Job - Betreuung Tierbestand

Hallo Matti,

ich gebe die Idee gerne weiter.

Die Versorgung der Tiere und das Saubermachen ist allerdings eine tägliche Sache.

Für eine einmalige Aktion könnte z.B. auch ein Hausmeisterservice oder so etwas beauftragt werden.

Aber es ist auf so einem großen Gelände halt immer was: die Gebäude müssen instand gehalten werden, ebenso die Ausläufe und Koppeln, es muss gemäht und Hecken geschnitten werden etc. pp.

Ihr werdet es nicht glauben, aber da wird nicht mal der Müll abgeholt! Der muss in Eigenregie auf die Deponie gefahren werden. Ich muss Euch nicht sagen, wie viel Verpackungsmüll bei Futter für so viele Tiere anfällt.
Auch die Post kommt nicht da hin. Pakete müssen in einer Poststation abgeholt werden, die Briefe werden in einen Kasten ca. 2 km entfernt an der nächsten größeren Straße eingeworfen. Es erfolgt auch keine Räumung im Winter, das muss selbst geregelt werden.
Wenn Tierfutter für 2 Monate eingekauft wird, muss man mit dem Hänger fahren. Das sind dann locker 600 kg Hunde- und Katzenfutter. Das muss alles getragen und verladen werden.
Neulich war ich dort und es kracht tierisch. Da waren Bäume von einem Hang auf die Straße gefallen. Es dauerte Wochen, bis diese geräumt waren. Am besten, man kümmert sich selbst drum.
Das ist alles Arbeit.

Es ist so menschenleer in der Gegend, dass man zig Stunden mit Hunden laufen kann und sieht keinen einzigen Menschen. Die Rehe stehen am hellichten Tag auf den Waldwegen rum und wundern sich, dass da einer kommt.

Ich habe mir nun extra eine Outdoor-Jacke in Signalfarbe gekauft, damit es eine Chance gibt Mensch und Hund überhaupt zu finden, wenn wir mal allein unterwegs sind und irgendwo in der Pampa wo runterfallen, umknicken oder so was.
 
  • 28. April 2024
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Hi Sheila2006 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Vielleicht könnt ihr euch mal an das nächste Jugendamt wenden, evtl. gäbe es ja eine Möglichkeit über Jugendarbeit (soweit ich weiß gibt es ja einige Therapieansätze in diese Richtung) ein bisschen Hilfe zu bekommen...

Die Entlohnung ist halt der Knackpunkt, die KK müsste doch so oder so vom AG getragen werden oder irre ich mich? Zum "ein bisschen was dazuverdienen" ist es eben zu viel (norm sind ja 400€ als Geringverdiener) und zum "leben" zu wenig...
 
@ Noena

Jugendliche sind leider oft (noch) nicht mobil. Man braucht zwingend ein Auto, um dort hin zu kommen. Es sei denn, man kommt aus den direkt umliegenden Ortschaften und ist bereit, den Weg von ca. 5 km (einfach) mit dem Rad oder einem Mofa zu fahren. Da der Hof im Tal liegt, besteht der Rückweg dann aus mehreren Kilometern Steigung...

Ist auch die Frage, ob Jugendliche die nötige handwerkliche Erfahrung und Kraft mitbringen. So müssen z.B. auch Hänger von Heuballen entladen werden und solche Sachen.

Ich werde aber auch die Idee weitergeben, danke.
 
Am Freitag stellt sich jemand vor.

Drückt bitte mit die Daumen!

Viele Grüße

Nicole
 
Ich drücke die Daumen :)

Falls das nicht klappt, würde ich mir überlegen, wie man Rentner am Besten erreichen kann (wobei da Anzeigen in lokalen Blättern sicher passend sind).

Ein rüstiger Rentner könnte damit sicher ganz gut leben :hallo:
 
Es wurde schon so oft inseriert und es fanden sich leider überhaupt keine Rentner. Ich habe den Eindruck, dass in der Stadt sehr viel mehr Senioren nebenbei noch was machen. Auf dem Land scheint kaum jemand Interesse zu haben.

Vor zwei Wochen hatte ein Mann so um die 40 begonnen, der seine Arbeit in einem Baustoffhandel verloren hatte. Schon am zweiten oder dritten Tag erschien er volltrunken, mal ging er nach 2 Stunden, dann erschien er überhaupt nicht....Es ging nicht und deshalb wird weiter gesucht.

Es wird auch jemand zur Unterstützung im Haushalt gesucht, sprich eine Haushaltshilfe/Reinigungskraft. Ebenso aussichtslos. Sobald gesehen wird, dass dort Tiere leben, wird die Flucht ergriffen.
 
Also nächste Woche fängt der Herr an, der sich gestern vorgestellt hat :).

Danke an alle, die sich hier einbrachten und sich privat umhörten!
Der Kontakt entstand hier über das Forum!

Da inseriert man, wendet sich an die ARGE etc. und die ksg regelt es letztlich innerhalb weniger Tage :D. Ihr seid einfach die Besten :love:.
 
das ist echt schön und es lohnt sich immer hier nachzufragen, auch in anderen Dingen...
 
