Jäger töten 11 835 Katzen in NRW

Weiter Beiträge, die (mal wieder) sehr weit am eigentlichen Thema vorbeigehen, werden gelöscht.

watson
 
  • 26. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi watson ... hast du hier schon mal geguckt?
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Auch wenn es hier in meiner Frage um Hunde und nicht um Katzen geht, hoffe ich doch, dass der Zusammenhang nah genug ist

daya ... wie ist denn Deine Ansicht zu meiner Betrachtung
Ich zielte ab auf die Unterscheidung:
Behandlung des potentiell wildernden Hundes
- eines ordinären HH (Mass 1, Hund darf abgeschossen werden)
- eines Jägers, der sich nicht jagdberechtigt in einem Revier befindet (Mass 2, Hund ..??)
- eines Jägers, der sich jagdberechtigt in einem Revier befindet (Mass 3, da er selbst Richter über seinen eigenen Hund ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dem Hund nichts passiert, entspräche zumindest meinen Erfahrungen mit des Jägers Hund)

Wenn also darauf abgezielt wird, dass das Wild leidet, wenn es gehetzt wird (was ja unbestritten ist) und deswegen wildernde Hunde abgeschossen werden müssen, so ist das nur wahr, wenn mit Mass 1 bemessen wird?
Welche Priorität hat das leidende Wild bei der Bemessung mit Mass 2 bzw. 3?
 
Siehe meiner Dreier-Unterteilung im Mass der Beurteilung, ob ein Hund wildert oder nicht und welche Konsequenzen das für sein weiteres Leben hat (oder nicht).
 
Hab ich gesehen, aber Daya hat geschrieben, er hat es nicht verstanden, da wollte ich mal vereinfachen.
 
mal angenommen, es würde mir jemand ans leder wollen:)lol:) , dann greift der notwehrparagraph...ein angriff auf leib und leben, darf mit jedem zur verfügung stehenden mittel abgewehrt werden, das diesen angriff sofort und zuverlässig bendet...so heisst es da grob ....da geht es dann auch nicht darum, wer schneller zieht, sondern darum, wer die besseren nerven hat..


Und wieder vergißt daya das, was er anscheinend immer vergißt:

Die ERFORDERLICHKEIT.

"Notwehr ist diejenige Verteidigung, die ERFORDERLICH ist, um einen gegenwärtigen, RECHTSWIDRIGEN Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren".

So lautet der Paragraph.

Eine scharfe Schußwaffe erfüllt kaum die Voraussetzungen der Erforderlichkeit gegenüber einem Unbewaffneten.

Der Notwehrparagraph fordert übrigens auch, dass der Angriff rechtswidrig sein muß. Richtet ein Jäger z. B. seine Knarre unberechtigterweise auf meinen Hund oder gar auf mich, so darf ich ihm sehr wohl unmißverständlich klarmachen (auch mit körperlicher Gewalt), dass er das zu unterlassen hat, und just in diesem Moment ist der Angriff des betroffenen Hundebesitzers nicht mehr rechtswidrig - und schon ist der Notwehrparagraph fürn Allerwertesten. :) . Wenn der Jäger dann schießt, begeht er ein Tötungsdelikt. Benutzt er die Waffe "nur" zum Bedrohen des Menschen, erfüllt er den Straftatbestand der Bedrohung (was i. d. R. zum Verlust des Waffenscheins führt - mangels charakterlicher Eignung).

Das nur mal so am Rande, von wegen "was kann ein Unbewaffneter schon gegen einen Jäger ausrichten".

Traurig, dass darüber (und über den Schußwaffengebrauch gegen Menschen durch Jäger) in diesem Forum immer wieder diskutiert werden muß, weil´s anscheinend zu schwer zu kapieren ist, dass ein Jäger KEINE Menschen erschießen darf. :rolleyes:


was habe ich denn da gerade in unseren gesetzen gefunden?
zum thema notwehr heisst es da, aufpassen!:

"Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet - anders als bei § 34 StGB - nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss. So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist."

:unsicher:
 
Da wird aber nicht auf eine Bewaffnung eingegangen. ;)

Notwehr nimmt Dir niemand ab wenn Du bewaffnet bist und der andere nicht.
 
...du hast es erfasst! da steht nichts von schusswaffen, oder: wer bewaffnet ist, darf sich nicht wehren.....
langt mir jemand an den hals, oder ich fühle mein leben anderweitig bedroht...nun ja, wir hatten das thema...
 
Daya, Du kannst es glauben oder lassen, wenn Du bewaffnet bist, bist Du verpflichtet die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Beispiel : Soldaten/Polizisten bewachen Objekt X vor dem sich eine Menschenmenge gebildet hat. Soldaten/Polizisten werden aus der Menge beschossen. Dem Soldat/Polizist ist es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht gestattet in die Menge zu schießen.

