Eine Geldstrafe setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Die Anzahl der Tagessätze bestimmt die Schuld. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen des Angeklagten. Also zum Beispiel 90 Tagessätze zu 15,- € (15,- € ist bei den meisten Gerichten der Mindestsatz z.B. bei ALG II...