Kaja hat jetzt Leinenpflicht!*heul*

Öhm, ihr schluckt das einfach so? :verwirrt:
Habt ihr mal einen Rechtanwalt aufgesucht? Wenn nicht, dann wäre das schon LÄNGST mein Weg gewesen.
Ich würde den hier empfehlen: Hr. Weidemann, Adresse hier:
 
  • 28. April 2024
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Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wer sagt denn dass ich das einfach so schluck? Natürlich nicht. Ich weiß nur noch nichts wegen dem finanziellen. Bin ja noch Azubi! Kann mir keinen Anwalt leisten..
 
Und wenn du erst mal den Ansprechpartner für Bayern bei Hund und Halter kontaktierst?

Die Wahr des Halsbandes würde ich mir auch nicht vorschreiben lassen und es ist eine Frechheit, dass sie deine Zeugen nicht anhören.

Kann mich ja aktuell auch mit dem KVR rumärgern, sie wissen genau, dass Rex kein Kat 1 ist, teilen das aber trotzdem der Gemeinde an meinem künftigen Wohnsitz in BaWü mit - somit werden anderslautende Rassegutachten nicht anerkannt. *kotz*
 
Wer sagt denn dass ich das einfach so schluck? Natürlich nicht. Ich weiß nur noch nichts wegen dem finanziellen. Bin ja noch Azubi! Kann mir keinen Anwalt leisten..

Dann kannst du auf dem Amt Beihilfen beantragen.
Mach dich schlau, ruf mal bei Hr. Weidemann an, er kann dir da auch weiterhelfen.....
 
Ich widerspreche ungern aber in Bayern ist es anders, siehe Post Nr.18
 
Ich widerspreche ungern aber in Bayern ist es anders, siehe Post Nr.18
nein, auch in Bayern gilt Deutsches Recht und es gibt definitiv keine gesonderte Rechtssprechung für Bayern - Freistaat hin oder her....

und auch ein in Bayern lebender( also seinen Wohnsitz fest in Deutschland habender) kann - wenn ihm selbst die finanziellen Möglichkeiten fehlen und er die sonstigen Voraussetzungen (u.a. auch Erfolgsaussichten wenn ich recht erinnere) stimmen - finanzielle Hilfe erhalten um einen Prozess zu führen
 
Sicher, wenn es dann zum Prozess kommt.
- aber zuerst geht es nur um den Widerspruch gegen einen Bescheid des Ordnungsamtes - dafür gibt es leider nur kurze Beratung bei den Rechtspflegern und keine Prozesskostenhilfe
 
...
...

Man unterscheide zwischen Prozess- und Beratungskostenhilfe. Beide Möglichkeiten (im Gesetz verankert!) gibt es auch in Bayern.
 
Nenne mir bitte nur einen einzigen Fall in Bayern, der wg. seinen Hund vor den Verwaltungsgericht dies in Anspruch nehmen konnte, ich kenne aus den Stehgreif 4 Fälle (dabei ein Hartz4, Minimalrentner und eine Schülerin) deren Anträge abgelehnt wurden weil es sich nur um "Ordnungsrecht" hielt.

...weil es da auch so schön heißt...

Das Gericht kann zur Beurteilung der Erfolgsaussichten und der Frage möglicher Mutwilligkeit Erhebungen anstellen, insbesondere die Vorlage von Urkunden anordnen, Auskünfte einholen sowie Zeugen und Sachverständige hören. Vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist dem Gegner des Antragstellers in der Regel Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Ich würde diese Möglichkeit (die übrigens bestens funktioniert vor den Familiengericht) gerne weiter empfehlen, vor den Verwaltungsgericht oder bei Problemen mit Hunden wird mit Regelmäßigkeit PKH verweigert.
 
und weil du keinen fall kennst..solls sie s halt einfach schlucken und nich mal versuchen?
 
Ich würde es versuchen, jeder macht mal einen Anfang...Ruf ihn an, schildere die Situation, sag das du Azubi bist, und dann wird er dir helfen...Meiner Meinung musst du als Azubi nichts zahlen, und kannst Beihilfe beantragen, dies Macht aber der Anwalt eigentlich auch für dich. So kenne ich das...Ich wünsche dir ganz viel Glück *festdaumendrück*.
lg
 
Ich würde das auf keinen Fall auf mir sitzen lassen. Sprich mit dem Anwalt und versuch es wenigstens.
 
