aus einem "Schutzvertrag" :
"...Wohnsitzänderungen sind dem Verein mitzuteilen..."
Eine Freundin heiratet, zieht in ein anderes Bundesland.
Informiert auch brav den Verein über bevorstehenden Wohnortwechsel.
Der besagte Verein forderte per Gerichtsbeschluss den Hund zurück,
- der ja immer noch Vereinseigentum war, - nach elf (!!!) Jahren
Begründung : man könne ja dann nicht mehr überprüfen, ob "tierschutzrelevante Mängel" vorliegen...
Gab damals übrigens weder Vor-noch Nachkontrolle.
Für hundertzwanzig Mark konnte Hund gleich mitgenommen werden.
Vertragsfreiheit finde ich klasse.
Und weil ich sie klasse finde, wähle ich im Interesse des Tieres die Individualabrede, d.h., dass ich mir wichtige Vertragsbedingungen im Vorfeld mit dem Käufer bespreche und anschließend vertraglich fixiere.
Eine Alternative hierzu ist der vorgefertigte Schutzvertrag, der allgemeine Geschäftsbedingungen i.S. der §§ 305 ff. BGB darstellt.
Gemäß § 305 Abs.1 Satz 1 BGB sind dabei allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
Demgegenüber liegen allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind, § 305 Abs.1 Satz 3 BGB, im Rahmen der Individualabrede folglich die Regelungen über die zivilrechtliche Inhaltskontrolle (§ 307 BGB) keine Anwendung finden.
Enthält der Schutzvertrag Regelungen, die eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners darstellen, sind solche Regelungen unwirksam.
Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel dann anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren ist, oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, besipielsweise utopisch hohe Vertragsstrafen.
In diesem Zusammenhang möchte ich ergänzend auf die Klauselverbote des § 309 BGB verweisen.
Bedingungen, Auflagen und sonstige Klauseln in Schutzverträgen sind also immer dann unwirksam, wenn sie zu einer unangemessenen Benachteiligung i.S des § 307 BGB führen bzw. als sittenwidrig einzustufen sind.
Und weil das so ist, bin ich Fan von der Individualabrede.
aus einem "Schutzvertrag" :
"...Wohnsitzänderungen sind dem Verein mitzuteilen..."
Eine Freundin heiratet, zieht in ein anderes Bundesland.
Informiert auch brav den Verein über bevorstehenden Wohnortwechsel.
Der besagte Verein forderte per Gerichtsbeschluss den Hund zurück,
- der ja immer noch Vereinseigentum war, - nach elf (!!!) Jahren
Begründung : man könne ja dann nicht mehr überprüfen, ob "tierschutzrelevante Mängel" vorliegen...
Gab damals übrigens weder Vor-noch Nachkontrolle.
Für hundertzwanzig Mark konnte Hund gleich mitgenommen werden.
Kann das sein, dass Du von etwas ganz anderem redest als der Rest der Beteiligten in diesem Thread?
Ich möchte keine Pflegestelle werden, sondern mir direkt einen passenden Hund und TSV auswählen!Bei uns gibts keine befristeten Verträge, sondern einen eigenen Pflegevertrag nachdem unser Verein unter anderem Eigentümer und Besitzer ist. Wenn die Pflegestelle den Hund übernehmen möchte gibts den Abgabevertrag. Aus unserer Erfahrung ist das sicherer. Es ist schliesslich auch einen Unterschied zwischen Pflegestelle und Adoptant zu sehen.
Wie regelt ihr denn z.B. die Eigentümerfrage in dem "Abgabevertrag"?
Was hast Du nicht?
Glaub du meinst (oder der TSV meint) hier Klauseln, nach denen das Tier im Eigentum des TSV bleibt, solange es bei einem lebt. Besitzer bist du, sobald du die Leine in der Hand hast.
[...]
Ich persönlich halte solche Klauseln im Übrigen für unwirksam. Weil man das sicherlich auch anders sehen kann, müsste man im Zweifel aber erstmal den Richter davon überzeugen...
Wir nicht. Der Erfolg bei Gerichtsverhandlungen gibt uns recht.
Weißt Du selber nicht, was Du schreibst?
Hi
Es ist in einem der hier verlinkten Artikel zu lesen
Die Klauseln der Tierschutz-/Übergabeverträgen sind, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren und umfangreiche Besuchs- und Auskunftsrechte gewähren überraschend und somit gem. § 305c BGB unwirksam.
Das bedeutet, unterschreibe ich einen solchen Vertrag, kann ich dem TSV die gewünschten Rechte trotzdem verwehren.
Das ist -glaube ich- das, was Kaeptn_Stummel meint.
Gruss
Matti
@Murphy: VK und NK sind ja auch kein Problem, auch wenn mir meine Nachkontrolleurin ziemlich auf den Sack gegangen ist, weil ich bei 2 unangekündigten Besuchen tagsüber nicht daheim war
mal ehrlich, das ist ja auch blödsinn.. unangekündigt komme ich doch nur, wenn was im argen liegt. ansonsten möchte ich auch nicht, dass jemand unangekündigt vor der tür steht.
