- und Leinenbefreiung zu bekommen? oder ist die GefVO in Niedersachen nur teilweise für nichtig erklärt worden und gilt für die Kat1 Hunde und den Dobermann + Rotti aus Kat2.
Vielen dank für Eure Hilfe.
Ich habe das Urteil zwar schon gelesen und die Seite von RA Hanske, aber irgendwie weis ich immer noch nicht ob nun nichtig oder nur teilweise.
Gruss
am 13.06.02 habe ich mit meinem engl. Staffordshire-Bullterrier(Kat.2)Sting, den Wesenstest bestanden und habe vor ca. 2 Wochen das Gutachten von der Tierärztlichen Hochschule aus Hannover erhalten.
Muss ich jetzt nachdem Urteil trotzdem das Gutachen einreichen um eine Maulkorb- und Leinenbefreiung zu bekommen? oder ist die GefVO in Niedersachen nur teilweise für nichtig erklärt worden und gilt für die Kat1 Hunde und den Dobermann + Rotti aus Kat2.
Vielen dank für Eure Hilfe.
Ich habe das Urteil zwar schon gelesen und die Seite von RA Hanske, aber irgendwie weis ich immer noch nicht ob nun nichtig oder nur teilweise.
Gruss