mal angenommen, es würde mir jemand ans leder wollenlol , dann greift der notwehrparagraph...ein angriff auf leib und leben, darf mit jedem zur verfügung stehenden mittel abgewehrt werden, das diesen angriff sofort und zuverlässig bendet...so heisst es da grob ....da geht es dann auch nicht darum, wer schneller zieht, sondern darum, wer die besseren nerven hat..
Und wieder vergißt daya das, was er anscheinend immer vergißt:
Die ERFORDERLICHKEIT.
"Notwehr ist diejenige Verteidigung, die ERFORDERLICH ist, um einen gegenwärtigen, RECHTSWIDRIGEN Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren".
So lautet der Paragraph.
Eine scharfe Schußwaffe erfüllt kaum die Voraussetzungen der Erforderlichkeit gegenüber einem Unbewaffneten.
Der Notwehrparagraph fordert übrigens auch, dass der Angriff rechtswidrig sein muß. Richtet ein Jäger z. B. seine Knarre unberechtigterweise auf meinen Hund oder gar auf mich, so darf ich ihm sehr wohl unmißverständlich klarmachen (auch mit körperlicher Gewalt), dass er das zu unterlassen hat, und just in diesem Moment ist der Angriff des betroffenen Hundebesitzers nicht mehr rechtswidrig - und schon ist der Notwehrparagraph fürn Allerwertesten. . Wenn der Jäger dann schießt, begeht er ein Tötungsdelikt. Benutzt er die Waffe "nur" zum Bedrohen des Menschen, erfüllt er den Straftatbestand der Bedrohung (was i. d. R. zum Verlust des Waffenscheins führt - mangels charakterlicher Eignung).
Das nur mal so am Rande, von wegen "was kann ein Unbewaffneter schon gegen einen Jäger ausrichten".
Traurig, dass darüber (und über den Schußwaffengebrauch gegen Menschen durch Jäger) in diesem Forum immer wieder diskutiert werden muß, weil´s anscheinend zu schwer zu kapieren ist, dass ein Jäger KEINE Menschen erschießen darf.