Hallo,
Du gehst gegen die Ordnungsverfügung vor, also gegen das Amt. ( Verwaltungsrecht)
Unabhängig davon KÖNNTEST DU gegen die "Tussi" zivilrechtlich vorgehen.
Aber hier trägst Du das Kostenrisiko. Wird die Klage ABGEWIESEN, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Denn PKH ( Prozesskostenhilfe) entbindet nur vorläufig von den Gerichtskosten und den Kosten des geg. Anwaltes. Verlierst Du, hast Du die Gerichtskosten und die Kosten des geg. Anwalts zu tragen. Es wären dann nur die Kosten deines eigenen Anwaltes gedeckt.
Denke daran, gegen die Ordnungsverfügung kann nur binnen Frist von 1 Monat Widerspruch eingelegt werden.
1 Monat ist die Frist, NICHT 4 Wochen, dass kann zu Unterschieden führen.
Schaue einmal in die Rechtsbelehrung. Grundsätzlich hat ein Widerspruch aufschiebende
Wirkung. Es könnte aber sein, dass der sofortige Vollzug angeordnet wurde. Bevor ich das jetzt lang erörtere, frag Deinen Anwalt.
Lasse also einen RA drüberschauen.
Glückauf
Peter