Aber daya, es wäre schön wenn Du versuchen würdest das zu lesen was ich schreibe und nicht nach Deinen Wünschen zu lesen.
Die Interpretation obliegt natürlich Dir und Deiner Einstellung, aber die Wöter und Sätze sollten schon so bleiben wie ich diese schrieb.
Ich wollte lediglich Deine Logik - auf die Du Dich stets berufst- Erklärt haben, warum nur eine Partei nähmlich der Jäger bei einem Hundeabschuß eine Zählung oder Regestrierung vornehmen können.
Die Antwort steht von Deiner Seite noch aus.
das DU die rechtsprechung für nrw verkörperst wird mit sicherheit auf grosses interesse in den einschlägigen jagdforen stossen,ich gebe es weiter....wie ein jeder richter entscheidet,wird er wohl kaum von DIR abhängig machen...
Nochmals möchte ich Dich bitten bei dem zu bleiben was ich schreibe, Deine provokanten Verdrehungen beeindrucken mich in keiner Weise und sind dazu auch noch zu billg durchgeführt.
Benutze Google oder andere Suchmaschinen und die Anzahl der Urteile in diesen Fällen sollte selbst Dich und etwaige Stammtischbrüder Überzeugen. Wenn nicht, siehe meinen Tip mit der Rechtschutzversicherung.
"Wobei auch hier der Jäger Gefahr läuft sich dem Bruch des Bundesjagdgesetzes schuldig zu machen. Denn dies verbietet die Jagd die normales Leben beeinträchtigen oder erschrecken würde. Und ein Abschuß vor einem Haus dürfte wohl die Menschen in den umliegenden Häusern durchaus erschrecken und beeinträchtigen"....kannst du mir die zeile mal genau benennen?? den paragraphen muss ich glatt verschlafen haben....und ich lerne doch so gern dazu.
Das mit Deiner Lernbereitschaft erlaube ich mir bei Deinem Argumenationsstill zu bezweifeln. Aber zumindest solltest Du als vorgeblicher Jäger das Jagdgesetz kennen. Diese Unkenntnis erklärt aber Deine Aussagen hier und relativiert so einiges Deiner "Auskünfte".
Aber gerne kann ich Dir die gewünschte Auskunft geben, den ich versuche - im Gegensatz zu anderen - mich vor einer Aussage zu informieren.
§20 Bundesjagdgesetz
Örtliche Verbote (der Jagd)
(1) An Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören und das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.
Einzelne Bundesländer legen dies noch restriktiver aus.
und ab du es glaubst oder nicht,aus meck-pomm und nrw lassen sich trotz allem keine zahlen für das gesamte bundesgebiet ableiten....
und es gibt nach wie vor,keine bundesweite auflistung der haustierabschüsse....sorry
Deine etwas ernervierende Arroganz, macht einen wirklichen Diskurs mit Dir relativ Sinnfrei, aber da ich gegen jedwede Art des Konformismus bin:
Wenn das Hundereichste und das Waldreichste Bundesland relative Zahlen zu den Hundeabschüßen haben, dann kann man unter der berücksichtigungen anderer Vereinzelter weiterer Bundesländer schon eine gewisse Sicherheit bei den Errechneten Zahlen zum Hundeabschuß annehmen.
Aber für jemanden der selbst nichts als seine polemischen Äußerungen als Quelle und Nachweis anführen kann, ist Deine Auslegung anderer Meinungen schon bemerkenswert.
Sicher wirst Du mir auch eine Exakte Quelle für die von Jägerseite angegebenen 160.000 jährlichen Hasenabschüße allein in NRW geben können. Das Ministerium gibt diese Zahl an, hast Du diese gezählt, oder können wir uns in diesem Fall auf die Buchführung verlassen?