Man..ich weiß jetzt gar nimmer was ich machen soll.

Ruf den Weidemann an.....wer nicht kämpft hat schon verloren....
Er kann dir helfen, mit Sicherheit auch sagen, wo du Kostenhilfe beantragen kannst.
Meld dich bei ihm, dann bist du schlauer, dann kannst du immer noch sagen: Ja, ich zieh das durch oder Nein, ich lass es...
 
Hallo,

Du kannst für das Widerspruchsverfahren Beratungshilfe beantragen.
Zwei Möglichkeiten:

1.) Der Anwalt deiner Wahl beantragt die Beratungshilfe.

Besser noch:
2.) Du gehst selbst zum Gericht ( Rechtsantragsstelle) und beantragst es selbst.
Unterlagen Einkommen ect. mitnehmen.
Erfahrung lehrt, dies ist der bessere Weg, da du dann sofort weisst, ob Du die Beratungshilfe bekommst.
Achte aber darauf, dass die Hilfe sich nicht nur auf die ERSTE Beratung beim Anwalt bezieht, sondern sage direkt, der Anwalt soll für Dich in dem Widerspruchsverfahren tätig werden.
Dies ist ein wichtiger Unterschied!!!!!
Grundsätzlich kann der Anwalt dann über Beratungshilfe abrechnen, aber von Dir eine Gebühr von 20,00 € zusätzlich verlangen.

Kommt es dann zum Prozess, wird der Anwalt für Dich Prozesskostenhilfe beantragen.
Mal zu den Kosten:
Es ist ein Verwaltungsverfahren !!!!!!, mithin findet keine Kostenerstattungspflicht statt, auch wenn Du den Prozess verlierst. Du musst auch keine Kosten verauslagen, da die hier erwähnte Vorschusspflicht sich nur auf ZIVILVERFAHREN bezieht.
Prozesskostenhilfe setzt Deine Bedürftigkeit voaraus, also geringes Einkommen und die Erfolgsaussicht.
Über die Erfolgsaussichten mache Dir mal keinen Kopp, dies kriegt Dein Anwalt hin.
Du hast Zeugen, die etwas zum Vorfall sagen können.
Dies beinhaltet schon die Erfolgsaussichten des Antrages.

Beratungshilfe uns Prozesskostenhilfe sind BUNDESgesetze, gelten also überall, auch in Bayern.

Alles klar geworden? Wenn nicht, frag nach.
Also ab sofort zum Anwalt.

Glückauf
Peter


Glückauf
Peter
 
Danke Peter, klasse erklärt - genauso kenne ich das auch:D

Ich habe vor einigen Jahren mit Anwalt und Beratungshilfe ein Pferd zurückgeholt welches per Schutzvertrag vermittelt war und dieser wurde nicht eingehalten.

Also bitte geh zum Anwalt ! Ist wichtig für Dich und Deinen Hund das dies so nicht stehen bleibt !

Viel Glück, aber die Sache ist ja recht eindeutig und ein Anwalt schafft das auch.
 
Danke für die super Erklärung. Ja ich geh diese Woche noch aufs Amtsgericht. Aber wen verklag ich denn jetzt? Das Ordnungsamt wegen dem Bescheid oder die tussi, die mich angezeigt hat, wegen der ich jetzt überhaupt die ganze ******** am Hals hab??
 
Danke für die super Erklärung. Ja ich geh diese Woche noch aufs Amtsgericht. Aber wen verklag ich denn jetzt? Das Ordnungsamt wegen dem Bescheid oder die tussi, die mich angezeigt hat, wegen der ich jetzt überhaupt die ganze ******** am Hals hab??

*seufz*
Mach am besten nix selbst, das bringt nix, laß das einen Fachmann regeln.
Ich hab dir nen Link zu Hr. Weidemann geschickt, wo ist das Problem da einfach mal anzurufen..... :rolleyes:
 
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