Während der Probezeit bleibt jedenfalls bei dem genannten Verein der Hund für die ersten Wochen im Eigentum des Vereins und kann während dieser Zeit ohne Angabe von Gründen auch zurückgeholt werden, nämlich wenn sich bei den Nachkontrollen irgend etwas Schräges herausstellt. Das ist der entscheidende Punkt.
Das unterschreiben beide Vertragspartner. Es dient dem Schutz des Hundes.
Ich unterschreibe als Käufer, dass der Verkäufer den Hund ohne Angaben von Gründen zurück holen kann? Und natürlich dann auch ohne Rückerstattung des Kaufpreises, vermute ich? Geniale Klausel!
Ich persönlich halte Verträge mit einer befristeten Probezeit (4 - 6 Monate) am besten. Nach der Probezeit gehört das Tier mit allen Rechten und Pfichten den neuen Haltern. Punkt aus. .
Das ist eine gute Sache. Ich habe vor Jahren mal so einen Vertrag für einen TS-Verein ausgearbeitet. Das hat sich bewährt.
...und ich halte rein gar nichts von Probezeiten.
Entweder man nimmt den Hund (nach ein paar Spaziergängen und ein paar Probetagen tagsüber - nicht über Nacht) oder man nimmt ihn nicht.
Am besten gibt man dann noch eine 6 monatige Garantie und ein Gütesiegel dazu.
Eine Rückgabe an den Verein ist normalerweise jederzeit möglich, auch noch nach Jahren (vorausgesetzt er arbeitet ordentlich).
So steht es in der Regel in den Verträgen drin.
Da braucht man keine Probezeit.
@Murphy: VK und NK sind ja auch kein Problem, auch wenn mir meine Nachkontrolleurin ziemlich auf den Sack gegangen ist, weil ich bei 2 unangekündigten Besuchen tagsüber nicht daheim war
mal ehrlich, das ist ja auch blödsinn.. unangekündigt komme ich doch nur, wenn was im argen liegt. ansonsten möchte ich auch nicht, dass jemand unangekündigt vor der tür steht.
Tja, aber manche Vereine sehen genau darin den Sinn von NK.
Ein Verein, bei dem ich Mitglied bin und mich für NK zur Verfügung gestellt habe, hat mir das genau so erklärt: NK bitte immer unangemeldet, denn man will ja sehen, wie die Tiere wirklich gehalten werden, und dem Halter keine Gelegenheit geben, die Szene für die NK zu frisieren. Und eine Freundin hat bei einem anderen Verein genau die gleiche Vorgabe und Begründung bekommen.
ähem ... ich hab' jetzt so drei bis elf Antworten überflogen ...
rein theoretisch muß ich Rufus sofort zurückgeben auf die Pflegestelle, weil ich die Kastra-Auflage nicht erfüllt habe
wozu auch ?? der Kerle weiß mit Mühe, wozu das "Teil" sonst noch gut ist ...und konnte es während Bonnys (einziger) Läufigkeit auch nicht zielführend versenken
er war zu blöd dafür
laut TS-Gesetz bin ich richtig, wegen nicht notwendig, medizinisch gesehen, aber der Vertrag sagt, du mußt, unbedingt, ohne Ausnahme
also wie jetzt ...
Ich glaube, Du bist etwas abgeschweift... oder wolltest nicht antwortenWas macht denn H&H bspw. wenn man den neuen Wohnort nicht mitteilt? Bzw. wie kriegt Ihr das mit? Mein TSV hat sich nach der NK nicht mehr gemeldet.
es ist utopisch anzunehmen, dass man alles im griff hat und mit jedem ständig und immer kontakt hat, sonst würde ich den ganzen tag nämlich nichts anderes machen, als ständig nur zu telefonieren. auch ich habe nicht mehr zu allen hunden kontakt. mir fehlen auch 2 oder 3, mit denen ich gar keinen kontakt mehr habe, was mir nicht gefällt, ich aber nichts daran ändern kann. ab einer gewissen anzahl an vermittelten hunden MUSS man einfach vertrauen haben. es kommen neue vermittlungen hinzu, man hat einen job, man hat eigene hunde und die anzahl der vermittelten steigt.. sonst muss ich aufhören. wenn ich allein an stuttgart denke, die an die 100 hunde immer da haben und vermittlungen im jahr machen, die enorm sind, da müsste man extra leute anstellen, die sich nur darum kümmern. gar nicht umsetzbar. und selbst ich komme da schon an meine grenzen. ansonsten bekomme ich in sporadischen abständen bilder, eine mail, einen anruf oder man sieht sich auf den festen, wenn ich mal in der gegend bin, rufe ich an und frage, ob ich vorbei kommen darf. bekomme ich durch zufall mit ( weil ich mal einige abtelefoniere ) dass man umgezogen ist, ich keine neue adresse habe, dann recheriere ich und schicke auch jemanden gezielt vorbei.manche sind auch einfach gedankenlos oder vergessen es, denn sie haben den hund, alles ist im grünen bereich und eigentlich habt man ja keine weiteren berührungspunkte. hier mal " in dubio pro reo "
Ich glaube, Du bist etwas abgeschweift... oder wolltest nicht antwortenWas macht denn H&H bspw. wenn man den neuen Wohnort nicht mitteilt? Bzw. wie kriegt Ihr das mit? Mein TSV hat sich nach der NK nicht mehr gemeldet.