Dann hoffen wir doch einfach, dass er auch wirklich kommt, und auch bei der Stange bleibt. Wenn ja, stimme ich gern in das Lob der ksg ein. ;)
 
Leider gibt es wohl schon Schwierigkeiten :(.


-----------------------------------------------------------------------------


Ich habe mich zwischenzeitlich mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) etwas näher befasst.

Freiwillige iSd Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind Personen, die

(…)

2.
einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht (…..) leisten,
4.
für den Dienst nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld oder anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung entsprechende Geldersatzleistungen erhalten dürfen.

Die Tätigkeit ist grds. Vollzeit auszuüben. Bei Leuten über 27 geht auch Teilzeit. Das Taschengeld darf höchstens 336 Euro betragen.
Werden keine Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung gestellt, wird eine Geldersatzleistung gezahlt, die dann eben der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung entspricht. Bei den Lebenshaltungskosten auf dem Hunsrück kommen da 600 Euro gut hin.

Wichtig ist, dass es sich um ein soziales Engagement handelt und nicht um eine Erwerbstätigkeit. Die Tätigkeit muss auch arbeitsmarktneutral sein, d.h., es darf mit dem Freiwilligen keine hauptamtlichen Kräfte ersetzt werden.


In der Vereinbarung zwischen dem zuständigen Bundesamt und dem Freiwilligen steht auch ausdrücklich drin, dass kein Arbeitsverhältnis begründet wird.


Ich vermute, dass es Interessenten gibt, die mit dem Hinweis in einer Anzeige, dass es sich um eine BFD-Stelle handelt, nichts anfangen können und sich auch nicht informieren. Womöglich gehen sie dann irrtümlich davon aus, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis und das zu den üblichen Konditionen handelt.

Vielleicht könnte es sich für Tierheime, die engagierte ehrenamtliche Helfer haben, lohnen, sich zu bewerben. Womöglich gibt es Gassigeher, die sehr viel laufen und vielleicht auf die nötige Mindestwochenstundenzahl kommen? Oder Leute, die andere Dinge tun, die keinem "normalen" Arbeitsplatz zuzuordnen sind.
 
Sheila,

bitte auch daran denken:

Eine "Arbeitszeit" bis 14,9 Stunden pro Woche ist o.k. für das Arbeitsamt. Alles, was darüber liegt, also ab 15h/Woche gilt dann als hauptberuflich selbständig tätig und hebt den Anspruch auf ALG I oder ALG II auf.

watson
 
Hallo Watson,

welches formal zu regelnde Problem nun genau aufgetreten ist, weiß ich gar nicht. Wird sich aber sicher regeln. Ist für alle Beteiligte halt neu das Thema BFD. Wenn es dann aber mal richtig läuft, wird sich das einspielen.

"Hauptberuflich selbständig tätig"? Wie meinst Du das bitte?

Ob der Freiwillige Leistungen erhält (ALG I oder Hartz IV), ist mir nicht bekannt.
Mit der Beschäftigung an sich habe ich gar nichts zu tun, bin selbst dort ja nur Ausführerin.
 
Sheila,

bitte auch daran denken:

Eine "Arbeitszeit" bis 14,9 Stunden pro Woche ist o.k. für das Arbeitsamt. Alles, was darüber liegt, also ab 15h/Woche gilt dann als hauptberuflich selbständig tätig und hebt den Anspruch auf ALG I oder ALG II auf.

watson


:verwirrt: ALG2 bekommt man auch, wenn man VZ Arbeitet oder selbstständig ist.
 
Bei den Lebenshaltungskosten auf dem Hunsrück kommen da 600 Euro gut hin.

Ich muss mich da selbst zitieren, um es richtig zu stellen. Es geht gar nicht darum, wie hoch am Ort des Einsatzes hypothetisch Unterbringungs- und Verpflegungskosten wären, sondern es wird ein bestimter Höchstsatz gezahlt und der ist deutlich geringer als 600 Euro (ca. 350 Euro?). Hinzu kommt ein Taschengeld. Die Einsatzstelle muss insgesamt für alle Kosten in Vorleistung gehen und bekommt auch nur einen Teil des Geldes zurück. Wenn ich das richtig verstanden habe, müssen ca. 250 Euro/Monat selbst gezahlt werden.

Immer noch nicht verstanden habe ich, wie sich der Gesetzgeber das in der Praxis vorgestellt. Okay, wenn jemand Unterkunft und Verpflegung vor Ort hat, mag das hinhauen. Dann kann man mit einem geringen Taschengeld klar kommen. Aber wie eigene Wohnung, Ernährung, Auto und alles andere zahlen? Soll nur derjenige dieses "soziale" Jahr machen können, der Rücklagen für diese Zeit gebildet hat?

Wer unter 27 Jahren ist, muss innerhalb eines Jahres zusätzlich an 25 (!) Seminartagen teilnehmen. Nach Vollendung des 27. LJ "in angemessenem Umfang". Dann wird das Ganze noch "pädagogisch" begleitet.
Na ja, da verdienen dann wenigstens Pädagogen und Seminarleiter an der Sache.
 
