Dann halt doch den Anwalt fragen, der weiß, ob und welche Eintragung außer einem Rassegutachten von einem zugelassenen Gutachter verbindlich sind.
Letztlich, wenn Kat.1, hilft nur, Bayern wieder zu verlassen, denn deinen Hund wirst du sicher kein Tierheimleben zumuten wollen.