Selbst wenn einer erschossen würde, dürften die anderen nicht zurückschießen.
 
durch wahl und zielloses schiessen wäre DIESER angriff ja auch nicht zu beenden...soll aber nicht unser thema sein, sorry fürs OT.
 
Auch wenn es hier in meiner Frage um Hunde und nicht um Katzen geht, hoffe ich doch, dass der Zusammenhang nah genug ist

daya ... wie ist denn Deine Ansicht zu meiner Betrachtung
Ich zielte ab auf die Unterscheidung:
Behandlung des potentiell wildernden Hundes
- eines ordinären HH (Mass 1, Hund darf abgeschossen werden)
- eines Jägers, der sich nicht jagdberechtigt in einem Revier befindet (Mass 2, Hund ..??)
- eines Jägers, der sich jagdberechtigt in einem Revier befindet (Mass 3, da er selbst Richter über seinen eigenen Hund ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dem Hund nichts passiert, entspräche zumindest meinen Erfahrungen mit des Jägers Hund)

Wenn also darauf abgezielt wird, dass das Wild leidet, wenn es gehetzt wird (was ja unbestritten ist) und deswegen wildernde Hunde abgeschossen werden müssen, so ist das nur wahr, wenn mit Mass 1 bemessen wird?
Welche Priorität hat das leidende Wild bei der Bemessung mit Mass 2 bzw. 3?

daya, die Frage hast Du sicherlich übersehen !
 
Auch wenn es hier in meiner Frage um Hunde und nicht um Katzen geht, hoffe ich doch, dass der Zusammenhang nah genug ist

daya ... wie ist denn Deine Ansicht zu meiner Betrachtung
Ich zielte ab auf die Unterscheidung:
Behandlung des potentiell wildernden Hundes
- eines ordinären HH (Mass 1, Hund darf abgeschossen werden)
- eines Jägers, der sich nicht jagdberechtigt in einem Revier befindet (Mass 2, Hund ..??)
- eines Jägers, der sich jagdberechtigt in einem Revier befindet (Mass 3, da er selbst Richter über seinen eigenen Hund ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dem Hund nichts passiert, entspräche zumindest meinen Erfahrungen mit des Jägers Hund)

Wenn also darauf abgezielt wird, dass das Wild leidet, wenn es gehetzt wird (was ja unbestritten ist) und deswegen wildernde Hunde abgeschossen werden müssen, so ist das nur wahr, wenn mit Mass 1 bemessen wird?
Welche Priorität hat das leidende Wild bei der Bemessung mit Mass 2 bzw. 3?

daya, die Frage hast Du sicherlich übersehen !

hast recht, die hab ich verträumt..:hallo:
für das aufgescheuchte tier macht es keinen unterschied, das sehe ich so wie du...ich gehe zumindest bei jagdhunden davon aus, das dieser passus drinsteht, weil auch in der brut und setzzeit gejagt wird,was unproblematisch ist da die schonzeiten explizit führende muttertiere schonen, und man für evtl nachsuchen eben auch mal einen hund schnallen muss...zudem kämen die opfer von wildunfällen nicht mehr zur strecke, und das wäre eine elendige quälerei...
ich habe mir übrigens mal den film zum thema dackel und fuchs in der röhre angetan...ein fuchs war da nicht zu sehen...der hundeführer konnte wohl riechen, das da ein fuchs gewesen sein muss, das heisst aber NICHT, das in dem moment einer in der röhre steckte...
da ich bei uns keine baujagd betreibe, kann ich dir das leider nicht live vorführen, wie "interessant" das riechen kann....:lol:

ach podi...:unsicher::unsicher:
 
Wenn Jagdhunde/Schweisshunde während der Brut- und Setzzeit eingesetzt werden, dann müssten es aber besonders jagdresistente bzw. super-duper ausgebildete Hunde sein, weil ja ansonsten genau das passiert, was die Gemüter beschäftigt ... aufgerissene Bauchdecke, ungeborene Kitze etc.

Und natürlich müssten die jagdlich geführten Hunde auch ausserhalb der Brut- und Setzzeit einwandfrei gehorchen (soweit ein hund einwandfrei gehorcht), denn wenn er nicht gehorcht und Spur aufnimmt und und und, dann wildert er und müsste nach herrschender Logik ja erschossen werden, ein Gespräch mit dem HH erübrigt sich dann ja, da sich der HH als Jäger ja auskennt.

Ehrlich gesagt kenne ich vorwiegend jagdlich geführte Hunde, die sich Null um ihren HH kümmern, wenn sie unterwegs sind, dann sind sie weg (und das kann dann auch durchaus Tage sein).
Was ich jedoch nie erlebt habe ist, dass solch ein Hund erschossen oder zumindest besonders gesichert wurde ... es kam nur ein Schulterzucken und "es sind halt Jagdhunde" :(.
 
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