Ich bitte um Eure Meinung-Pflegehund:Ja o.Nein?

  • 28. April 2024
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Hi Bine1976 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kannst du denn die Auflagen für einen Listenhund erfüllen? Sachkundenachweis und Führungszeugnis brauchst du ja auf jeden Fall, ob du als Pflegestelle jetzt auch eine Genehmigung vom Ordnungsamt und eine Haftpflichtversicherung brauchst oder ob das dann über die Orga läuft, weiß ich leider nicht. Aber wenn du die Auflagen erfüllst, spricht meiner Meinung nach auch nix gegen einen Listenhund. :)
 
Wie funktioniert das eigentlich mit der Quarantäne bei solchen Auslandshunden? Eigentlich müsste man sich doch beim Vet.Amt als Pflegestelle vorstellen und sich eine Erlaubnis holen oder?

Quarantäne? Erlaubnis vom Amtsvet holen? Bei "solchen" Auslandshunden? Was meinst Du? :verwirrt:
 
Wie funktioniert das eigentlich mit der Quarantäne bei solchen Auslandshunden? Eigentlich müsste man sich doch beim Vet.Amt als Pflegestelle vorstellen und sich eine Erlaubnis holen oder?

nina, ich kann dir sagen wie es bei Becks war... (war halt keine Pflegestelle, sondern Endplatz, aber die Einreise und die Übergabe fand ja trotzdem statt).

Quarantäne fällt weg, die Hunde welche eine Ausreise vor sich haben, werden selbstverständlich nochmal tierärztlich gecheckt und können meistens auch erst ab einem bestimmten Zeitpunkt (Gültigkeit der Impfungen) ausreisen, bekommen Prasitenmittel etc.

Somit reist ein gesunder und gültig geimpfter Hund von A nach B, braucht es keine Quarantäne und auch keine Erlaubnis vom Vetamt.

Zudem die Hunde, die einfliegen, ja glaub eh vom Vetmediziner am Flughafen angeguckt werden, oder?! ( so kommts zumindest immer in diesen Kontrollesendungen, die mein Kerl so liebt :rolleyes: )
 
je nachdem wie die Auflagen in deinem Bundesland sind wird es mit einem Listi bei einem Riesengrundstück teuer, der Zaun muß eine bestimmte Höhe haben :(
ansonsten könntest du das alles vorher erledigen, als Tierpflegerin bist du ja Fachfrau, da sollte der Sachkundenachweis u.ä. kein Problem sein.

Wollte noch sagen, leider bist du zu weit weg, dass wir Kurzzeitpflegestellen auch brauchen, z. B. wenn ein Hund in unserer Gruppenhaltung auf ein Mal doch nicht mehr verträglich ist, oder für kranke Hunde....oder für solche die doch mehr leiden......(letzt hatten wir einen Retriever, der so eine Panik vor Gewitter hatte, dass er mehrere Male den über 2m hohen Zaun überwand....)das brauchen andere Orgas vielleicht auch. Oder bei Krankheit des Besitzers...(Krebs, Herz OP, da werden durchaus mal Stellen für ein Viertel- oder halbes Jahr gesucht..)
 
Zudem die Hunde, die einfliegen, ja glaub eh vom Vetmediziner am Flughafen angeguckt werden, oder?! ( so kommts zumindest immer in diesen Kontrollesendungen, die mein Kerl so liebt :rolleyes: )

Zoll und Amtsvet behalten sich das Recht vor, eingeflogene Hunde und deren Papiere zu überprüfen. Ganz genau. Dass das nicht bei jedem Hund geschieht - so wie auch nicht jeder Touristenkoffer gecheckt wird - versteht sich da von selbst.

Ansonsten schreibt die BRD bei einreisenden Hunden aus der EU ausdrücklich weder Quarantäne, noch eine gesonderte Haltungserlaubnis vor.
 
hallo ihr lieben,

vielen dank für eure antworten.

ich glaub ich bin fündig geworden. ;)

mehr dazu wenn es offiziell ist.

liebe grüße

bine
 
Kannst du denn die Auflagen für einen Listenhund erfüllen? Sachkundenachweis und Führungszeugnis brauchst du ja auf jeden Fall, ob du als Pflegestelle jetzt auch eine Genehmigung vom Ordnungsamt und eine Haftpflichtversicherung brauchst oder ob das dann über die Orga läuft, weiß ich leider nicht. Aber wenn du die Auflagen erfüllst, spricht meiner Meinung nach auch nix gegen einen Listenhund. :)

z.b. habe ich auch mal dran gedacht mich an die staff-hilfe zu wenden, da ich ja auch in niedersachsen wohne. sind halt auch so favorisierte rassen. ;)
aber letzendlich ist auch egal welche rasse. muss halt passen.

Hier bekommt der Hund Asyl.
Ohne Auflagen! (Hundesteuer!?);)
 
z.b. habe ich auch mal dran gedacht mich an die staff-hilfe zu wenden, da ich ja auch in niedersachsen wohne. sind halt auch so favorisierte rassen. ;)
aber letzendlich ist auch egal welche rasse. muss halt passen.

Hier bekommt der Hund Asyl.
Ohne Auflagen! (Hundesteuer!?);)

hi podi,

so habe ich es mir auch gedacht. und deswegen könnte ich rein theoretisch auch einen kampfschmuser aufnehmen. muss halt nur passen.

aber wie schon geschrieben, viell. klappt es ja bald mit einem pflegehund. :)

lg
bine
 
Na ja, die Hundesteuer für den Ersthund ist ja o.K. bei euch.
Aber für die Weiteren könnte es "netter" sein!

(1) Die Steuer beträgt jährlich;
a) für den ersten Hund 60,-- DM b) für den zweiten Hund 120,-- DM
c) für jeden weiteren Hund 240,-- DM.

Zum Ausgleich dafür aber keine erhöhte Steuer für angeblich gefährliche Rassen!

Solange der Hund zur Pflege ist zahlt, wenn nötig, die Orga.
Da wäre ´ne "Kampfhundesteuer" schon blöd.
 

:verwirrt:Scheint etwas älter zu sein!:lol:

Aufgrund der §§ 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung und des § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 08.02.1973 (Nds. GVBl. S. 41) – in den jeweils geltenden Fassungen – hat der Rat der Gemeinde Stelle in seiner Sitzung am 02.12.1981 folgende Satzung beschlossen:

Ist mir noch nicht mal aufgefallen.:rolleyes:
 
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