Kaja hat jetzt Leinenpflicht!*heul*

  • 27. April 2024
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Hi rimini ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,

Du gehst gegen die Ordnungsverfügung vor, also gegen das Amt. ( Verwaltungsrecht)

Unabhängig davon KÖNNTEST DU gegen die "Tussi" zivilrechtlich vorgehen.
Aber hier trägst Du das Kostenrisiko. Wird die Klage ABGEWIESEN, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Denn PKH ( Prozesskostenhilfe) entbindet nur vorläufig von den Gerichtskosten und den Kosten des geg. Anwaltes. Verlierst Du, hast Du die Gerichtskosten und die Kosten des geg. Anwalts zu tragen. Es wären dann nur die Kosten deines eigenen Anwaltes gedeckt.

Denke daran, gegen die Ordnungsverfügung kann nur binnen Frist von 1 Monat Widerspruch eingelegt werden.
1 Monat ist die Frist, NICHT 4 Wochen, dass kann zu Unterschieden führen.

Schaue einmal in die Rechtsbelehrung. Grundsätzlich hat ein Widerspruch aufschiebende
Wirkung. Es könnte aber sein, dass der sofortige Vollzug angeordnet wurde. Bevor ich das jetzt lang erörtere, frag Deinen Anwalt.

Lasse also einen RA drüberschauen.

Glückauf
Peter
 
Ich glaube ich spinne! Kann ja wohl nicht wahr sein was dir die Gemeinde da schreibt! :sauer:

Der Frau würde ich was erzählen das kannst Du mir aber glauben! Kann doch nicht 45 min weg sein und dann wieder kommen und behaupten das Ihr Hund von deinem Verletzt wurde!

Wäre ja genau so wenn Du in einem Restaurant gegessen hast, Du isst das Essen auf bezahlst gehst aus dem Lokal und kommst dann nach einer Stunde wieder und sagst:

"Ach nö das essen hat mir doch nicht geschmeckt ich möchte mein Geld wieder haben"
Wo leben wir denn hier :sauer:

Kann doch nicht sein das Du jetzt den ganzen Ärger an der Backe hast und auch noch die Rechnungen für TA und Unkosten für das läpische Schreiben das von der Gemeinde gekommen ist bezahlen sollst.

Ich würde mir auch einen Anwalt suchen, den Fall schildern und dann die Kosten für Anwalt/schreiben der Tusse in Rechnung stellen.
Der Gemeinde würde ich es so klipp und klar schildern das Du vier Zeugen hast die das Gegenteil bestätigen können!

Viel Glück!
 
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