mal angenommen, es würde mir jemand ans leder wollenlol , dann greift der notwehrparagraph...ein angriff auf leib und leben, darf mit jedem zur verfügung stehenden mittel abgewehrt werden, das diesen angriff sofort und zuverlässig bendet...so heisst es da grob ....da geht es dann auch nicht darum, wer schneller zieht, sondern darum, wer die besseren nerven hat..
Daya und ich sind bekanntermaßen wahrlich nicht immer einer Meinung. Dennoch möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass die Vorschläge gar nicht so übel waren - bis auf die absolut unschöne Idee mit der Einschläferung nicht gechipter Tiere natürlich.Um Dich grob upzudaten, daya hatte Vorschläge gemacht, unter welchen Vorraussetzung er mit dem Abschießen von Haustieren aufhören würde. Um die gings.
Mich würde schon interessieren, ob daya sich da auf ein "okay, ins TH geben, dort chippen und weitervermitteln" (o.Ä.) mit unsereinem einigen könnte. Letztendlich würde ja eine Lösung, mit der beide Seiten leben könne, ja vielleicht irgendwie weiterhelfen können.
dazu ein klares nein, ich sage dir auch, warum...
das würde nur dazu führen, das ich als "mir-doch-egal" hundehalter meinen hund gechipt aus dem tierheim abholen kann, sobald er mal nicht nach hause kommt, bis dahin war der hund nicht gekennzeichnet, und ich habe keine strafe zu erwarten...
was ist die konsequenz daraus? richtig, es interessiert NIEMANDEN, ob chippflicht besteht, oder nicht, und wir sind wieder da, wo wir angefangen haben...
aber ich finds gut, das du dir gedanken zu dem thema machst, das ist scheinbar nicht jedem gegeben.
Pommel schrieb:Nur ob daya für solche landesweiten Lösungen der rechte Ansprechpartner ist? (ist jetzt nicht persönlich gemeint)
dazu ein klares nein, ich sage dir auch, warum...
das würde nur dazu führen, das ich als "mir-doch-egal" hundehalter meinen hund gechipt aus dem tierheim abholen kann, sobald er mal nicht nach hause kommt, bis dahin war der hund nicht gekennzeichnet, und ich habe keine strafe zu erwarten...
was ist die konsequenz daraus? richtig, es interessiert NIEMANDEN, ob chippflicht besteht, oder nicht, und wir sind wieder da, wo wir angefangen haben...
aber ich finds gut, das du dir gedanken zu dem thema machst, das ist scheinbar nicht jedem gegeben.
Na ja, da ließe sich ja bestimmt was machen. Bei ungechippten Hunden wird eine Geldstrafe (eine, die man ob ihrer Höhe schon ernst nimmt) fällig und der Halter beim OA gemeldet zwecks potenziellem Hundehaltungsverbot o.Ä.
mal angenommen, es würde mir jemand ans leder wollenlol , dann greift der notwehrparagraph...ein angriff auf leib und leben, darf mit jedem zur verfügung stehenden mittel abgewehrt werden, das diesen angriff sofort und zuverlässig bendet...so heisst es da grob ....da geht es dann auch nicht darum, wer schneller zieht, sondern darum, wer die besseren nerven hat..
Und wieder vergißt daya das, was er anscheinend immer vergißt:
Die ERFORDERLICHKEIT.
"Notwehr ist diejenige Verteidigung, die ERFORDERLICH ist, um einen gegenwärtigen, RECHTSWIDRIGEN Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren".
So lautet der Paragraph.
Eine scharfe Schußwaffe erfüllt kaum die Voraussetzungen der Erforderlichkeit gegenüber einem Unbewaffneten.
Der Notwehrparagraph fordert übrigens auch, dass der Angriff rechtswidrig sein muß. Richtet ein Jäger z. B. seine Knarre unberechtigterweise auf meinen Hund oder gar auf mich, so darf ich ihm sehr wohl unmißverständlich klarmachen (auch mit körperlicher Gewalt), dass er das zu unterlassen hat, und just in diesem Moment ist der Angriff des betroffenen Hundebesitzers nicht mehr rechtswidrig - und schon ist der Notwehrparagraph fürn Allerwertesten.. Wenn der Jäger dann schießt, begeht er ein Tötungsdelikt. Benutzt er die Waffe "nur" zum Bedrohen des Menschen, erfüllt er den Straftatbestand der Bedrohung (was i. d. R. zum Verlust des Waffenscheins führt - mangels charakterlicher Eignung).
Das nur mal so am Rande, von wegen "was kann ein Unbewaffneter schon gegen einen Jäger ausrichten".
Traurig, dass darüber (und über den Schußwaffengebrauch gegen Menschen durch Jäger) in diesem Forum immer wieder diskutiert werden muß, weil´s anscheinend zu schwer zu kapieren ist, dass ein Jäger KEINE Menschen erschießen darf.
helki, die idee mit dem anderen landkreis hatte ich auch schon....wäre vielleicht die bessere alternative...und lyn, die vermittlungsgebühr wird nie so hoch sein, wie die von mir geforderte" saftige strafe" für den ermittelten halter eines wildernden hundes, da gilt dann wieder der fall, das man einfach das kleinere übel wählt....
helki, die idee mit dem anderen landkreis hatte ich auch schon....wäre vielleicht die bessere alternative..
PerlRonin hat es mal treffend zusammengefasst
http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull...tierrechtler-forum-post780043.html#post780043
Traurig, dass darüber (und über den Schußwaffengebrauch gegen Menschen durch Jäger) in diesem Forum immer wieder diskutiert werden muß, weil´s anscheinend zu schwer zu kapieren ist, dass ein Jäger KEINE Menschen erschießen darf.
denn dann steht letztendlich wieder aussage gegen aussage....
genau, denn du bist in diesem moment die judikative, und kannst selbstständig entscheiden, das das "bedrohen" deines hundes unrechtmässig IST...und nicht nur von dir dafür gehalten wird....
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und ein angriff auf leib und lebem, ist IMMER rechtswidrig...
wieso überlegenheit?
genau, denn du bist in diesem moment die judikative, und kannst selbstständig entscheiden, das das "bedrohen" deines hundes unrechtmässig IST...und nicht nur von dir dafür gehalten wird....
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und ein angriff auf leib und lebem, ist IMMER rechtswidrig...
Genau wie Du einschätzen kannst ob ein Angriff auf Leib und Leben vorliegt und nicht nur von Dir dafür gehalten wird, kann ich einschätzen ob das bedrohen meines Hundes rechtmässig ist. Dafür reicht der gesunde Menschenverstand.