Kampfhunde dürfen zwangskastriert werden
Donnerstag 18 März, 2004 12:15 CET
Karlsruhe (Reuters) - Zum Schutz der Menschen dürfen gefährliche Kampfhunde nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zwangsweise kastriert werden.
Die Zwangskastration besonders gefährlicher Hunde verletze nicht die Eigentumsrechte von Haltern, hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. Denn dies sei im Hinblick auf den hohen Rang, den Leben und Gesundheit von Menschen nach dem Grundgesetz haben, eine angemessene, den betroffenen Hundehaltern zumutbare Belastung. Eine Kammer des Ersten Senats bestätigte damit ein seit 2000 geltendes Landesgesetz von Rheinland-Pfalz, das Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als besonders gefährliche Rassen einstuft. Die Tiere dieser Rassen dürfen zwangsweise kastriert werden, wenn ihre Fortpflanzung nicht sicher verhindert werden kann. (Az.: 1 BvR 550/02)
Dies ist die erste Entscheidung des Gerichts zu einer Landesregelung über den Umgang mit gefährlichen Hunden. Am Dienstag hatte der erste Senat das im Bundesgesetz geregelte Importverbot für bestimmte Kampfhunderasen bestätigt, das Zuchtverbot aus formalen Gründen jedoch aufgehoben.
Vor dem Verfassungsgericht scheiterten jetzt die Halter eines Rüden der Rasse American Pitbull-Terrier. Die Behörden ordneten seine Zwangskastration an, weil er unangeleint auf dem Gelände der Halter herum laufen dürfe. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er in einem unbeaufsichtigten Moment flüchte und eine Hündin decke, argumentierten sie.
Es sei nicht zu beanstanden, dass bestimmte Hunderassen als besonders gefährlich eingestuft würden und ihre Kastration angeordnet werden könne, hieß es in der Entscheidung des Gerichts. Das Land habe auch davon ausgehen dürfen, dass die Hunderassen Deutscher Schäferhund und Deutsche Dogge weniger gefährlich seien. Rheinland-Pfalz müsse jedoch die weitere Entwicklung beobachten und gegebenenfalls Hunde aus der Liste streichen oder neue hinzufügen, wenn dies erforderlich sein solle.
Wie hört sich das für Euch an??
Donnerstag 18 März, 2004 12:15 CET
Karlsruhe (Reuters) - Zum Schutz der Menschen dürfen gefährliche Kampfhunde nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zwangsweise kastriert werden.
Die Zwangskastration besonders gefährlicher Hunde verletze nicht die Eigentumsrechte von Haltern, hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. Denn dies sei im Hinblick auf den hohen Rang, den Leben und Gesundheit von Menschen nach dem Grundgesetz haben, eine angemessene, den betroffenen Hundehaltern zumutbare Belastung. Eine Kammer des Ersten Senats bestätigte damit ein seit 2000 geltendes Landesgesetz von Rheinland-Pfalz, das Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als besonders gefährliche Rassen einstuft. Die Tiere dieser Rassen dürfen zwangsweise kastriert werden, wenn ihre Fortpflanzung nicht sicher verhindert werden kann. (Az.: 1 BvR 550/02)
Dies ist die erste Entscheidung des Gerichts zu einer Landesregelung über den Umgang mit gefährlichen Hunden. Am Dienstag hatte der erste Senat das im Bundesgesetz geregelte Importverbot für bestimmte Kampfhunderasen bestätigt, das Zuchtverbot aus formalen Gründen jedoch aufgehoben.
Vor dem Verfassungsgericht scheiterten jetzt die Halter eines Rüden der Rasse American Pitbull-Terrier. Die Behörden ordneten seine Zwangskastration an, weil er unangeleint auf dem Gelände der Halter herum laufen dürfe. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er in einem unbeaufsichtigten Moment flüchte und eine Hündin decke, argumentierten sie.
Es sei nicht zu beanstanden, dass bestimmte Hunderassen als besonders gefährlich eingestuft würden und ihre Kastration angeordnet werden könne, hieß es in der Entscheidung des Gerichts. Das Land habe auch davon ausgehen dürfen, dass die Hunderassen Deutscher Schäferhund und Deutsche Dogge weniger gefährlich seien. Rheinland-Pfalz müsse jedoch die weitere Entwicklung beobachten und gegebenenfalls Hunde aus der Liste streichen oder neue hinzufügen, wenn dies erforderlich sein solle.
Wie hört sich das für Euch an??