Aufgrund des
müssen die sterblichen Überreste eines Toten und somit auch die Asche auf einem Friedhof beigesetzt werden. In einigen deutschen Bundesländern ist das Verstreuen der Asche auf ausgewiesenen Rasenflächen einzelner Friedhöfe möglich. Dazu gehören Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen. Auf sogenannten Aschestreuwiesen auf dem Friedhofsgelände wird die Asche ausgestreut.