Sheila,

bitte auch daran denken:

Eine "Arbeitszeit" bis 14,9 Stunden pro Woche ist o.k. für das Arbeitsamt. Alles, was darüber liegt, also ab 15h/Woche gilt dann als hauptberuflich selbständig tätig und hebt den Anspruch auf ALG I oder ALG II auf.

watson


ne beim bdf is das ohnehin etwas anders, da darf man z.b. auch mehr behalten als bei anderen nebentätigkeiten.
 
Bei den Lebenshaltungskosten auf dem Hunsrück kommen da 600 Euro gut hin.

Ich muss mich da selbst zitieren, um es richtig zu stellen. Es geht gar nicht darum, wie hoch am Ort des Einsatzes hypothetisch Unterbringungs- und Verpflegungskosten wären, sondern es wird ein bestimter Höchstsatz gezahlt und der ist deutlich geringer als 600 Euro (ca. 350 Euro?). Hinzu kommt ein Taschengeld. Die Einsatzstelle muss insgesamt für alle Kosten in Vorleistung gehen und bekommt auch nur einen Teil des Geldes zurück. Wenn ich das richtig verstanden habe, müssen ca. 250 Euro/Monat selbst gezahlt werden.

Immer noch nicht verstanden habe ich, wie sich der Gesetzgeber das in der Praxis vorgestellt. Okay, wenn jemand Unterkunft und Verpflegung vor Ort hat, mag das hinhauen. Dann kann man mit einem geringen Taschengeld klar kommen. Aber wie eigene Wohnung, Ernährung, Auto und alles andere zahlen? Soll nur derjenige dieses "soziale" Jahr machen können, der Rücklagen für diese Zeit gebildet hat?

Wer unter 27 Jahren ist, muss innerhalb eines Jahres zusätzlich an 25 (!) Seminartagen teilnehmen. Nach Vollendung des 27. LJ "in angemessenem Umfang". Dann wird das Ganze noch "pädagogisch" begleitet.
Na ja, da verdienen dann wenigstens Pädagogen und Seminarleiter an der Sache.

also zunächst gibts da regionalbetreuer die gefragt werden können.
arbeitet man vollzeit und kann nicht vom leben stockt man auf mit alg II.
ebenso das ganze bei teilzeit. der vorteil gegenüber algII ist, dass du die sozialversicherungen hast, die du bei nur algII nicht mehr hast. abgesehen davon, dass ein bdf auch orientierend sein soll.
es muss gar nichts gezahlt werden. das taschengeld ist eine kann-option. es ist allerdings ein höherer anreiz und die 350 bekommt man doch nur bei vollzeit. die bildungstage orientieren sich an der länge des bdf..bei anderthalb jahren gibt es entsprechend mehr.
das bdf ist auch nicht dazu da um zu verdienen...war das fsj usw. auch nicht.
ein weiterer vorteil ist. ab einem jahr hat man algI anspruch.
 
Danke, das hat mir nun wirklich weitergeholfen.

Nach allem, was ich nun über den BFD gelernt habe, denke ich, dass man eine solche Stelle nicht wie eine "normale" Arbeitsstelle inserieren sollte. Auch wenn man drunter schreibt: "BFD-gefördert", werden viele nicht nachlesen, was das heißt, sondern erst einmal von einer Vollerwerbsstelle ausgehen.

Der springende Punkt ist, dass die Stellen nicht dazu gedacht sind, Geld zu verdienen, die meisten Menschen aber durch Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten wollen oder müssen. Der Wunsch unentgeltlich zu arbeiten, ist wohl nicht so weit verbreitet.
 
Braunweißnix,

ne beim bdf is das ohnehin etwas anders, da darf man z.b. auch mehr behalten als bei anderen nebentätigkeiten.

Das kann ich so nicht bestätigen.
Ich habe eine Stelle über die Bundesfreiwilligenagentur angeboten bekommen. Die Arbeitszeit beläuft sich auf 21 Stunden/Woche, das "Entgelt" leigt bei 170 Euro.

Lt. Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit ist es so, daß beim Bezug vom ALG I nicht mehr als 14,9 Stunden/Woche gearbeitet werden darf, da es sonst als hauptberuflich selbständige Tätigkeit gilt und man den Bezug von ALG I verliert.

Ein Hinzuverdienst von 165 Euro/Woche in einem Minijob ist möglich. Dieses Geld wird nicht angerechnet.

Übt man eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, was bei der Bundesfreiwilligenagentur auch der Fall sein kann, darf die Arbeitzeit über 14,9 Stunden/Woche liegen. Das gilt aber nur bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit, nicht bei einer Zusatzleistung.
Beim Ehrenamt darf man 2100 Euro/Jahr als Aufwandsentschädigung abrechnen (nach Abzug der Nebenkosten).

Klingt kompliziert, ist es auch :sauer:

watson
 
ein bdf hat einen höheren freibetrag - is so - abgesehen davon dreht es sich hier um algII-empfänger und das bekommt man weiterhin, auch bei einer vollzeitstelle.
 
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