Ist diese Aussage zutreffend?
Bei einem American Staffordshire Terrier handelt es sich um einen Kampfhund der sog. Kategorie 1. Dies gilt auch für Kreuzungen mit anderen Hunden. Solche Kampfhunde dürfen in Bayern grundsätzlich nicht mehr gehalten werden.
Getätigt von einem Oa Mitarbeiter.
Bei einem American Staffordshire Terrier handelt es sich um einen Kampfhund der sog. Kategorie 1. Dies gilt auch für Kreuzungen mit anderen Hunden. Solche Kampfhunde dürfen in Bayern grundsätzlich nicht mehr gehalten werden.
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