Wo hat er einen Schwächeren drangsaliert ? Du hast ihn nicht mal gefragt wie es aussah als er dem netten schwachen Herrn seine Meinung damals sagte...du verurteilst sofort und kennst dich bestens aus. Macht dich das besser ? Ich denke nicht...du bist halt einfach nur die *schnöde* Mehrheit ..mehr leider halt nicht.
Du unterstellst ihn indirekt der Lüge in dem du dich lustig machst
Wow welche Beherrschung von dir ..ganz große Klasse wie du das raus haust..bist echt tollzurück hält ihn ja offenbar nur, dass er Angst vor Rache dieser alkoholkranken Reinkarnation von Michael Myers hat...
Selbst wenn er erst aus verletzen Stolz handelte ..das passiert dir sicher niemals..du stehts da drüber..du handelst niemals aus verletzen Stolz...was für ein Mensch..der Himmel sei der gewiss
Gebärden tust höchsten nur du ...denn du gehst soweit ihm für unfähig zu erklären einen Hund zu halten...wie nennt man das jetzt hm....achso steht dir ja jetzt zu gelle ...weil du bist ja toller und besser ...und bauchpinselt dich nicht..weil du bist ja fähig einen Hund zu halten und überhaupt.
mach Sitz Flipper...
mach dir nen Tee und zünd ne Problemkerze an... wenn man so undifferenziert wie du hier ohne nachzudenken (das wert ich mal positiv für dich... hoffe du musstest nicht nachdenken bei deinem Posting) so einen emotionalen Müll raushaut... Respekt...
Ich weiss zwar immer noch nicht in welche Katergorie ich LittleSam einstufen soll, aber sein letzter Post bringt es für mich jedenfalls auf den Punkt
ich bestell schon mal zwei karten
Ich hätte nie gedacht das ich in eine solche Situation komme
Die Vorgeschichte ist folgende, beim gassigehen im Gelände lernte ich einen Rentner kennen, der geduldet vom Eigentümer auf einer Waldwiese sich eine grosse Hütte gebaut hatte.
irgendwie hatte ich auch die Faxen dicke und habe dem suffkopf meine Meinung deutlich gesagt. Er ist völlig ausgeflippt und hat mir verboten diesen weg zu gehen der an seiner Hütte vorbeigeht der ihm aber nicht gehört.
Ich sah das prinzipiell nicht ein, und ging immer diesen weg, er überhäufte mich mit wüsten Beschimpfungen und Drohungen, die ich ignorierte.
Du hast recht, ich habe auch eine gewisse Mitschuld an der Sache das ich durch meinen Stolz und da ich eigentlich wusste wie er reagiert die Situation eskalieren habe lassen.
Meine Feigheit besteht ganz einfach darin das ich mir sorgen um meine Familie mache, er hat das ja mir entgegengeschrien das ersich im Notfall an meiner Familie raechen würde. Und ich weis er ist schlau und tueckisch, und ist es denn so schwer zu verstehen das ich das Risiko nicht eingehen will das meine Familie gefaerdet wird ?
Wenn ich ihn Anzeige dann wird er sich rächen, und bis die ganzen Mühlen der Justiz angelaufen sind, ist meine Familie wehrlos gegen ihn und das weiss er ganz genau. Das an die Adresse derjenigen die mir Feigheit vorwerfen. Ja toll ich bin mutig und zeige ihn an, dafür vergewaltigt er vielleicht meine Frau oder schlaegt meine kinder Krankenhausreif oder zum Krüppel.
Was glaubt ihr denn wie es mir in den faeusten juckt Dem mal so richtig meine Faust schmecken zu lassen., aber die konsquezen daraus sind mir klar und deshalb lasse ich es.
Die Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde trat am 16. August 2000 in Kraft. Darin ist ein Zuchtverbot enthalten, die Haltung soll künftig durch die zuständige Ortspolizeibehörde genehmigt werden. Die Genehmigung kann nur gegenüber zuverlässigen uns sachkundigen Haltern ergehen, wenn von den Hunden keine besonderen Gefahren ausgehen und diese gekennzeichnet sind. Die Erlaubnis kann auch mit dem Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung verbunden werden.
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen, gegen die Zuverlässigkeit des Halters keine Bedenken bestehen und vor allem ein berechtigtes Interesse an der Haltung gerade eines Kampfhundes nachgewiesen werden kann. Dabei ist regelmäßig Leinen- und Maulkorbzwang angeordnet. Durch einen bestandenen Wesenstest kann jedoch die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegt werden.