es ist utopisch anzunehmen, dass man alles im griff hat und mit jedem ständig und immer kontakt hat, sonst würde ich den ganzen tag nämlich nichts anderes machen, als ständig nur zu telefonieren. auch ich habe nicht mehr zu allen hunden kontakt. mir fehlen auch 2 oder 3, mit denen ich gar keinen kontakt mehr habe, was mir nicht gefällt, ich aber nichts daran ändern kann. ab einer gewissen anzahl an vermittelten hunden MUSS man einfach vertrauen haben. es kommen neue vermittlungen hinzu, man hat einen job, man hat eigene hunde und die anzahl der vermittelten steigt.. sonst muss ich aufhören. wenn ich allein an stuttgart denke, die an die 100 hunde immer da haben und vermittlungen im jahr machen, die enorm sind, da müsste man extra leute anstellen, die sich nur darum kümmern. gar nicht umsetzbar. und selbst ich komme da schon an meine grenzen. ansonsten bekomme ich in sporadischen abständen bilder, eine mail, einen anruf oder man sieht sich auf den festen, wenn ich mal in der gegend bin, rufe ich an und frage, ob ich vorbei kommen darf. bekomme ich durch zufall mit ( weil ich mal einige abtelefoniere ) dass man umgezogen ist, ich keine neue adresse habe, dann recheriere ich und schicke auch jemanden gezielt vorbei.manche sind auch einfach gedankenlos oder vergessen es, denn sie haben den hund, alles ist im grünen bereich und eigentlich habt man ja keine weiteren berührungspunkte. hier mal " in dubio pro reo "Was tut Ihr bei Verstößen bspw. gegen die Klausel mit dem neuen Wohnort? So wie ich tte verstehe läuft es dort immer auf "das wird teuer" hinaus - also wollen die dort wohl Geld bzw. dem bösen Interessenten größtmöglichen Schaden zufügen, weil er gegen die gottgegebenen Klauseln verstoßen hat. Und den Hund am Besten zurück, um ihn nochmal gegen Gebühr zu vermitteln - schließlich war ja die erste Vermittlungsgebühr noch nicht gleichwertig einem marktüblichen Kaufpreis. Aber bitte nur bei "gefragten" Hunden.
Ich glaube, Du bist etwas abgeschweift... oder wolltest nicht antwortenWas tut Ihr bei Verstößen bspw. gegen die Klausel mit dem neuen Wohnort? So wie ich tte verstehe läuft es dort immer auf "das wird teuer" hinaus - also wollen die dort wohl Geld bzw. dem bösen Interessenten größtmöglichen Schaden zufügen, weil er gegen die gottgegebenen Klauseln verstoßen hat. Und den Hund am Besten zurück, um ihn nochmal gegen Gebühr zu vermitteln - schließlich war ja die erste Vermittlungsgebühr noch nicht gleichwertig einem marktüblichen Kaufpreis. Aber bitte nur bei "gefragten" Hunden.
Es geht hier um Lebewesen und nicht um irgendwelche Staubsauger, die man sich aus der Ecke rausholt und wieder reinstellt, wie es einem grad genehm ist.Hmmm - ich finde das mit der "Probezeit" nicht sooo unvernünftig. Natürlich nicht 4 - 6 Monate...Und natürlich sollte es vor der Probezeit ein paar Spaziergängen geben und der Hund auch mal übernachten. Richtig zuhause "ankommen" kann der Hund doch erst nach einiger Zeit - dazu genügen doch vereinzelnde "Probetage" nicht.
Ich finde es gut, wenn man Hund und Interessent die Chance gibt, sich ausführlich zu beschnuppern und auch im Alltag kennenzulernen. Und "nur" Gassigehen ist dafür zu wenig.
aus einem "Schutzvertrag" :
"...Wohnsitzänderungen sind dem Verein mitzuteilen..."
Eine Freundin heiratet, zieht in ein anderes Bundesland.
Informiert auch brav den Verein über bevorstehenden Wohnortwechsel.
Der besagte Verein forderte per Gerichtsbeschluss den Hund zurück,
- der ja immer noch Vereinseigentum war, - nach elf (!!!) Jahren
Begründung : man könne ja dann nicht mehr überprüfen, ob "tierschutzrelevante Mängel" vorliegen...
Gab damals übrigens weder Vor-noch Nachkontrolle.
Für hundertzwanzig Mark konnte Hund gleich mitgenommen werden.