Wie im ersten Post von mir geschrieben, ist die Angabe des Vaters ein Problem, sofern der auch in BY lebt. Denn der wäre ja ein F1- Mix und höchstwahrscheinlich ist der Halter dieses Hundes nicht grade scharf auf Behördenverwicklungen. Selbst WENN dieser Hund genehmigt WÄRE (was sein könnte), wäre die Zucht mit ihm in BY nach Art 37 a LStVG nicht erlaubt.