Das am 23.09.2004 in Kraft getretene Berliner Hundegesetz hat die bestehende Hundeverordnung vom 05.11.1998 abgelöst. Nunmehr gilt für 10 aufgeführte Rassen (insbesondere Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastiff ect.) und für Hunde mit besonderer Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang sowie ein Zuchtverbot. Halter solcher Hunde müssen ihre Tiere unverzüglich anmelden, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und innerhalb von acht Wochen einen Sachkunde- uns Zuverlässigkeitsnachweis erbringen.
was lest Ihr eigentlich aus Legolas Worten heraus?
Ich lese da heraus das er dem Männchen ordentlich eins auf die Fresse hätte geben können da er nunmal überlegen ist, es aber bewußt nicht getan hat da er sich seiner Überlegenheit bewußt ist?
Was ist daran falsch?
ansonsten bin ich bei Danny und *hüstel* Dalmatiner-Mix!
Ich lese es etwas anders. Das ist alles.
Und genau das ist das Problem dieses Forums, das jeder was andres liest bzw viel mehr deutet als es tatsächlich geschrieben steht...
Ergo evtl. nicht seine (bin da was die Gesetzeslage anbelangt nicht ganz firm wie es mit "Duldung" aussieht, vielleicht weiß Pete da mehr) aber ganz sicher auch nicht Uwes Waldwiese...
Die Angst vor Rache des Michael Myers...
...
Und damit Wiwelle evtl. meinen Gedankengang versteht, weshalb ich Uwe abspreche einen Hund zu halten wenn er sich so aufführt...
Gesetzeslage bspw. in BaWü:
Die Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde trat am 16. August 2000 in Kraft. Darin ist ein Zuchtverbot enthalten, die Haltung soll künftig durch die zuständige Ortspolizeibehörde genehmigt werden. Die Genehmigung kann nur gegenüber zuverlässigen uns sachkundigen Haltern ergehen, wenn von den Hunden keine besonderen Gefahren ausgehen und diese gekennzeichnet sind. Die Erlaubnis kann auch mit dem Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung verbunden werden
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Ergo evtl. nicht seine (bin da was die Gesetzeslage anbelangt nicht ganz firm wie es mit "Duldung" aussieht, vielleicht weiß Pete da mehr) aber ganz sicher auch nicht Uwes Waldwiese...
DA geht es nicht um Duldung sondern um die Bauordnung, man kann selbst auf seinem eigenen Grundstück nicht einfach eine Hütte hinstellen, siehe Landesbauverordnung Baden Würrtemberg, also komplett illegal
Die Angst vor Rache des Michael Myers...
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Also du hast den Typen nie gesehen, weisst ueberhaupt nix, ich kenn den seit zwei jahren, also mehr brauch dazu nichts zu sagen,.
Und damit Wiwelle evtl. meinen Gedankengang versteht, weshalb ich Uwe abspreche einen Hund zu halten wenn er sich so aufführt...
Gesetzeslage bspw. in BaWü:
Die Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde trat am 16. August 2000 in Kraft. Darin ist ein Zuchtverbot enthalten, die Haltung soll künftig durch die zuständige Ortspolizeibehörde genehmigt werden. Die Genehmigung kann nur gegenüber zuverlässigen uns sachkundigen Haltern ergehen, wenn von den Hunden keine besonderen Gefahren ausgehen und diese gekennzeichnet sind. Die Erlaubnis kann auch mit dem Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung verbunden werden
...
Dieser passus bezieht sich auf das halten von sogenannten "Kampfhunden" also Hunden von Liste 1 ohne Verhaltenstest, also auch hier gilt wiedermal, wenn man keine Ahnung hat einfach die F.....................
Was ist das hier eigentlich für eine Diskussion ??? Wenn mich jemand absichtlich anfährt und anschließend mit einer Axt bedroht, dann habe ich das Recht auf Verteidigung, denn es geht um eine körperliche Unversehrtheit. Und WENN Legolas dem guten Mann ordentlich was auf die Moppe gegeben hätte, wäre dies - für mein Rechtsempfinden und sicher auch die des Staates (Selbstverteidigung) - vollkommen legitim gewesen.
Ich kann nur nicht verstehen, warum nun nicht per Muffti Order gegen den Angreifer vorgegangen wird. Solchen Menschen gehört das Handwerk gelegt.
Hab ich irgendwo geschrieben, dass es dir der Gesetzgeber verbietet?
Ich geh nur mit dem einzelnen Verordnung völlig d'accord, dass ein Hundehalter mit mangelnder Selbstbeherrschung keinen Hund halten sollte und da ist´s mir egal ob einen Dackel oder Pit Bull...
Was ist das hier eigentlich für eine Diskussion ??? Wenn mich jemand absichtlich anfährt und anschließend mit einer Axt bedroht, dann habe ich das Recht auf Verteidigung, denn es geht um eine körperliche Unversehrtheit. Und WENN Legolas dem guten Mann ordentlich was auf die Moppe gegeben hätte, wäre dies - für mein Rechtsempfinden und sicher auch die des Staates (Selbstverteidigung) - vollkommen legitim gewesen.
Ich kann nur nicht verstehen, warum nun nicht per Muffti Order gegen den Angreifer vorgegangen wird. Solchen Menschen gehört das Handwerk gelegt.
Das eine ist Selbsverteidung wenn Uwe sich direkt vor Ort gewehrt hätte weil er sein und das Leben seine Hundes in Gefahr gesehen hat...
das andere Selbstjustiz wenn es ihm, wie er schreibt "in der Fingern juckt ihm seine Faust spüren zu lassen"
noch dazu einem in jeder Hinsicht unterlegenen Gegner...
Das kann man doch nicht gut finden... tut mir leid aber da hört mein Verständnis auf...
Das eine ist Selbsverteidung wenn Uwe sich direkt vor Ort gewehrt hätte weil er sein und das Leben seine Hundes in Gefahr gesehen hat...
das andere Selbstjustiz wenn es ihm, wie er schreibt "in der Fingern juckt ihm seine Faust spüren zu lassen"
noch dazu einem in jeder Hinsicht unterlegenen Gegner...
Das kann man doch nicht gut finden... tut mir leid aber da hört mein Verständnis auf...
Hab ich irgendwo geschrieben, dass es dir der Gesetzgeber verbietet?
Ich geh nur mit dem einzelnen Verordnung völlig d'accord, dass ein Hundehalter mit mangelnder Selbstbeherrschung keinen Hund halten sollte und da ist´s mir egal ob einen Dackel oder Pit Bull...
Och ich denke das habe ich doch hinreichend bewiesen, das ich selbstbeherschung habe, indem ich jemanden der mit auf Axt auf mich losging, und vorher versucht hat mich mit dem auto umzufahren, relativ relaxt versucht habe zu beruhigen und die Situation zu deeskalieren. und jetzt kommt wieder mal die Selbstbeweiraeuchrung aber nicht um wieder mal zu posen, sondern um klarzustellen wie selbstbeherschung aussehen kann, in dem moment als der typ aus dem auto ausstieg und noch keine axt hatte , waere mir es ein leichtes gewesen den umzuhauen.
ich habe es bewusst nicht getan um die Situation nicht noch mehr anzuheizen, sondern um die Gewalt rauszunehmen.
Es stellt sich mir die Frage wie in dieser situation noch mehr selbstbeherschung möglich waere.
ditoHab ich irgendwo geschrieben, dass es dir der Gesetzgeber verbietet?
Ich geh nur mit dem einzelnen Verordnung völlig d'accord, dass ein Hundehalter mit mangelnder Selbstbeherrschung keinen Hund halten sollte und da ist´s mir egal ob einen Dackel oder Pit Bull...
Och ich denke das habe ich doch hinreichend bewiesen, das ich selbstbeherschung habe, indem ich jemanden der mit auf Axt auf mich losging, und vorher versucht hat mich mit dem auto umzufahren, relativ relaxt versucht habe zu beruhigen und die Situation zu deeskalieren. und jetzt kommt wieder mal die Selbstbeweiraeuchrung aber nicht um wieder mal zu posen, sondern um klarzustellen wie selbstbeherschung aussehen kann, in dem moment als der typ aus dem auto ausstieg und noch keine axt hatte , waere mir es ein leichtes gewesen den umzuhauen.
ich habe es bewusst nicht getan um die Situation nicht noch mehr anzuheizen, sondern um die Gewalt rauszunehmen.
Es stellt sich mir die Frage wie in dieser situation noch mehr selbstbeherschung möglich waere.
Ich bin da vollkommen bei Dir.